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IMABE: Sterbehilfe-Entwicklung in Belgien wirft Fragen auf

vor 1 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung
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Neuer Höchststand bei Tötungen auf Verlangen geht besonders auf ältere Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen zurück - Ethikinstitut warnt vor Folgen der Entwicklung


Wien (kath.netKAP) Die Zahl der Euthanasiefälle in Belgien ist 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Insgesamt 4.487 Menschen beendeten ihr Leben durch eine ärztlich durchgeführte Tötung auf Verlangen. Besonders auffällig: Bei fast einem Drittel der Fälle waren mehrere chronische Altersleiden ausschlaggebend. Das geht aus dem aktuellen Euthanasiebericht für 2024/2025 hervor, den das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) ausgewertet hat.

Mit 1.327 Fällen entfielen 29,6 Prozent aller Euthanasieverfahren auf sogenannte Polypathologien, also das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Erkrankungen und altersbedingter Beschwerden. Die Betroffenen litten häufig unter körperlichen Einschränkungen und chronischen Schmerzen. Bei 640 dieser Patienten war der Tod medizinisch noch nicht absehbar. Ihr körperlicher Zustand galt als stabil, dennoch empfanden sie die Summe ihrer Beschwerden als unerträglich. Seit der Legalisierung der Euthanasie 2002 ist die Zahl der Fälle von 235 im ersten vollständigen Jahr auf 4.487 im Jahr 2025 gestiegen. Auch die Zahl der Verfahren bei Menschen ohne unmittelbar tödliche Erkrankung nahm binnen fünf Jahren von 311 auf 1.117 zu.


Das IMABE sieht darin eine Ausweitung der Euthanasiepraxis über die ursprünglich mit einer unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankung verbundene Situation hinaus. Besonders die Entwicklung bei älteren Menschen werfe Fragen nach dem gesellschaftlichen Umgang mit chronischer Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf.

Bedenkliche Entwicklungen auch in Kanada

Welche Gefahren mit schwindenden Schutzmechanismen verbunden sein können, zeigt nach Einschätzung des IMABE der Fall der 83-jährigen Brigitte Stegemann aus Kanada. In der Provinz Ontario wird derzeit strafrechtlich untersucht, ob die demenzkranke Seniorin trotz eines zuvor geäußerten Widerrufs ihrer Zustimmung euthanasiert wurde. Nach Angaben ihrer Enkelin war Stegemann vor dem Eingriff verwirrt und hatte erklärt: "Ich habe einen Fehler gemacht." Am Tag der Tötung sei sie nicht mehr ansprechbar gewesen. Dennoch wurde das Verfahren durchgeführt.

Die Enkelin kritisierte gegenüber Fox News Digital: "Meine Großmutter war eine verletzliche ältere Frau, die im Stich gelassen wurde, während die Ärzte und das Pflegeheim sämtliche gesetzlichen Schutzvorkehrungen umgingen." Der Fall veranschauliche, wie entscheidend eine verlässliche Einwilligung und der Schutz kognitiv eingeschränkter Patienten seien. Gerade bei Demenz könne ein früher geäußerter Sterbewunsch nicht ohne Weiteres als Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt gelten.

In Kanada ist die Tötung auf Verlangen inzwischen ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems. 2024 starben dort 16.499 Menschen durch das Verfahren Medical Assistance in Dying (MAiD), rund fünf Prozent aller Todesfälle. Das Durchschnittsalter lag bei 78 Jahren. Die kanadische Familienmedizinerin Ramona Coelho bezeichnete die Entwicklung als "stillen, aber tiefgreifenden Wandel im medizinischen Verständnis von Leid, Selbstbestimmung und dem eigenen Auftrag".

Während die kanadische Regierung die Zulassung bei ausschließlich psychischen Erkrankungen im Oktober 2026 endgültig ablehnte, ermöglicht ein neues Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorabvereinbarung zur Euthanasie bei neurodegenerativen Erkrankungen. Diese kann auch umgesetzt werden, wenn Betroffene später ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren. Coelho warnt, ein weit im Voraus geäußerter Wunsch müsse nicht mit dem späteren Empfinden übereinstimmen, da auch Menschen mit Demenz trotz ihrer Einschränkungen Lebensfreude zeigen könnten.

Für das IMABE-Institut werfen die Entwicklungen in Belgien und Kanada grundsätzliche Fragen auf. Wenn auch chronische Beschwerden und altersbedingte Einschränkungen zum Anlass für eine Tötung auf Verlangen werden, müsse umso stärker sichergestellt sein, dass Pflege, Palliativversorgung und menschliche Begleitung ausreichend zur Verfügung stehen, heißt es in der Analyse.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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Lesermeinungen

 Mariat vor 28 Minuten 

Die Fragen dazu, die mich beschäftigen sind...

wie geht es jeder einzelnen Seele nach ihrem Selbst- bestimmtem Tode?
Was denkt der jeweilige Mensch, "der Selbst -bestimmt sterben möchte", über das Leben danach?
Fragt man ihn überhaupt? Vielleicht geht man davon aus, dass es nichts mehr gibt?
Die Verantwortlichen von der Sterbehilfe, sollten diese Fragen klären, bevor so ein Gesetz beschlossen wird!!!
In früherer Zeit wurden Menschen, die durch Suizid aus dem Leben schieden, nicht auf dem Friedhof(geweihte Erde)bestattet, da es Sünde war; sondern außerhalb.
Gott sei uns Sünder gnädig.


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