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Die Ehe: Lebens- und Liebesgemeinschaft - Die Familie: Grundlage der Gesellschaft

vor 10 Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Leo XIV.: Die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die eheliche Gemeinschaft. Die Unauflöslichkeit der Ehe, der Schutz des ungeborenen Lebens und die Verantwortung der Eltern vor Gott. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. Indessen sollt auch ihr, jeder Einzelne, seine Frau lieben wie sich selbst, die Frau aber ehre ihren Mann“ (Eph 5,31-33).

Bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz setzte Papst Leo XIV. seine Katechesenreihe über die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils fort. Im Mittelpunkt stand der Abschnitt über Ehe und Familie, den das Konzil im zweiten Teil des Dokuments im Licht des Evangeliums und der menschlichen Erfahrung behandelt hatte. Die Konzilsväter hätten sich dabei mit einigen der dringlichsten Probleme der Gegenwart auseinandergesetzt und zunächst die eheliche und familiäre Gemeinschaft in den Blick genommen. Dies sei aus der Überzeugung geschehen, dass „das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden ist“ (GS 47).

Das Konzil habe sich nicht darauf beschränkt, die Werte und Ziele der Ehe erneut zu benennen, sondern zugleich ein erneuertes Verständnis der ehelichen Gemeinschaft entfaltet. Die Ehe werde als „innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe“ verstanden (GS, 48). Über die rechtliche Dimension der Ehe als Vertrag hinaus erkenne das Konzil den Ehebund als Grundlage dieser Verbindung an. Dieser werde als „der personal freie Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen“, beschrieben (GS 48). Die gegenseitige Hingabe von Mann und Frau begründe die Einheit ihrer Verbindung. Leo XIV. verwies dabei auf die Worte Jesu aus dem Matthäusevangelium: „Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch“ (Mt 19,6). Aus dieser Einheit ergäben sich die Forderungen nach „voller Treue“ und „unauflöslicher Einheit“ der Ehegatten. Ihren Ausdruck finde die eheliche Gemeinschaft auch in der Zeugung und Erziehung der Kinder.


Die eheliche und elterliche Liebe sei zugleich auf die göttliche Dreifaltigkeit bezogen. Durch das Sakrament der Ehe werde sie „eheliche Liebe in die göttliche Liebe aufgenommen und durch die erlösende Kraft Christi und die Heilsvermittlung der Kirche gelenkt und bereichert“. Auf diese Weise könnten die Ehegatten einander so lieben, „wie Christus selbst die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“ (GS 48). Leo XIV. stellte damit die Liebe Christi zur Kirche als Bezugspunkt für die Liebe der Eheleute heraus. Die christliche Ehe sei nicht allein von der gegenseitigen Zuneigung der Partner bestimmt, sondern stehe unter dem Zeichen der Hingabe Christi.

Von diesem Verständnis der Ehe ausgehend, wandte sich der Papst der ehelichen Liebe und ihrer Fruchtbarkeit zu. Gaudium et spes beschränke die Liebe der Ehegatten nicht auf die erotische Anziehung, auch wenn diese zu ihr gehöre. Vielmehr umfasse die eheliche Liebe den gesamten Willen der Eheleute, belebe ihre inneren Gefühle und bringe sich in Zuneigung und Gesten der Zärtlichkeit zum Ausdruck. Sie richte sich auf das Wohl der ganzen Person von Mann und Frau, die in ihrer Würde gleich seien, und durchdringe das gesamte Leben der Ehegatten. Ihren besonderen Ausdruck finde sie in den Handlungen, die der Ehe eigen seien. Diese Liebe bedeute eine umfassende Hingabe von Person zu Person. Die besondere Intimität der Ehegatten fördere ihre gegenseitige Selbsthingabe und bereichere ihre gemeinsame Freude. Leo XIV. hob damit hervor, dass die eheliche Liebe nicht auf einzelne Aspekte der Beziehung beschränkt werden könne, sondern die ganze Person und das gemeinsame Leben umfasse.

Anschließend behandelte der Papst die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe und die Weitergabe des Lebens. Die Kinder bezeichnete das Konzil als „die vorzüglichste Gabe für die Ehe“ (GS 50). In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten sei, „wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe“ (GS 50). Aus dieser Aufgabe erwachse ihnen eine menschliche und christliche Verantwortung. Bei der Entscheidung über das Wohl ihrer Familie müssten sich die Ehegatten von einem rechten Urteil leiten lassen, das sowohl ihr eigenes Wohl als auch das ihrer bereits geborenen und künftigen Kinder berücksichtige. Dieses Urteil müssten sie letztlich selbst vor Gott bilden. Ihre Gewissen müssten sich dabei am göttlichen Gesetz ausrichten, das vom kirchlichen Lehramt im Licht des Evangeliums ausgelegt werde. Leo XIV. verwies damit auf die Verantwortung der Eheleute, ihre Entscheidungen in der Gewissensbildung, im Glauben und in der Orientierung an der kirchlichen Lehre zu treffen.

Aus der Verbindung von ehelicher Liebe und Weitergabe des Lebens folge nach Gaudium et spes, dass zwischen den göttlichen Gesetzen, die die Weitergabe des Lebens regeln, und jenen, die die echte eheliche Liebe fördern, kein wirklicher Widerspruch bestehe. Das Konzil habe vielmehr gefordert, bei der Abstimmung zwischen ehelicher Liebe und der Weitergabe des Lebens in einem Kontext wahrer Liebe „den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung zu wahren“ (GS 51).

Daraus ergäben sich zwei miteinander verbundene Aussagen. Zum einen müsse das menschliche Leben nach seiner Empfängnis geschützt werden. Das Konzil habe hierzu festgehalten: „Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen. Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren“ (GS 51).

Im weiteren Verlauf wandte sich Leo XIV. der gesellschaftlichen Bedeutung der Familie zu. Die Lehre von Gaudium et spes über die eheliche und familiäre Gemeinschaft hebe auch deren Funktion für die Gesellschaft hervor. Das Konzil bezeichne die Familie als „eine Art Schule reich entfalteter Humanität“ und als „Fundament der Gesellschaft“ (GS 52). Deshalb müssten alle, die einen Einfluß auf Gemeinden und gesellschaftliche Gruppen haben, „zur Förderung von Ehe und Familie wirksam beitragen“ (GS 52). Leo XIV. betonte, dass diese Verpflichtung weiterhin bestehe. Die Kirche  wisse um ihre Bedeutung, wie die pastorale Sorge der Päpste seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil zeige. Diese Entwicklung reiche bis zu den beiden von Papst Franziskus einberufenen Synodenversammlungen über die Familie. Hinsichtlich dieser Beratungen seien in den vergangenen Tagen die Oberhäupter der katholischen Ostkirchen und die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zurückgekommen.

Zum Abschluss richtete der Papst den Blick auf die Heilige Familie von Nazareth. Sie solle den Weg der Kirche erhellen und die Familien auf der ganzen Welt beschützen. Damit verband Leo XIV. die konziliare Lehre über Ehe und Familie mit dem Gebet um Begleitung und Schutz für die Familien.

Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten:

Herzlich begrüße ich die Pilger deutscher Sprache! Ich wünsche euch allen einen schönen Aufenthalt in der Ewigen Stadt. Gott segne und behüte euch!

Foto (c) Vatican Media

 


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