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Indien: Staatliche Pensionen für Ordensfrauen in Kerala

2. Februar 2026 in Chronik, keine Lesermeinung
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Aufnahme in Sozialrente-Programm für unverheiratete Frauen.


Neu-Delhi (kath.net/ KAP) 
Die Lokalregierung des südindischen Bundesstaates Kerala hat beschlossen, katholische Ordensfrauen in die staatliche Sozialrente für unverheiratete Frauen ab 50 Jahren aufzunehmen. Künftig sollen damit alle anspruchsberechtigten Frauen erfasst werden, die in Tempeln, Klöstern, Konventen, Ashrams und anderen religiösen Einrichtungen leben. Kirchenvertreter begrüßten die Entscheidung, die im Vorfeld der für April angesetzten Landtagswahlen fiel, informierte der asiatische Nachrichtendienst Ucanews.
Bisher waren Ordensschwestern von der Leistung ausgeschlossen, weil sie "aus religiösen Gründen ein zölibatäres Leben gewählt haben", wie ein Regierungsbeamter Ucanews sagte. Damit seien sie trotz fehlender eigener Einkünfte nicht als anspruchsberechtigt gegolten.


Der Vertreter im katholischen Bischofsrat von Kerala, Pater Michael Pulickal, erklärte, die Kirche habe sich zuvor an die Regierung gewandt, um "diese verfassungswidrige und diskriminierende Behandlung von Ordensschwestern, die ihr Leben dem Wohl der Gesellschaft gewidmet haben", zu beenden. Nun hoffe man, dass die Ankündigung auch tatsächlich umgesetzt werde. Auch die Ordensoberin Ardra Kuzhinapurathu begrüßte die Entscheidung und betonte, niemand könne "den immensen Beitrag der Missionarinnen zum Aufbau des Landes leugnen".
Politische Beobachter werten den Schritt als wahlpolitisch motiviert. In Kerala stehen im April Landtagswahlen an, bei denen die regierende linksgerichtete Koalition (LDF) und die oppositionelle Vereinigte Demokratische Front (UDF) um die Macht ringen. Die monatliche Rente beträgt laut Ucanews 1.600 Rupien, umgerechnet rund 17 US-Dollar.

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