Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  2. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  3. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  6. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  7. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  10. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  11. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Der Realismus der Barmherzigkeit
  15. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"

Papst Franziskus nimmt das Rücktrittsgesuch von Bischof Genn an

10. März 2025 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kirchenrecht sieht vor, dass ein Bischof, der das 75. Lebensjahr vollendet, dem Papst den Rücktritt anbietet. Das hatte Bischof Genn bereits im vergangenen Jahr getan.


Münster/Rom (kath.net/pbm) Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch des Bischofs von Münster, Dr. Felix Genn, zum 9. März angenommen. Das hat der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, am 9. März in Münster bekanntgegeben. Im St.-Paulus-Dom wurde an diesem Tag ein Gottesdienst aus Anlass des 75. Geburtstages von Bischof Genn am 6. März gefeiert. Das Kirchenrecht sieht vor, dass ein Bischof, der das 75. Lebensjahr vollendet, dem Papst den Rücktritt anbietet. Das hatte Bischof Genn bereits im vergangenen Jahr getan. Ebenfalls enden wird mit Ablauf des heutigen Tages die Amtszeit von Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp.


Am 10. März tritt unmittelbar eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste Weihbischof im Bistum Münster, Dr. Christoph Hegge, übernimmt die Leitung des Bistums. Diese erste Übergangsphase ist auf maximal acht Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Konsultorenkollegium einen Diözesanadministrator wählen, der die Leitung des Bistums für die Zeit der Sedisvakanz übernimmt. Dem Konsultorenkollegium gehören neben dem Dompropst und dem Domdechanten die acht residierenden Domkapitulare am St.-Paulus-Dom an.

Foto Bischof Genn © Bistum Münster/Bischöfliche Pressestelle/Ann-Christin Ladermann


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  4. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  5. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  8. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  9. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  10. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  11. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  12. Kopf der hl. Agatha zum 900. Jubiläum der Reliquienrückkehr gekrönt
  13. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  14. Kardinal Robert Sarah in Danzig/Polen: Gebet ist Ringen mit Gott
  15. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz