Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  5. Der verkleidete Menschenfreund
  6. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  7. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  8. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  9. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  10. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  11. Wer viel wallfahrtet...
  12. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  13. Nicaragua: Öffentliche Osterfeiern verboten
  14. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  15. „Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr“

‚Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht‘

4. März 2025 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Schottland sind innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik alle Aktivitäten verboten, die eine Beeinflussung für oder gegen eine Abtreibung sein können. Das kann auch ein privates Gebet sein, wenn es im Fenster sichtbar ist.


Edinburgh (kath.net/jg)
Gillian Mackay, Abgeordnete der Grünen Partei zum schottischen Parlament, hat bestätigt, dass private Gebete im Eigenheim gesetzwidrig sein können, falls dieses sich innerhalb einer „Schutzzone“ um eine Abtreibungsklinik befindet.

Mackay hat das Gesetz verfasst, mit dem Bannmeilen um Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind. Das Gesetz verbietet „Beeinflussung“ für oder gegen Abtreibung innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik.

Im Interview in der Sendung „Scotcast“ der BBC leugnete sie zunächst, dass Gebete durch das Gesetz kriminalisiert würden. Als sie gefragt wurde, ob ein „performatives Gebet“ mit gefalteten Händen, behördlich verfolgt würde, wenn es durch ein Fenster sichtbar ist, antwortete Mackay: „Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht.“


US-Vizepräsident J.D. Vance hat in seiner Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz das schottische Gesetz als Beispiel für Zensur in Europa gebracht und auf Briefe verwiesen, die von der Regierung an die Einwohner der „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken geschickt wurden. In den Briefen habe die Regierung auch vor privaten Gebeten gewarnt, da diese gegen das Gesetz verstoßen würden, sagte der Vizepräsident.

Mackay hatte zunächst behauptet, dass Vance „Falschinformationen“ verbreite und in dem Interview mit Scotcast gesagt, dass die Worte „privates Gebet“ in dem Brief gar nicht vorkämen.

In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass jede Aktivität verboten ist, welche die Entscheidung eine Abtreibungsklinik aufzusuchen, beeinflussen würde. Auf die direkte Frage, ob ein in einem Fenster sichtbares Gebet unter Beeinflussung falle, gab die schottische Politikerin die bereits erwähnte Antwort: „Das kommt darauf an, wer am Fenster vorbeigeht.“

Lois McLatchie Miller, die Sprecherin von ADF International in Schottland, sagte, dass das Gesetz, mit dem die „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind, fundamentale Mängel aufweise. Grundlegende Freiheiten wie Rede-, Gedanken- und Religionsfreiheit seien unzulässig eingeschränkt. Niemand befürworte Belästigungen, die schon viele Jahre verboten seien. Das Schutzzonen-Gesetz gehe aber viel zu weit, indem es Menschen verbiete, zu beten oder einvernehmliche Gespräche zu führen. J.D. Vance habe recht, das Gesetz sei eine „illiberale Farce“, kommentierte McLatchie Miller.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lakota 5. März 2025 
 

@blaulaub

Ja, es ist auch bemerkenswert, wie viel Angst Gottlose vor dem Gebet haben.


0
 
 blaulaub 5. März 2025 
 

Daran kann man sehen

welch unglaubliche Angst(!), ja: Panik(!) von Leuten ausgeht, die solche hirnrissigen(!!) "Gesetze" auf die Menschheit loslassen.
Das zeugt m.E. von höchst neurotischen Anwandlungen und trägt bedenklich pathologische Züge.

Erinnert mich irgendwie auch an Putins Erlass, den Überfall auf die Ukraine nur noch als "Spezialoperation" bezeichnen zu dürfen, und nicht als "Krieg", was er ja de facto ist.

Wir leben in einer Zeit, in der die Wirklichkeit immer mehr nicht nur verzerrt, sondern gänzlich in Abrede gestellt wird.

Aber die Wahrheit lässt sich (zumindest langfristig) nicht verbiegen!
...und das Töten kleiner Kinder ist und bleibt nun mal ein Verbrechen gegen das Menschsein...das kann man framen und moralisch drehen/ wenden und abzuschwächen versuchen, wie man will,

2 + 2 = 4 ! so Winstons Beharrlichkeit in Orwells "1984" unter der Folter auf der Streckbank; es wird auch nicht 5 daraus, selbst wenn wir unter höllischen Schmerzen zunächst klein beigeben (müssen)


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Der verkleidete Menschenfreund
  3. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. „In Blut getränkt“
  5. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  6. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  7. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  8. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  9. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  10. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  11. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  12. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  13. 'Doch all das überwinden wir durch den, der uns geliebt hat'
  14. Nicaragua: Öffentliche Osterfeiern verboten
  15. Chrisam-Messe im Petersdom: ‚Ja, Amen!’

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz