Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  2. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  3. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  6. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  7. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  8. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  9. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  12. Kirche im Verfall
  13. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  14. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

US-Abgeordneter will Gesetz abschaffen, das zur Verfolgung von Lebensschützern angewendet wurde

25. Jänner 2025 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der FACE Act soll den Zugang zur ‚reproduktiven Gesundheitsversorgung‘ sicherstellen, wurde von der Regierung Biden aber vor allem zur Verfolgung friedlicher Lebensschützer angewendet.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Chip Roy, ein Abgeordneter des Repräsentantenhauses von der Republikanischen Partei, möchte ein Gesetz aufheben, welches von der Regierung Biden zur Verfolgung von Lebensschützern verwendet worden ist. Mehr als zwanzig weitere Abgeordnete der Republikanischen Partei unterstützen Roys Vorhaben.

Der texanische Abgeordnete Roy hat die Initiative ergriffen, den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances) Act aufzuheben. Nach Ansicht der Republikaner ist dieses Gesetz von der Regierung Biden selektiv angewendet worden, um Lebensschützer, die vor Abtreibungskliniken demonstrieren, juristisch zu verfolgen. Laut Informationen, die Roy von Justizminister Merrick Garland erhalten hat, wurden in den letzten zwanzig Jahren 97 Prozent der Strafverfolgungen nach dem FACE Act gegen Lebensschützer durchgeführt.


Da der Präsident ein Republikaner ist und die Partei die Mehrheit im Repräsentantenhaus und im Senat hat, sollte der Kongress den FACE Act aufheben, damit auch in Zukunft kein Präsident das Gesetz gegen Lebensschützer anwenden kann, fordert Roy.

Der  FACE Act stellt die „Androhung von Gewalt, Behinderung oder Sachbeschädigung mit dem Ziel der Beeinträchtigung der reproduktiven Gesundheitsversorgung“ unter Strafe. Das Gesetz wurde 1994 beschlossen und schützt den Wortlaut nach auch Lebensschutzzentren. Die Regierung Biden hat Angriffe auf Lebensschutzzentren allerdings fast nie nach dem FACE Act verfolgt. Nach Angaben des Abgeordneten Roy gab es seit Mai 2022 mindestens 90 derartige Angriffe.

Die katholische Organisation CatholicVote und die Lebensschutzorganisation Students for Life America unterstützen das Anliegen von Chip Roy und seinen Mitstreitern.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  6. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  7. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  8. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  9. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  10. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  11. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  12. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  13. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  14. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz