Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  6. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  7. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  10. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  11. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  12. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!
  15. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche

Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen

13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin


Toronto (kath.net/LifeNews/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Linda Gibbons ist vor Gericht von der Anklage wegen Unruhestiftung freigesprochen worden. Sie hatte friedlich und betend mit einem Schild vor einer Abtreibungsklinik in Toronto demonstriert. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe die Tätigkeit der Abtreibungsklinik gestört.

Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort.


Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert.     Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe.

Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  10. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  11. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  12. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  13. Brötchentüten für die Demokratie
  14. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche
  15. Im Zeichen des Kreuzes

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz