Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  5. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  6. Johannes Hartl: „Junge Menschen fragen wieder nach Gott! Atheismus ist eher für ältere Generation“
  7. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  8. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  9. „Kein bloßer Verein“: Kardinal Woelki betont die Kirche als „Leib Christi“
  10. Radikale Feministin Michelle Bachelet könnte nächste UN-Generalsekretärin werden
  11. „Junge Menschen, die zum Glauben zurückkehren, wollen den ‚vollen fetten Glauben‘“
  12. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  13. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  14. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  15. Ostern – oder die Frage, die wir vermeiden

Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen

13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin


Toronto (kath.net/LifeNews/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Linda Gibbons ist vor Gericht von der Anklage wegen Unruhestiftung freigesprochen worden. Sie hatte friedlich und betend mit einem Schild vor einer Abtreibungsklinik in Toronto demonstriert. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe die Tätigkeit der Abtreibungsklinik gestört.

Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort.


Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert.     Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe.

Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 doda 13. Dezember 2024 

Chapeau, Frau Richterin!

Gesunder Menschenverstand, Mut zur Wahrheit und gerechte Urteilsfindung geben Hoffnung für Lebensschützer in Bedrängnis.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  4. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  5. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  6. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  7. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  8. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  9. Hab Erbarmen mit uns und mit der ganzen Welt
  10. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  11. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  12. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  13. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  14. Britisches Innenministerium stoppt Ermittlungen gegen legale Online-Posts
  15. Terror-Warnung zu Ostern: ISIS ruft zu Anschlägen auf Kirchen und Synagogen auf

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz