Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  2. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  3. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  6. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  7. Der Tod der Theologie in Deutschland
  8. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  9. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  12. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  13. Papst Leo XIV. ernennt Lebensschützer zum neuen Erzbischof von Denver
  14. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  15. Vatikan-Segen fürs Börsen-Depot - Warum Sie Meta, Amazon, Tesla oder Apple kaufen dürfen

Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen

13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin


Toronto (kath.net/LifeNews/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Linda Gibbons ist vor Gericht von der Anklage wegen Unruhestiftung freigesprochen worden. Sie hatte friedlich und betend mit einem Schild vor einer Abtreibungsklinik in Toronto demonstriert. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe die Tätigkeit der Abtreibungsklinik gestört.

Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort.


Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert.     Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe.

Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  6. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  7. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  8. Der Tod der Theologie in Deutschland
  9. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  12. 'Ich bin der Liebe Gottes würdig, einfach weil ich existiere.'
  13. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  14. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  15. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz