Papst lobt belgischen König Baudouin für Haltung gegen Abtreibung29. September 2024 in Prolife, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Baudouin hatte sich im April 1990 geweigert, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, weil er es als Katholik nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte.
Brüssel (kath.net/ KAP)
Papst Franziskus hat den verstorbenen belgischen König Baudouin (1930-1993) für seinen zeitweiligen Rücktritt aus Gewissensgründen im Jahr 1990 gelobt. Der katholische Monarch habe Mut bewiesen, als er sich entschied, "seinen Posten als König aufzugeben, um kein mörderisches Gesetz zu unterzeichnen", sagte er am Samstag in der königlichen Krypta unter der Brüsseler Nationalbasilika.
Baudouin, von 1951 bis 1993 König der Belgier, hatte sich im April 1990 geweigert, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, weil er es als Katholik nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Die Regierung erklärte ihn deshalb auf dessen Wunsch hin für regierungsunfähig und übernahm verfassungsgemäß die Funktion des Staatsoberhauptes.
Nachdem alle Regierungsmitglieder das Gesetz unterzeichnet hatten, wurde Baudouin am 5. April 1990 wieder für regierungsfähig erklärt. Die Geste des Monarchen sorgte damals in ganz Europa für Aufsehen.
Papst Franziskus besuchte das Grab des Königs gemeinsam mit dem herrschenden König Philippe und Königin Mathilde. Philippe ist ein Neffe Baudouins und wurde als designierter Thronfolger von ihm und dessen Gattin Fabiola, die kinderlos waren, erzogen.
Am Grab des verstorbenen Königs forderte der Papst die Belgier laut einer Mitteilung des Vatikans auf, sich auch in der jetzigen Zeit, in der weitere "kriminelle Gesetze" auf den Weg gebracht worden seien, an Baudouin zu orientieren. Zudem hoffe er, dass dieser demnächst seliggesprochen werde.
Welche "kriminellen Gesetze" er meinte, ließ der Papst offen. In Belgien wird seit 2019 über eine weitere Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe debattiert. Gemäß einem Vorschlag der flämischen Liberalen (Open VLD) sollen künftig auch ältere Menschen ohne unheilbare Krankheiten Zugang zu aktiver Sterbehilfe erhalten.
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