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Oberverwaltungsgericht Bautzen: MDR muss „satirischen“ Wahlwerbespot für „Die Partei“/Sachsen senden

26. August 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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MDR: „Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ - VIDEO des widerlichen Spots


Leipzig (kath.net) Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied vergangene Woche, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) einen Wahlwerbespot der Satire-Partei „Die Partei“ mit dem Titel „Die Machtergreifung“ im Radio senden muss. Das OVG wies damit eine Beschwerde des Senders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Dienstag als unbegründet zurück. Der MDR hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht wie auch vor dem OVG vertreten, dass der Spot „Die Machtergreifung“ zu Straftaten auffordere oder sie zumindest billige. Dagegen hatte „Die Partei“ geklagt. Das berichtete der MDR. Der umstrittene Spot musste dann am vergangenen Donnerstag ausgestrahlt werden, er kann unter unserem Artikel angesehen werden.


Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass sich „für einen unbefangenen Hörer“ „der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs“ geradezu aufdränge und „mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt“ werde.

Der Juristische Direktor des MDR, Ole Schröder, vertrat nach der Entscheidung des OVG, dass man sich daran halten werde. Doch er wandte ein: „Für uns geht es aber im Kern um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ Der Mitteldeutsche Rundfunk sei der klaren Auffassung, dass dem nicht so sei und deshalb habe man zuvor „die Ausstrahlung des Spots abgelehnt“.

Zur Dokumentation: Die widerliche -  nach Auffassung zweier Gerichte satirische - Wahlwerbung „Die Machtergreifung“ der „Partei“ findet sich hier. Allerdings unterlässt der ÖRR Blog den Hinweis darauf, dass der MDR diese Wahlwerbung nicht senden wollte.


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