Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  6. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  7. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  8. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  9. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  10. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  11. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  12. „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
  13. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  14. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  15. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?

Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest

8. Mai 2024 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Von Glaubensbehörde erarbeitete Richtlinien werden am 17. Mai vorgestellt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat neue Richtlinien für die Beurteilung von Marienerscheinungen und sonstiger übernatürlicher Phänomene angekündigt. Wie das vatikanische Presseamt am Dienstag mitteilte, sollen die Normen am 17. Mai in einer Pressekonferenz in Rom vorgestellt werden. Verantwortlich ist der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts setzt sich die katholische Kirche immer wieder mit Berichten von Gläubigen auseinander, die behaupten, dass ihnen die Jungfrau Maria erschienen sei und ihnen Botschaften an die Menschheit anvertraut habe. Daneben gibt es auch immer wieder Berichte über Marienstatuen, auf denen sich mutmaßlich Tränen oder Blutstropfen zeigen. Mitunter sind solche Berichte Auslöser großer Pilgerströme und Wallfahrten, für die dann wiederum Kapellen und andere Wallfahrtsstätten errichtet werden.


In der katholischen Kirche gelten derartige Phänomene, sobald sie von der Kirche anerkannt werden, als "Privatoffenbarungen". Es steht den Gläubigen frei, daran zu glauben oder nicht. Zu den bekanntesten Erscheinungen der jüngeren Zeit zählen in Europa die von Lourdes in Frankreich (1858), Fatima in Portugal (1917) und Medjugorje (1981). Letztere ist bis heute kirchlich noch nicht abschließend beurteilt.

Vor einer solchen Entscheidung setzt der Heilige Stuhl meist eine Kommission aus Fachleuten ein. Sie untersucht die Phänomene, befragt die mutmaßlichen "Seher" und gibt am Ende eine Empfehlung. Der zuständige Ortsbischof - oder bei international bedeutsamen Ereignissen der Vatikan - entscheiden dann, ob es sich um eine übernatürliche Erscheinung oder um Menschenwerk handelt. In manchen Fällen lautet das Urteil aber auch: "Es steht nicht fest, ob es übernatürlich ist."

In Trevignano nördlich von Rom hatte in den vergangenen Monaten eine "weinende Madonnenstatue" mitsamt Offenbarungen der Muttergottes an eine Seherin für Aufmerksamkeit gesorgt. Der örtliche Bischof war nach einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um ein übernatürliches Phänomen handle und hatte Wallfahrten an den Ort der mutmaßlichen Erscheinungen kirchenrechtlich verboten.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  10. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  11. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  12. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  15. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz