USA: Seit Aufhebung von ‚Roe v. Wade’ wurden 89.000 Ungeborene vor Abtreibung bewahrt23. Februar 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das zeigt ein aktueller Bericht von National Right to Life. Gleichzeitig wurde in 26 Bundesstaaten ein sogenanntes ‚Recht auf Abtreibung’ gesetzlich verankert.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die Lebensschutzorganisation National Right to Life hat am 19. Februar ihren jährlichen Bericht über die Abtreibungssituation in den USA veröffentlicht. Er fasst wesentliche Gesetzesprojekte auf Ebene der Bundesstaaten und des Bundes im ersten Jahr nach der Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ zusammen, mit welcher der Oberste Gerichtshof das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben hat.
In den Jahren vor „Dobbs v. Jackson“ ist die Zahl der jährlichen Abtreibung gestiegen. Das sei auf die intensive Bewerbung von Abtreibungspillen zurückzuführen, heißt es in dem Bericht. Die neuesten Zahlen deuten darauf hin, dass bis zu 89.000 ungeborene Kinder seit der Aufhebung von „Roe v. Wade“ durch Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten vor einer Abtreibung bewahrt worden sind.
Carol Tobias, die Präsidentin von National Right to Life, stellte fest, dass sich die Abtreibungssituation in den USA durch die Verabschiedung von Lebensschutzgesetzen in etlichen Bundesstaaten dramatisch geändert habe. Trotzdem sei noch viel zu tun. Der Bericht weist unter anderem darauf hin, dass in 26 Bundesstaaten und dem District of Columbia, in dem die Bundeshauptstadt Washington liegt, ein „Recht auf Abtreibung“ durch Gerichtsentscheidung, einen Zusatz zur Verfassung des Bundesstaates oder eine gesetzliche Bestimmung verankert worden ist.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Philippus02 23. Februar 2024 | | | Immer wieder... ... gibt es gute Nachrichten - so, wie diese :-) | 0
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |