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Weltsynode: Eine erste Zwischenbilanz

5. Dezember 2023 in Interview, 12 Lesermeinungen
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Kardinal Gerhard Ludwig Müller: „Der Seelsorger darf sich nicht anmaßen, menschenfreundlicher zu sein als Christus selbst, dessen Diener er nur ist.“ KATH.NET-Interview von Lothar C. Rilinger


Vatikan (kath.net) Die erste Sektion der von Papst Franziskus einberufenen Weltsynode ist abgeschlossen. Nach Auffassung verschiedener Teilnehmer fanden die Diskussionen in einem Klima statt, in dem Streit nicht vorherrschend war. Auch wurden keine politischen Fragen erörtert, die auf eine Veränderung der Kirche hätten hinführen sollen. Es wurden vielmehr Themen erörtert, die pastorale Möglichkeiten betrafen und die sich mit der Evangelisierung beschäftigt haben. Darüber hinaus waren aber auch am Rande der Synode Wortmeldungen zu vernehmen, die die Grundlagen der Lehre und der Konstitution der Kirche betrafen. Die Weltsynode sollte als das Forum begriffen werden, um über die Zukunft der Kirche nachzudenken. In, vor und am Rande sind Fragestellungen aufgeworfen worden, die zur Diskussion angeregt haben, da in ihnen das Selbstverständnis der Lehre der Kirche berührt werden. Wir haben mit dem Dogmatiker und Dogmenhistoriker Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem emeritierten Präfekten der Glaubenskongregation, über einige dieser Streitpunkte gesprochen, um diese aus der Sicht dessen beleuchten zu können, der fest auf dem theologischen und philosophischen Fundament des Katholizismus steht und deshalb von der Heiligen Schrift, der Apostolischen Tradition und der kirchlichen Lehre her argumentiert, ohne sich durch die pseudowissenschaftlichen Erkenntnisse des mainstream in seinem Denken und Argumentieren beeinflussen zu lassen.

Lothar C. Rilinger: Bischöfe, aber auch erstmalig Laien, Männer und Frauen, haben sich in Rom zur Weltsynode getroffen, um über die Zukunft der Kirche zu sprechen. Mit der Einberufung dieser Weltsynode hat Papst Franziskus die Idee verfolgt, die Papst Pius IV. schon auf dem wegweisenden Konzil von Trient eingefordert hat: Die synodale Diskussion über die Grundlagen der Kirche. Halten Sie es im Rahmen einer Synode für erforderlich, dass über die Grundlagen der katholischen Lehre in einem Kreis diskutiert wird, in dem nicht nur Kleriker stimmberechtigt sind, sondern auch Laien, so dass die Lehre der Kirche nicht nur von theologisch ausgebildeten Priestern formuliert wird, sondern auch von Laien, die Argumente, die nicht theologisch sind, in die Beurteilung einfließen lassen können und sogar gleichberechtigt über die Ergebnisse zu entscheiden berechtigt sind, zumal der Papst nach dem kanonischen Recht die Beschlüsse der Synode für rechtsverbindlich erklären kann?

Kardinal Gerhard Ludwig Müller: Gegen eine Diskussion kirchlicher Themen in einer Runde von Bischöfen, Priestern, Ordensleuten und Laien ist nichts zu sagen. Obwohl ihre Aufgaben in der Kirche verschieden sind, sollen doch alle je nach ihren Diensten und Charismen „zum Aufbau des Leibes Christi“ (Eph 4,12) und damit „zum Wohle der ganzen Kirche beitragen“ (Lumen gentium 30).

Die Synode der Bischöfe hat dagegen einen eigenen Charakter, indem nämlich die Bischöfe zusammen mit dem Papst als Haupt des Kollegiums, ihre bischöfliche Autorität, die sie von Christus im Weihesakrament empfangen haben, in der dreifachen Weise des Dienstes der Verkündigung, der Heiligung und Leitung der universalen Kirche ausüben (Lumen gentium 21). Das II. Vatikanum wollte dem Eindruck eines „römischen Zentralismus“, wie er durch die Primats- und Jurisdiktionslehre des I. Vatikanums aufkommen konnte, durch die Betonung der Gesamtverantwortung des Bischofskollegiums für die universale Kirche entgegenwirken.

Deshalb sollte nach dem Vorbild der altkirchlichen Synoden, wenn auch auf neue Weise, die regelmäßige Zusammenkunft von vielen Bischöfen mit dem Papst durch die „Bischofssynode“ institutionalisiert werden (Christus Dominus 5), ebenso wie auf regionaler und nationaler Ebene die Einrichtung der Bischofskonferenzen die Zusammenarbeit der Bischöfe zum Wohl der Gesamtkirche gestärkt werden sollte.

Wenn jetzt in der Synode über die Synodalität den vom Papst ernannten Laien das gleiche Votum zukommt wie den Bischöfen, denen es kraft ihrer Bischofsweihe von Christus her zukommt, dann sind die Bischöfe wieder vom Papst weggerückt und stehen ihm wie Antragsteller dem einzigen Entscheidungsträger gegenüber, was dem Sinn der bischöflichen Kollegialität widerspricht.

Durch die Doppelfunktion dieser Versammlung als Bischofssynode und als innerkirchliches Gesprächsforum hat man auf der einen Seite für die Zusammenarbeit der Bischöfe, Priester und Laien etwas gewonnen und auf der Ebene der gelebten Kollegialität von Papst und Bischöfen gerade das verloren, was als kostbare Frucht des II. Vatikanums gelten konnte.

Bei solchen Entscheidungen, die Natur eines Verfassungsorgans zu verändern, kommt es allerdings nicht nur auf die gute Intention oder die populistische an. Sie müssen auch mit den ekklesiologischen Grunddaten übereinstimmen, wie sie uns die Kirchenverfassung göttlichen Rechtes vorgibt. Man muss also die Wesensverschiedenheit der beiden Versammlungen unterscheiden: einmal die Synode der Bischöfe (als Verfassungselement der Kirche) und ein theologisches und pastorales Symposium oder Forum von delegierten und berufenen Mitgliedern aus allen kirchlichen Ständen und Fachrichtungen.

Rilinger: Die Offenbarung Jesu Christi, die in der Heiligen Schrift dokumentiert ist, ist abgeschlossen. Weitere Offenbarungen gibt es nicht, so dass sie unabänderlich sind. Änderungen oder Ergänzungen sind damit ausgeschlossen. Allerdings müssen diese Offenbarungen im Licht der Lehre und der apostolischen Tradition der Kirche gedeutet werden, ohne dass aber die Aussage selbst geändert wird. Ist es gleichwohl statthaft, diese Offenbarungen auf Grund neuer wissenschaftlicher oder kultureller Erkenntnisse neu und anders zu interpretieren, so dass die Lehre der Kirche geändert werden dürfte?

Kard. Müller: Die Offenbarung Gottes in Christus als Wahrheit und Heil der Welt ist gewiss nicht eine locker verbundene Summe von heterogenen Einsichten, sondern die bleibende Gegenwart des gekreuzigten und auferstandenen Herrn im Heiligen Geist. Gott selbst gibt durch die Kirche allen das Evangelium kund (Eph 3, 10). Der auferstandene und zum Vater erhöhte Christus selbst ist es, der im Heiligen Geist die Gläubigen durch die sieben heiligen Sakramente mit seiner Gnade erfüllt, stärkt und vorbereitet für das ewige Leben in der innigsten Lebensgemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott.

Christus ist auch präsent und wirkt als das Haupt der Kirche durch die Apostel und ihre Nachfolger im Bischofs- und Priesteramt, die er zu Hirten nach seinem Herzen bestellt hat. Weil in dem Wort, das Fleisch geworden ist, die Fülle der Wahrheit und der Gnade irreversibel und definitiv in die Welt gekommen ist, ist die „Lehre der Apostel“ (Apg 2, 42), die davon Zeugnis gibt, unveränderlich, unüberbietbar und unhintergehbar.

Allerdings gibt es ein Wachstum im Glaubensbewusstsein und im Gnadenleben der ganzen Kirche. Wir sollen bereit sein, jedem Rede und Antwort zu geben, der uns nach dem vernünftigen Grund (dem göttlichen Logos) der Hoffnung, die in uns ist, fragt (vgl. 1. Petr 3, 15).

Man darf nicht von der „gesunden, d.h. heilbringenden Lehre – der „sana doctrina“ – abweichen, nur um den Menschen zu schmeicheln (2. Tim 4, 3). Denn in Christus ist ein für alle Mal die Fülle der Wahrheit und der Gnade in die Welt gekommen. Als der Hohepriester des Neuen Bundes ist Christus „ein für alle Mal in das Heiligtum hineingegangen… mit seinem eigenen Blut, und hat so eine ewige Erlösung bewirkt. (Hebr 9, 12). Diese Lehre des apostolischen Glaubens wurde der Kirche zur treuen und unverfälschten Weitergabe (=traditio) übergegeben.


Es gibt im Laufe der Kirchengeschichte ein tieferes Verstehen bis hin zum vollen Offenbarwerden der Herrlichkeit Gottes am Ende der Zeiten. Das ist aber keine Veränderung im modernistischen Sinne, wo die Autorität des Wortes Gottes von seiner Uminterpretation in menschliches Raisonnement, also in eine vernunftvolle Überlegung, verfälscht wird.

Den richtigen Zusammenhang zwischen der Unveränderlichkeit der endgültigen Offenbarung und ihrem wachsenden Verständnis im Hören und Beten der Kirche beschreibt das II. Vatikanum so: „Was von den Aposteln überliefert wurde, umfasst alles, was dem Volk Gottes hilft, ein heiliges Leben zu führen und den Glauben zu mehren. So führt die Kirche in Lehre, Leben und Kult durch die Zeiten weiter und übermittelt allen Geschlechtern alles, was sie selber ist, alles, was sie glaubt. Diese apostolische Überlieferung kennt in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt: es wächst das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte durch das Nachsinnen und Studium der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen, durch innere Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt, durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben; denn die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen.“ (Dei verbum 8).

Rilinger: In Nr. 18 Abs.2 der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil verabschiedet worden ist, hat das Konzil beschlossen, dass der Papst zusammen mit den Bischöfen „das Haus des lebendigen Gottes“ zu leiten habe. Obwohl das Konzil damit festgelegt hat, wie die Kirche geleitet werden muss, hat der jetzige Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Argentinier und enge Vertraute des jetzigen Papstes Fernandez, der Welt aufgegeben, dass ausschließlich der Nachfolger Petri, also der Papst, über das Charisma verfüge, den wahren Glauben zu bewahren. Kritiker, die die Stellung des Papstes von der Grundlage der Schrift, der Lehre und der apostolischen Tradition erklären und deshalb die lehrmäßige Auffassung vertreten, dass die Kirche vom Papst in Gemeinschaft mit den Bischöfen geführt werde, werden von Fernandez in die Nähe der Häresie gerückt. Im Übrigen werden Vertreter der Lehre abwertend als Traditionalisten abqualifiziert. Sie sind einer der profiliertesten Dogmatiker der Kurie, ja in der Kirche und können deshalb erklären, wie die Stellung des Papstes innerhalb der Kirche definiert wird. Deshalb die Frage: Wie muss die Kirche geführt werden, um den Vorgaben der Schrift zu genügen?

Kard. Müller: Die Lehre vom unfehlbaren Lehramt des Papstes (und der ökumenischen Konzilien) ist in die Sendung der Kirche eingefügt, die Offenbarung treu und unverfälscht zu bewahren, aber ihr keineswegs vor- oder sogar übergeordnet. Die höchsten Lehrentscheidungen haben nicht ihren Grund im Papst als Privatperson mit allen ihren Ecken und Kanten, Limits und Obsessionen, sondern in seiner Eigenschaft als von Christus bestellter Lehrer der Christenheit, „in dem als einzelnem das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche selbst gegeben ist“ (Lumen gentium 25). Diese formale Autorität ist vollinhaltlich gebunden an die Lehre Christi und der Apostel in Schrift und Tradition (besonders im Glaubensbekenntnis, der Liturgie, den Sakramenten und die vorherigen dogmatischen Lehrdefinitionen). Für den Papst und den zum Konzil versammelten Gesamtepiskopat aber gilt: „Eine neue öffentliche Offenbarung als Teil der göttlichen Glaubenshinterlage (divinum fidei depositum) empfangen sie jedoch nicht.“ (Lumen gentium 25).

Das I. Vatikanum erklärt zu Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit: „Den Nachfolgern Petri wurde der Heilige Geist nämlich nicht verheißen, damit sie durch seine Offenbarung eine neue Lehre ans Licht brächten, sondern damit sie mit seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. Hinterlassenschaft (fidei depositum) des Glaubens heilig bewahren und treu auslegen.“ (Dogm. Konst. Pastor aeternus, 4. Kap.; DH 3070).

In einem uneigentlichen Sinn kann man reden von der Soziallehre des Papstes Leo XIII. oder der Christologie von Papst Leo dem Großen. Aber die Päpste haben keine eigene Lehre, die die Offenbarung ergänzt und auf den neuesten Stand bringt oder sich den jeweiligen philosophischen Weltanschauungen und politischen Ideologien anpasst, um nicht vom Fortschritt (in welche Richtung auch immer?) abgehängt zu werden.

Etwas ganz anderes ist es, wenn die wissenschaftliche Theologie in ein Gespräch über die Herausforderungen eintritt, die etwa in der Gesellschaftslehre mit der Industriellen Revolution aufgetreten sind, und wie die Würde des Menschen gewahrt werden kann inmitten der gewaltigen technologischen Veränderungen. Allerdings heißt es, auf der Höhe der Zeit zu sein, auch den Tendenzen des Antihumanismus und Transhumanismus zu widerstehen und die unveräußerliche Person-Würde jedes einzelnen Menschen zu verteidigen gegen die Vermassung und Vernutzung der Menschen zu einem bloßen Material in der Kriegsführung und für die wirtschaftliche Produktionssteigerung. Der Apostel sagt. „Prüfet alles, das Gute behaltet.“ (1. Thess 5, 21).

Rilinger: Damit schließt sich die Frage an, welche Kriterien angelegt werden müssen, um die Offenbarung und damit das depositum fidei auszulegen. Darf diese Auslegung auch Erkenntnisse des Zeitgeistes aufgreifen, um den Glauben an die Entwicklungen der Gesellschaften anzupassen.

Kard. Müller: Der Glaube ist ja die Beziehung zu Gott in Erkenntnis und Liebe, die dem Menschen hilft, sich in der Welt, in der Gesellschaft und in seinem Innenleben zurecht zu finden. Es gibt gute Entwicklungen in der Medizin und Technik oder in der Verwirklichung von positiven Werten im Staat und in der Gesellschaft. Daran sollen wir als Christen mit Fachkompetenz, aber auch in christlicher Gesinnung mitwirken.

Den negativen Entwicklungen zur Massengesellschaft, die nach einem Führer oder einem Politbüro schreien, denen der Wille zur Macht über die Sittlichkeit geht, sollen und müssen wir prophetisch entgegentreten bis zum blutigen Martyrium. Ich denke an Mitchristen wie Dietrich Bonhoeffer, Alfred Delp, Maximilian Kolbe und alle die Blutzeugen Christi in den totalitären Regimen unserer Epoche.

Rilinger: Die Gleichbehandlung von Ehe und sogenannter Homo-Ehe wird auch in der Kirche immer wieder eingefordert. Unabhängig davon, dass die Kirche auch homosexuelle Gläubige beiderlei Geschlechts selbstverständlich segnet, stellt sich aber die Frage, ob auch die Segnung offizieller sogenannter homosexueller Ehen nach der Lehre statthaft ist?

Kard. Müller: Der Segen kommt von Gott und ist Ausdruck der Gnade, die er seiner guten Schöpfung schenkt. Den Ritus des Segens der Kirche ist ein Gebet um die individuelle Zuwendung dieser Gnaden an uns Menschen. Wir können den Priester als Vertreter der Kirche Christi um sein Gebet bitten, dass uns unser gutes Werk gelinge und dass wir von der Anhänglichkeit an die Sünde befreit werden.

Aber es kann keinen Segen geben für Handlungen, die ihrer Natur nach schwere Sünden sind und dem Willen Gottes zum Heil und zur Bekehrung der Sünder widersprechen. Es ist auch bekannt, dass sich die Schwäche der menschlichen Natur gerade in der Sexualität zeigt, die schwer zu beherrschen und auf ihr eigentliches Ziel, die Vereinigung von Mann und Frau in der fruchtbaren Liebe, hin geordnet ist.

Der Laxismus in der Sexualmoral ist ebenso wie der Rigorismus das Gegenteil einer verstehenden Seelsorge des guten Hirten und klugen Hausvaters, der nie mit Schmeicheleien sein eigens Lob sucht, sondern der immer „gelegen und ungelegen“ (2. Tim 4, 2) mit der Wahrheit die Menschen auf den Weg zu ihrem Heil hinführt.

Rilinger: Auch wenn die Lehre die Segnung dieser Verbindungen nicht erlaubt, da sie nicht als Ehe angesehen werden können, ergibt sich die Frage, ob von diesem Verbot aus pastoralen Gründen Abstand genommen werden dürfte. Wäre es deshalb in Ausnahmefällen möglich, homosexuelle Verbindungen wie eine Ehe zu segnen, wenn nach Auffassung des zuständigen Priesters dies aus pastoralen Gründen notwendig erscheint?

Kard. Müller: Die Pastoral, die das Heil des Menschen sucht und nicht den Applaus der unkirchlichen öffentlichen Meinung, kann nicht an der Wahrheit vorbei gehen, dass die Ehe von Gott als eine Gemeinschaft von Mann und Frau gestiftet worden ist, in der die Sexualität ihren wahren Sinn erfüllt.

Rilinger: Die Lehre verbietet es, dass geschiedene wiederverheiratete Personen die Kommunion empfangen dürfen, schließlich besteht die erste Ehe trotz Scheidung nach kanonischem Recht nach wie vor, so dass die zweite und folgende Ehe als neben der ersten Ehe bestehend angesehen wird. Dadurch wird durch die zweite Zivilehe ein ständiger Ehebruch, der als Todsünde angesehen wird, begangen. Dieser führt zum Ausschluss an der Teilnahme an der Kommunion. Darf von diesem Verbot Abstand genommen werden, wenn aus pastoralen Gründen ein Ausschluss eine nicht zu vertretene Härte darstellen würde. Ich denke gerade an die Fälle, in denen ein Ehepartner aus der Ehe ausbricht, der andere aber daran festhalten möchte, aber gleichwohl vom Kommunionempfang ausgeschlossen ist?

Kard. Müller: Die Lehre der Kirche ist nicht eine Theorie, die gegen das Leben steht, sondern das lebendige Wort Gottes, das uns durch den Mund der Kirche verkündet wird. Gott will uns immer auf zum Heil führen, auch wenn uns dieser Weg zu steil vorkommen mag.

Das kirchliche Lehramt muss sich und die Hörer des Wortes Gottes an Christus orientieren, der in der Zeit des Neuen Bundes die unauflösliche Ehe von Mann und Frau im Sinne des Schöpfers, seines Vaters, wiederhergestellt und sie sogar zur Würde eines Sakramentes erhoben hat. Die sakramentale Ehe von Mann und Frau stellt die bleibende Einheit von Christus und Kirche dar und schöpft daraus die Gnade für das gedeihliche Zusammenleben und die Sorge füreinander und für ihre Kinder.

Der Seelsorger darf sich nicht anmaßen, menschenfreundlicher zu sein als Christus selbst, dessen Diener er nur ist.

Die Sakramente sind ihm nur zur Verwaltung anvertraut, aber nicht als religiöse Riten, mit denen er seine Großzügigkeit demonstrieren kann. Was pastoral erlaubt und sinnvoll ist, kann nicht der göttlichen Wahrheit widersprechen, wie sie in der Lehre der Kirche erkannt wird. Es muss geprüft werden, ob die Eheschließung gültig war, was oft in Frage steht, weil die Brautleute nicht richtig informiert sind über den Glauben, dessen Zeichen sie in den Sakramenten feiern. Hier gilt es kirchenrechtlich und dogmatisch die Situation richtig zu beurteilen, um den richtigen Weg für die Menschen in ihren Ehe- und Lebenskrisen zu finden.

Rilinger: Halten Sie es mit den Grundsätzen der Lehre für kompatibel, dass der Ortspriester selbst aus pastoralen Gründen entscheiden kann, ob er wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zulässt?

Kard. Müller: Der Ortspriester hat sich an die Wahrheit des Evangeliums zu halten. Pastoral heißt, die Menschen wie der gute Hirt auf den rechten Weg zu führen und nicht das Heil über den Daumen zu peilen nach den Kriterien eines Christentums, das auf einen pragmatischen Humanismus reduziert ist.

Rilinger: Sollte ein wiederverheirateter Geschiedener in einer Gemeinde zur Kommunion gehen, in der er nicht bekannt ist, dürfte ihm die Kommunion nicht verweigert werden. Dadurch begeht er zwar eine Sünde, doch besteht die Möglichkeit, dass ihm in der Beichte gleichwohl Absolution erteilt wird, selbst dann, wenn er vorträgt, aus einem inneren Bedürfnis heraus auch zukünftig in einer fremden Gemeinde zur Kommunion gehen zu wollen?

Kard. Müller: Das sind faule Tricks, mit denen man Menschen betrügen, aber doch nicht Gott hereinlegen kann. Die heilige Kommunion ist keine Frage sogenannter „innerer Bedürfnisse“ wie in einer Gefühlsreligion, sondern die reale Gemeinschaft mit Jesus im Sakrament der Kirche, die aber die gläubige und sittliche Gemeinschaft mit ihm voraussetzt sowie sie zum Ausdruck bringt und die innere Angleichung an Ihn ermöglicht. Dazu muss in jedem Fall der schon Getaufte aus dem Stand der Todsünde in den Stand der heiligmachenden durch vollkommene Reue und den Empfang des Bußsakraments geführt werden.

Was die Menschen in den verschiedenen Pfarreien über ihnen bekannte und unbekannte Gottesdienstteilnehmer wissen, nicht wissen oder auch nur vermuten, ist für den gültigen und/oder würdigen Sakramentenempfang nicht maßgeblich.

Ein kluges pastorales Ermessen ergibt sich aus dem Umstand, dass in nicht wenigen Fällen ein Partner nicht selbst böswillig den andern verlassen hat und sich an einen anderen Partner bindet, weil es über seine Kräfte zu gehen scheint, allein zu bleiben, d.h. speziell in Situationen, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung kanonisch nicht zu erweisen ist.

Rilinger: Papst Johannes Paul II. hat in dem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis aus dem Jahr 1994 verbindlich festgelegt, dass ausschließlich Männer als Priester geweiht werden dürfen. Er hat ausgeführt, dass die Kirche nicht die Vollmacht habe, Frauen als Priester zu weihen und dass seine Entscheidung als endgültig angesehen werden müsse. Allerdings mehren sich juristische Zweifel, ob der damalige Papst diese endgültige Entscheidung treffen konnte, schließlich wurde sie nicht ex cathedra und als Dogma verkündet. Halten Sie diese Entscheidung für aufhebbar und sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie zu erklären, welche juristische Qualität das oben zitierte Apostolische Schreiben aufweist.

Kard. Müller: Die Unfehlbarkeit einer sogenannten ex cathedra-Entscheidung begründet nicht die Wahrheit einer kirchlichen Lehre zu einem bestimmten Punkt, hier zum gültigen Empfänger des Weihesakraments, sondern bringt sie nur öffentlich zum Ausdruck. Die dogmatische Entscheidung, dass nur ein Mann dieses Sakrament, das in den drei Stufen des Bischofs-, Priester/Presbyter- und Diakonamtes eines (unum) von den sieben heiligen Sakramenten ist (Konzil von Trient, Dekret über das Weihesakrament, cap. 3 DH 1766), gültig empfangen kann, ist bestens in der gesamten Lehrtradition der Kirche begründet und damit eine geoffenbarte Wahrheit und ein Tatbestand göttlichen Rechtes. (In meinem Buch „Der Empfänger des Weihesakramentes“ (Würzburg 1999) habe ich alle relevanten Quellen und Belegstellen dazu gesammelt und interpretiert). Es ist auch der ausdrückliche Wille des Papstes bezeugt, hier eine endgültige und von allen mit „göttlichem und katholischem Glauben“ (I.Vatikanum, Dei Filius 3. Kap.: DH 3011; I. Vatikanum, Pastor aeternus 4. Kap; DH 3069; vgl. II. Vatikanum, Lumen gentium 25) anzuerkennende Lehrentscheidung vorzulegen. Es ist verlorene Liebesmühe, sich sophistisch an dieser Lehrentscheidung abzuarbeiten, mit dem Ziel, sie außer Kraft zu setzten, während man andererseits Privatmeinungen des amtierenden Papstes sogar zu nicht offenbarungsrelevanten Themen den Rang einer neuen Offenbarungswahrheit geradezu abstrus zusprechen will (z.B. die Pflicht zur Corona-Impfung, das Urteil über einen von Menschen gemachten Klimawandel).

Rilinger: Auch wenn kaum noch jemand zur Beichte geht und darüber hinaus auch kaum noch Beichtgelegenheiten angeboten werden, zumal ja auch das Confitor in der Messe selten gebetet wird, stellt Franziskus das Wesen der Beichte in Frage. An sich soll die Erteilung der Absolution von der Reue des Beichtenden über seine Sünden abhängig sein. Allerdings vertritt der Papst die Auffassung, dass diese im Einzelfall erteilt werden dürfe, wenn pastorale Gründe die Lossprechung rechtfertigen würden. Kann aus diesem Grund das Sakrament der Beichte geändert werden?

Kard. Müller: Eine Pastoral gereicht den Menschen nur dann zum Segen, wenn sie in der Wahrheit der Offenbarung begründet ist. Das Bußsakrament besteht aus der Reue des Herzens, der mündlichen Beichte der Sünden und der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens am Nächsten, an sich selbst und der ganzen Kirche, woraufhin der Priester die Sünden vergibt in der Autorität der Kirche. Im Falle, dass die inneren Voraussetzungen fehlen, besonders der Vorsatz, die Sünde meiden zu wollen, muss der Priester die Absolution verweigern, weil Gott selbst dem unbußfertigen Sünder die Sünde nicht nachlässt; denn die Sünde ist der freie Widerspruch zur Liebe Gottes. Und Gott berücksichtigt auch unsere Freiheit, seine Vergebung, auch im Bußsakrament, zurückzuweisen.

Rilinger: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als dass die pastoralen Gründe für die Erteilung der Absolution nur camouflieren sollen, dass die verwerfliche Handlung nicht als Sünde angesehen wird, so dass auch kein Hindernis bestünde, um die Absolution zu erteilen. Können wir in dem Umwerten der Sünde einen Relativismus erkennen, den gerade Papst Benedikt XVI. heftig bekämpft hat?

Kard. Müller: Christus ist für unsere Sünden gestorben. Alle haben die Herrlichkeit Gottes verloren und bedürfen der Erlösung durch das Opfer seines Lebens, das der Sohn Gottes am Kreuz dem Vater zum Heil der Welt dargebracht hat, obwohl er selbst ohne Sünde war.

Wenn man den Menschen das Sündenbewusstsein ausredet, dann hat man zwar ihr Gewissen beschwichtigt, aber doch nicht von der Last der Schuld befreit. Ein Arzt redet einem Patienten die Beschwerden nicht aus, sondern geht ihnen auf den Grund, um den Patienten mit einer angemessenen Therapie zu heilen.

Rilinger: Die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben die Lehre der Kirche dogmatisch erläutert und festgelegt. Ein unbeteiligter Dritter muss aber in den Verlautbarungen des Papstes Franziskus die Klarheit der Argumentation vermissen. In seiner Argumentation stützt er sich auf seinen alten Weggefährten Fernandez, den er nicht nur zum Kardinal erhoben, sondern auch als Präfekten des Dikasteriums für die Glaubensdoktrin bestellt hat, obwohl dieser immer wieder erhebliche Zweifel an seiner theologischen Qualifikation hinnehmen musste und sogar unter Verdacht steht, sexuelle Missbräuche in Argentinien vertuscht zu haben. Ist es sinnvoll, einen solchen Theologen mit der wichtigen Aufgabe zu betrauen, sich um die Lehre der Kirche kümmern?

Kard. Müller: Ich bin oft schon zu diesem Thema befragt worden. Der Papst muss seine Personalentscheidungen selbst verantworten. Ich selbst werde auch in Zukunft Fragen zur katholischen Lehre beantworten, ohne mich mit Hilfe der Gnade von menschlichem Lob oder Tadel beeindrucken zu lassen. Der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre ist seinem Gewissen verpflichtet, den Papst bei der Ausübung seines obersten Lehramtes fachlich qualifiziert zu beraten und unter Umständen auch konstruktiv-kritisch die Grenzen des kirchlichen Lehramtes zu benennen, also sich nicht bequem zu einem mechanisch ausführenden Instrument einer selbstreferentiellen „höheren Autorität“ zu machen. (Vgl. dazu mein Buch, „Der Papst. Sendung und Auftrag“, Freiburg i.Br. 2027, 88-107).

Rilinger: Die Erzielung der Gottesfreundschaft ist Ziel unseres Lebens, wie es die alten Mystiker formuliert haben: Ein inniges Verhältnis zu Gott. Dieses Verhältnis kann Vorbild für andere Gläubige sein, die Gott nicht nahestehen, aber gleichwohl auch diese Nähe erreichen möchten. Wie können wir „zum Zeichen und Werkzeug der Vereinigung mit Gott“ werden und dadurch andere Personen vom Wunsch überzeugen, diese Gottesfreundschaft zu suchen?

Kard. Müller: Durch ein Leben aus dem Glauben in Liebe.

Rilinger: Uns Gläubige ist von Gott die Verantwortung übertragen worden, Sendboten seiner Lehre zu sein. Wie können wir diesem Missionsauftrag, dem jeder Christ verpflichtet ist, gerecht werden?

Kard. Müller: In der Mission, die Jesus uns aufgetragen hat, setzen wir seine Sendung vom Vater zum Heil der Welt unerschrocken fort. Es geht nicht darum, anderen Menschen unsere persönliche Weltanschauung und unsere sittlichen Urteile aufzudrängen (etwa mit Drohungen oder Schmeicheleien). Wir sind vielmehr aus Liebe zu ihnen Botschafter der bedingungslosen Liebe Gottes zu jedem Menschen, der uns in Christus durch die Kraft des Heiligen Geistes zu seinen Söhnen und Töchtern machen will, damit wir Erben des ewigen Lebens werden.

Ich glaube nicht, dass wir uns krampfhaft irgendwelche Methoden zurechtlegen müssen. Ein islamisches Ehepaar wurde katholisch und ließ sich taufen, weil sie zum ersten Mal in ihrem Leben in einer christlichen Gemeinde die Liebe zu ihnen um ihrer selbst willen empfangen hätten, ohne dass man von ihnen eine Gegenleistung erwartet hätte. Diese reine Nächstenliebe habe ihnen das Tor geöffnet zur Liebe Gottes über alles und zur Gewissheit, dass Gott uns über alles liebt. „Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen eigenen Sohn dahingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht zugrunde geht, sondern das ewige Leben hat.“ (Joh. 3, 16).

Rilinger: Eminenz, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Archivfoto Kardinal Müller (c) Lothar C. Rilinger


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Lesermeinungen

 modernchrist 7. Dezember 2023 
 

So mancher Geschiedene meint,

dass ihm die Hl. Kommunion verboten ist. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn er alleine lebt und sich keine Sünden gegen das 6. Gebot zuschulden kommen lässt, die er aber beichten kann, falls doch welche vorkommen.
Was nicht zugelassen ist, das ist Kommunionempfang bei Wiederverpartnerung oder Wiederverheiratung! Aus den bekannten Gründen. Hier ist bei manchem Geschiedenen Aufklärung hilfreich und nötig. Denn gerade sie benötigen auch die Hilfe der Sakramente weiterhin für ihr Leben - oft mit ihren Kindern.


1
 
 Federico R. 6. Dezember 2023 
 

Keine Frage: Gerhard Ludwig Kardinal Müller ist ein Theologe von Weltrang.

Mir ist derzeit kein besserer, geradlinigerer, klügerer, besonnenerer, kompetenterer Theologe seines Formats bekannt.
p.Franziskus ist, noch recht gelinde ausgedrückt, ein liberaler/liberalistischer Papst. Liberalismus aber hat unausweichlich Relativismus zur Folge, vor dem der Jahrtausend-Theologe Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. zeitlebens nicht müde wurde zu warnen.
Dürfen wir vielleicht doch noch auf Petrus II warten – und hoffen? Es lohnt sich allemal, die dankeswerterweise von kath.net dokumentieren Äußerungen Kardinal Müllers zu sammeln.


3
 
 lesa 6. Dezember 2023 

Nicht weiterschlafen wie Kartoffelsäcke, aufwachen!

@J. Heimerl: Volle Zustimmung. Es handelt sich um die logische Fortsetzung nicht in Ordnung gebrachter Irrtümer. Die angeschlagene Kirche auf Irrwegen wird abgeräumt statt gereinigt und aufgebaut.
Und überhaupt: Warum vergeudete man soviel Zeit mit zerredenden Sitzungen statt zu beten, während ZigTausende sterben?! Allein das ist unbegreiflich.


2
 
 stiegenkirche 6. Dezember 2023 
 

Chris2 Es gilt aus AMORIS LAETITIA "Daher ist es

nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten „irregulären“ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben."

Als Beispiel könnte man sich denken, dass bei ersten Ehe damals Nichtigkeit vorgelegen hat.

Wenn jemand dann das zweite Mal heiratet beim Standesamt und die erste Ehe eigentlich Nichtig ist jedoch nie ein Verfahren eingeleitet wurde dann wäre die 2 Heirat eigentlich die erste Ehe, dass Sakrament spenden sich ja die Eheleute gegenseitig.

Von außen würde man falsch richten und dies als 2 Ehe tadeln obwohl eigentlich die 1 Heirat vorliegt und der eheliche Verkehr keine Sünde wäre.

Zu beichten wäre dann natürlich der Verkehr in der ersten Heirat auch die Fehler die gemacht wurden, die jedoch im nachhinein durch Verfahren annulliert werden müsste.

Daher müsste schon ein Priester prüfen, wenn ein geschiedener an in herantritt, ob kirchenrechtliche Nichtigkeit vorlag bei der 1 Ehe.

de.wikipedia.org/wiki/Ehenichtigkeit_(Kirchenrecht)


1
 
 Chris2 6. Dezember 2023 
 

@Felix87

Selbsterständlich dürfen sie das! Es geht bei diesem Problem ja "nur" um jene Opfer wie auch Täter (!), die sich weltlich haben scheiden und dann weltlich neu haben trauen lassen, ohne, dass ihre sakramentale Ehe vorher überprüft und (sofern möglich) annuliert worden wäre. Denn sie haben einen öffentlichen und im Prinzip dauerhaften Akt gesetzt, der der Unauflöslichkeit der Ehe widerspricht.
Das Problem liegt aber viel tiefer: Wenn jede zweite oder dritte (?) überprüfte Ehe für ungültig erklärt wird, gibt es massive Mängel bei der Ehevorbereitung. Konsequenzen daraus? Null...


0
 
 Joachim Heimerl 6. Dezember 2023 
 

Wenn man dieses Interview liest, findet man die wirklichen Reformansätze, die

es in der Kirche braucht, nämlich die Rückbesinnung auf die Offenbarung und das bisherige Lehramt. Aber in Deutschland wie in Rom wird "Reform" ganz anders verstanden, das macht der Kardinal überdeutlich: Wir stehen vor dem, was er letztes Jahr eine "feindliche Übernahme der Kirche" genannt hat. Und genau darum geht es den Reformern: Eine neue Kirche, die mit der katholischen im Grunde nichts mehr gemein hat. Ich sage es gern immer wieder: Die Weltsynode ist keine Lösung, sondern Teil des Problems. Ausnahmslos alles, was sich "snyodal" nennt, ist nicht "katholisch" - das zeigen auch die Papiere der Weltsynode, die offensichtlich kaum wer liest oder kaum wer versteht: freundlich verpackt finden sich darin lauter kleine "Zeitbomben", die nacheinander die Kirche zum Einsturz bringen sollen. Ich möchte jedem empfehlen, dass kritisch einmal selber zu untersuchen. Hinzu kommt: Es sind keineswegs nur die Synodentexte, die eine gefährliches Potenzial enthalten. Auch das zeigt Kard. Müller.


5
 
 Stefan Fleischer 6. Dezember 2023 

Der grosse Denkfehler

all dieser Synodalen Wege ist in den «Glaubenssätzen» des Moralistisch-Therapeutischen Deismus sehr treffend formuliert:

4. Gott ist es nicht so wichtig, ob wir uns um ihn kümmern oder nicht. Wenn wir es wollen, hilft er uns, aber sonst dürfen wir tun und lassen, was sich gut anfühlt.

Da nun aber seit dem Sündenfall das «Gefühl» für richtig und falsch, für gut und böse des Menschen, sagen wir einmal schwer angekratzt ist, dürften sich so weder Frieden noch Gerechtigkeit realisieren lassen.


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 girsberg74 6. Dezember 2023 
 

Umwerfend alles Gesäusel von „Pastoral“ und Synodalem Weg:

„Der Seelsorger darf sich nicht anmaßen, menschenfreundlicher zu sein als Christus selbst, dessen Diener er nur ist.“


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 lesa 6. Dezember 2023 

Zwischen Kirche und Anti-irche

"Wir stehen vor der größten Schlacht, die die Menschheit je gesehen hat. Ich denke nicht, dass die Gemeinschaft der Christen dies vollends begriffen hat. Wir stehen heute vor dem Endkampf zwischen der Kirche und der Anti-Kirche, zwischen dem Evangelium und dem Anti-Evangelium." (Hl. Joh. Paul II.)


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 Felix87 5. Dezember 2023 
 

Frage

Wieso sollten Opfer von Ehebruch die Kommunion nicht empfangen können? Höre das heute zum ersten Mal. War hier die Frage in dem Interview richtig gestellt?


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 matthieu 5. Dezember 2023 
 

@Chris2

Genau, ergänzend: zur Kommunion schreiten... Mit seiner dazugehörigen "Neuen". Eine wirklich gruselige Vorstellung. Wer verschafft der Verlassenen und den Kindern Recht? Aber nach moderner Vorstellung sind die ja unbarmherzig gegen die, die sich lieben


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 Chris2 5. Dezember 2023 
 

Zu den "wiederverheirateten Geschiedenen"

Wären die Progressiaten wirklich menschenfreundlich, würden sie einerseits die Kommunion für die verlassenen Opfer schweren Ehebruchs fordern, aber andererseits auch Konsequenzen für die Täter. Denn es muss für bösartig verlassene und vielleicht sogar öffentlich gedemütigte Frauen (/Männer) und oft auch die verlassenen Kinder schlimm sein, wenn der "Täter" auch noch ganz "legal" und stolz zur Kommunion schreiten darf...


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