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Keine Glaubens- und Gewissensfreiheit bei deutscher Fernsehsteuer

27. Dezember 2022 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Die Zahlung des deutschen Rundfunkbeitrages kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz


Berlin (kath.net)

Die Zahlung des deutschen Rundfunkbeitrages kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Eine Frau wollte von der deutschen Fernsehsteuer befreit werden und hat dies mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit begründet. Die deutschen Sender orientieren sich laut der Klägerin nicht an den Geboten Gottes, außerdem missachten die Programminhalte den Verfassungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. So werde weder die Meinungsfreiheit noch das Gebot der Staats- und Parteiferne beachtet. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass jeder, der mit den Programminhalten unzufrieden sei, eine Programmbeschwerde erheben. Unklar ist, ob die Klägerin in Berufung gehen wird.



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Lesermeinungen

 xaver1510 27. Dezember 2022 
 

Gewissensfreiheit ?

Haben wir denn in der Kirche in Deutschland bei der Kirchensteuer Glaubens- und Gewissensfreiheit ? Was passiert denn, wenn man sich weigert, die Kirchensteuer zu bezahlen um nicht die Unsäglichkeiten von synodalem Weg über ZdK bis BDkJ mitzufinanzieren ?


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