Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  8. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  9. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  10. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  11. Meinungsfreiheit auf katholisch
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. Meinungsfreiheit in Gefahr
  14. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten
  15. Der Krieg gegen den Advent

Keine Glaubens- und Gewissensfreiheit bei deutscher Fernsehsteuer

27. Dezember 2022 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Zahlung des deutschen Rundfunkbeitrages kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz


Berlin (kath.net)

Die Zahlung des deutschen Rundfunkbeitrages kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Eine Frau wollte von der deutschen Fernsehsteuer befreit werden und hat dies mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit begründet. Die deutschen Sender orientieren sich laut der Klägerin nicht an den Geboten Gottes, außerdem missachten die Programminhalte den Verfassungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. So werde weder die Meinungsfreiheit noch das Gebot der Staats- und Parteiferne beachtet. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass jeder, der mit den Programminhalten unzufrieden sei, eine Programmbeschwerde erheben. Unklar ist, ob die Klägerin in Berufung gehen wird.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 xaver1510 27. Dezember 2022 
 

Gewissensfreiheit ?

Haben wir denn in der Kirche in Deutschland bei der Kirchensteuer Glaubens- und Gewissensfreiheit ? Was passiert denn, wenn man sich weigert, die Kirchensteuer zu bezahlen um nicht die Unsäglichkeiten von synodalem Weg über ZdK bis BDkJ mitzufinanzieren ?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  7. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  8. O Adonai, et Dux domus Israel
  9. O radix Jesse
  10. O clavis David
  11. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  12. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  13. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  14. O Oriens, lucis aeternae
  15. Meinungsfreiheit auf katholisch

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz