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Wird der Verkauf von Kreuzen vom Straßburger Weihnachtsmarkt verbannt?

13. Oktober 2022 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
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Aktuell herrscht Unklarheit über Vorgaben der grünregierten Stadtverwaltung für den berühmten Straßburger Weihnachtsmarkt: Kreuze zählen zu jenen Gegenständen, die von Händlern nur „unter Vorbehalt“ angeboten werden dürfen. Aber warum?


Straßburg (kath.net/pl) Für Fragezeichen sorgte die Bekanntmachung der grünregierten Straßburger Stadtverwaltung, dass ausgerechnet Kreuze nur „unter Vorbehalt“ auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt verkauft werden dürfen. Das berichtet das französische katholische Nachrichtenportal „aleteia“. Ob es um Qualitätssicherung geht oder ob es eher darum geht, im säkularen Frankreich den Einfluss des Christentums ausgerechnet auf Weihnachtsmärkten zurückzudrängen, das ist bisher unklar. Die Stadtverwaltung hat nach starker Kritik eine Pressekonferenz zu diesem Thema angekündigt. „aleteia“ schreibt jedenfalls wörtlich: „Viel zu schnell gerät in Vergessenheit, dass der eigentliche Name des Straßburger Weihnachtsmarktes ‚Christkindelsmärik‘ ist, was im elsässischen Dialekt wörtlich ‚Markt des Jesus-Kindes‘ bedeutet.“


Der große und traditionsreiche Straßburger Weihnachtsmarkt, die historischen Hinweise, dass der erste Weihnachtsbaum der Welt offenbar 1539 von Zünften im Straßburger Münster aufgestellt worden war, sowie der bis heute immer besonders hohe und reich geschmückte Weihnachtsbaum auf dem Kléberplatz führten dazu, dass Straßburg bis heute gern als „Weihnachtshauptstadt“ bezeichnet wird.

Foto: Symbolbild


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