Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. ADIOS!
  2. US-Katholiken mehrheitlich für die Todesstrafe
  3. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  4. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen
  5. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  6. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  7. Hat der Synodale Weg „die katholische Kirche in Deutschland in Machtspiel und Kampfzone verwandelt“?
  8. Synodaler Weg führte zu Streit und Verwerfung
  9. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  10. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  11. "Entsprechend klein ist die Lücke, die er hinterlässt"
  12. Papst Leo wird die Gründonnerstags-Fußwaschung wieder im Lateran vollziehen
  13. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Möchte mich nun an liberale Theologen und Gläubige wenden“
  14. Neuer Hirtenstab für Papst Leo XIV. betont die Auferstehung
  15. THESE: Und die Bibel hat doch Recht!

Strafbefehl gegen Weihbischof Bündgens rechtskräftig - Bischof Dieser fordert Konsequenzen

5. Oktober 2022 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischof Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten“ - Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung


Aachen (kath.net) Weihbischof Dr. Johannes Bündgens steht seit Dezember 2019 wegen Veruntreuung von Geldern im Fokus der Öffentlichkeit. Seitdem lässt er all seine Ämter ruhen und zelebriert auch keine öffentlichen Gottesdienste im Bistum Aachen. Am 13. Juli 2021 wurde er vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Dr. Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder. Das gab das Bistum Aachen in einer Presseaussendung bekannt.


Weihbischof Dr. Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung, informierte die Presseaussendung weiter. Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Dr. Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird. Bischof Dr. Helmut Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.“

Hintergrund: Wie kath.net bereits berichtet hatte, war es im Verfahren um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten gegangen, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben sollte. Er hatte von seiner Bekannten eine Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen, möglicherweise sei sie aber bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, als er das Geld in mehreren Abschnitten auf sein eigenes Privatkonto überweisen habe. Zu einer Überweisung über 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein, denn laut Richter habe hier tatsächlich ein Zahlungsanspruch Bündgens bestanden. Zu den restlichen 128.000 Euro hatte Weihbischof Bündgens erklärt, er habe der alten Dame für das Geld lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Aachener Immobilie eingeräumt, doch sei dies nicht im Grundbuch vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Dame inzwischen verschlechtert hatte.

Archivfoto Weihbischof Bündgens (c) Bistum Aachen/Andreas Schmitter


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 modernchrist 11. Oktober 2022 
 

modernchrist

Alles ok in der Reaktion von Bischof Dieser. Einen Satz jedoch hätte er sich sparen sollen: "Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten."
Das wirkt nachgetreten, etwas gemein und ist völlig unnötig. Denn: Wenn Bündgens beim Papst ist, dann wird ihn der Papst zur Einreichung des Rücktritts auffordern. Das tat er ja bei Woelki auch. Dann hat der Papst Zeit, nochmals sich zu informieren, auch bei Dieser nachzufragen, und dann kann er den Rücktritt annehmen.
Die öffentliche Aufforderung Diesers jedoch ist eine Überreaktion, die sogar negative Folgen haben könnte. Was ist, wenn der Papst den Rücktritt nicht annimmt und eine andere Lösung des peinlichen Problems verfolgt?


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. ADIOS!
  3. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  4. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  5. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  6. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  7. Synodaler Weg führte zu Streit und Verwerfung
  8. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Möchte mich nun an liberale Theologen und Gläubige wenden“
  9. 'Exportweltmeister in Moral, ansonsten Beobachter an der Seitenlinie. Beschämend'
  10. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  11. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  12. "Entsprechend klein ist die Lücke, die er hinterlässt"
  13. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen
  14. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  15. Neuer Hirtenstab für Papst Leo XIV. betont die Auferstehung

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz