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Nordrhein-Westfalen: Weiterhin kein digitaler Kirchenaustritt

26. Juli 2022 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Aufgrund der großen Bedeutung eines Austritts aus der Kirche soll Erklärung persönlich vor einer Behörde oder einem Notar erfolgen.


Düsseldorf (kath.net/jg)

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen soll der Kirchenaustritt weiterhin nur durch persönliche Vorsprache möglich sein. Die Regierung lehnt es ab, den Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft digital durchführen zu können, erklärte ein Sprecher der Staatskanzlei gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Derzeit wird untersucht, welche Leistungen der Landesverwaltung in Zukunft digital angeboten werden können. Der Sprecher der Staatskanzlei erklärte, die Prüfung habe ergeben, dass aufgrund der großen Bedeutung eines Kirchenaustritts dessen Erklärung weiterhin persönlich vor einer Behörde oder einem Notar erfolgen soll. Zu diesem Ergebnis seien auch andere Landesregierungen gelangt.

In den meisten Bundesländern muss der Kirchenaustritt persönlich beim Standesamt oder vor einem Notar erklärt werden, berichtet IDEA weiter. Das gilt in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland kann statt des Standesamtes auch eine andere Dienststelle der Kommunalverwaltung zuständig sein.

In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen können Kirchenaustritte vor den Amtsgerichten erklärt werden. In Bremen können die Erklärungen auch bei den Kirchen abgegeben werden.

 


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