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Vatikan zahlte Lösegeld für befreite Ordensfrau

8. Mai 2022 in Chronik, 2 Lesermeinungen
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Kardinal Becciu: Papst laut früherem Substituten des Staatssekretariats über alle Schritte in dem Fall informiert.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)

Für die Freilassung einer im Oktober 2021 in Mali nach vierjähriger Geiselhaft freigelassenen Ordensfrau hat der Vatikan rund eine Million Euro bezahlt. Dies geht aus einer Erklärung von Kardinal Angelo Giovanni Becciu hervor, die dieser am Donnerstag beim vatikanischen Strafprozess zum Finanzskandal verlesen hat.

Das Geld sei an eine britische Sicherheitsfirma geflossen, die damit zunächst Kontakte zu den islamistischen Entführern in Mali aufbaute und dann auch das Lösegeld bezahlte. Vermittelt worden seien Kontakte wie Zahlungen über die italienische Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna. Sie ist wie Becciu im Strafprozess der Korruption angeklagt.


Über alle Schritte, so Becciu, habe er den Papst persönlich informiert. Franziskus habe zugestimmt. "Ich muss sagen, dass jeder Schritt dieser Operation mit dem Heiligen Vater abgesprochen war", so Becciu in seiner fast 50-seitigen Erklärung. Becciu war bis 2018 als Substitut an einer wichtigen Schaltstelle im Staatssekretariat tätig.

Schwester Gloria Cecilia Narvaez war Anfang Oktober 2021 in Mali nach mehr als viereinhalb Jahren aus ihrer Geiselhaft befreit worden. Wenige Tage nach ihrer Freilassung war die Ordensfrau bei einem Gottesdienst im Petersdom vom Papst begrüßt worden.

Die Kolumbianerin war am 7. Februar 2017 in Karangasso im Süden des Landes verschleppt worden, wo die Franziskanerin zuvor sechs Jahre lang gearbeitet hatte. Im Juli wurde ein Brief an ihren Bruder öffentlich, in dem es hieß, dass sie von der Gruppe zur Unterstützung des Islam und der Muslime (JNIM) entführt worden sei.

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Derfromme 8. Mai 2022 
 

Ich bin sehr für finanzielle Transparenz

aber es gibt auch Dinge über die man aus gutem Grund nicht berichten sollte. Es müßte doch auch die Möglichkeit geben, daß das Gericht diese Information bekommt ohne vergleichbare Personen zu gefährden.


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 girsberg74 8. Mai 2022 
 

Zusammenhängend oder nicht?

Die sachliche Nähe von Geld und Person in den beiden Meldungen 78328 und 78331 könnte denken lassen, dass in beiden dasselbe Prinzip waltet.


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