Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. Leere der kirchlichen Lehre
  14. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  15. Maria, die Mutter des Friedens

USA: Zweiter Fall eines ungültig getauften Priesters

17. September 2020 in Aktuelles, 48 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vor wenigen Tagen wurde der Priester Zachary Boazman nun gültig getauft und geweiht.


Oklahoma (kath.net/pl) Der Priester Zachary Boazman aus der Erzdiözese Oklahoma City hielt sich für einen gültig getauften und gültig geweihten Priester. Doch nachdem die Glaubenskongregation Anfang August informiert hatte, dass die veränderte Taufformel „Wir taufen dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ ungültig ist, sah sich der junge Mann das Video seiner Taufe in einer anderen Diözese 1992 an. Dabei stellte er fest, dass dabei die ungültige Taufformel verwendet worden war. Damit waren auch alle folgenden Sakramente, die er erhalten hatte, ungültig. Ebenso erwiesen sich die Sakramente, die er seit seiner Priesterweihe 2019 gespendet hatte, als ungültig, darunter auch Eheschließungen und Beichten. Nach dieser Entdeckung trat er sofort mit seinem Erzbischof in Kontakt und bat um Rat. Das berichtete die „Catholic News Agency“. Inzwischen wurde er getauft, erhielt die Erstkommunion und am 12. September von seinem Erzbischof Paul Coakley zum Durchgangsdiakon und zum Priester geweiht.


 

In einem Brief, der der „Catholic News Agency“ vorliegt, schreibt der Bischof, dass dies „eine herzzerreißende Erfahrung für Kaplan Zak“ gewesen sei, die er aber in Geduld bewältigt habe. „Ich bin sicher, dass die vergangene Woche, so aufwühlend sie auch gewesen war, Kaplan Zaks Entschlossenheit, Gottes Volk zu dienen, weiter stärkte und er dadurch eine noch tiefere Wertschätzung für die Gabe des Priestertums entwickeln wird.“

 

Bereits im August musste ein Priester des US-Bistums Detroit feststellen, dass er ungültig getauft war: Aufregung in US-Bistum Detroit: Priester stellt bei Familienvideo fest, dass er ungültig getauft war.

 

Aus dem deutschen Sprachraum sind bisher noch keine derartigen Feststellungen bekannt geworden, obwohl es als wahrscheinlich gelten muss, dass die ungültige Taufformel auch hierzulande benutzt worden war.

 

Archivfoto Kaplan Boazman (c) Erzdiözese Oklahoma City


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  4. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  5. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  8. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  9. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  10. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  11. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz