Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  4. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  5. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  10. Was eine Messe wiegt
  11. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  12. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  13. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  14. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  15. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass

Kurienkardinal Pell: Synodenbeschluss wird signifikant missverstanden

26. Oktober 2015 in Aktuelles, 41 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


«Es gibt nirgends in dem Dokument einen Hinweis auf die Kommunion für die Geschiedenen in zweiter Zivilehe. Das ist fundamental.»


Washington (kath.net/KNA/red) Die Beschlüsse der Weltbischofssynode zu wiederverheirateten Geschiedenen sind nach Ansicht des australischen Kurienkardinals George Pell von manchen falsch gedeutet worden. «Der Text wurde sicherlich auf signifikante Weise missverstanden», sagte Pell dem katholischen US-Pressedienst CNS einen Tag nach dem Ende der Synode. Pell ist Präfekt des Wirtschaftssekretariates und gehört als Mitglied des K9-Kardinalsrates zum unmittelbaren Beraterkreis des Papstes.


Pell, der zu den konservativen Wortführern bei der dreiwöchigen Bischofsversammlung zählte, erklärte: «Es gibt nirgends in dem Dokument einen Hinweis auf die Kommunion für die Geschiedenen in zweiter Zivilehe. Das ist fundamental.» Weiter betonte der Kardinal, die «Unterscheidungen», die im Paragraph 85 des Textes vorgeschlagen werden, müssten auf die Basis der «vollständigen Lehre von Papst Johannes Paul II.» gestellt werden. Das «Forum internum» des Gewissens, auf das der Text verweist, könne «nicht verwendet werden, um objektive Wahrheiten zu verneinen».

Auf Nachfrage erklärte Pell, ein Verbot der Kommunion für die in zweiter Zivilehe lebenden sei in dem Synodentext «implizit enthalten». Es sei «wirklich präsent in dem Dokument, aber nicht so ausbuchstabiert, wie manche Synodenväter dies wünschen würden».

Was im Abschlussdokument stehe, "ist nicht häretisch oder falsche Lehre" und befürworte keine "falsche Praxis". Vielmehr "ist der Text in voller Übereinstimmung mit der grundsätzlichen Lehre der Kirche".

Video mit den oben zitierten wichtigen Kernaussagen Kardinal Pells


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  3. EU finanziert Konferenz, welche die USA als ‚ausländische Informationsbedrohung‘ charakterisiert
  4. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  5. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  6. Vatikan teilt mit: Papst nach Lungen-Eingriff wohlauf
  7. Papst wird noch am Dienstag-Nachmittag operiert
  8. Was eine Messe wiegt
  9. Eucharistischer Weltkongress 2028 in Sydney - 24. Sept. bis 1. Oktober 2028
  10. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  11. EU-Parlament beschließt Resolution gegen Islamismus - Gegenstimmen von Grünen und SPÖ
  12. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  13. „Taste the North“ - kulinarischen Reise durch den Norden Europas. Ein Kochbuch vom Bonifatiuswerk
  14. Vatikan sagt alle Papstaudienzen bis 20. Oktober ab
  15. Apostolisch und nix anderes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz