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| ![]() Generalvikar Heße: Auch Gemeinden sollen Finanzen offenlegen10. Februar 2015 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Nicht nur das Erzbistum, sondern auch die Kirchengemeinden müssten sich den berechtigten Fragen der Gemeindemitglieder und der Öffentlichkeit stellen, schreibt Heße in einem Brief an Pfarrgemeinden. Köln (kath.net/KNA) Der scheidende Kölner Generalvikar Stefan Heße (Foto) hat die Pfarrgemeinden zu Transparenz in Finanzfragen aufgerufen. Nicht nur das Erzbistum, sondern auch die Kirchengemeinden müssten sich den berechtigten Fragen der Gemeindemitglieder und der Öffentlichkeit stellen, heißt es in einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Brief Heßes an die Pfarrgemeinden. Der künftige Hamburger Erzbischof verwies darauf, dass das Erzbistum Köln am 18. Februar erstmals einen Jahresabschluss mit Bilanz und Ergebnisrechnung und nicht mehr nur einen Wirtschaftsplan veröffentliche. Damit lege die Erzdiözese ihre komplette Finanz- und Vermögenslage offen. Neben dem Jahresabschluss einschließlich des Erzbischöflichen Stuhls für das Jahr 2013 würden auch die Finanzdaten der Hohen Domkirche, des Domkapitels, des Priesterseminars und der vom Erzbistum verwalteten Stiftungen offengelegt. Die Finanzen der Kirchengemeinden sind laut Heße aber kein Bestandteil des Finanzberichts, da sie wie die Caritasverbände und andere kirchliche Organisationen selbstständige Rechtsträger seien und ihre Finanzen eigenverantwortlich verwalteten. Gleichwohl rief er aber auch die Gemeinden zur Transparenz auf. Um sie dabei zu unterstützen, habe die Erzdiözese voriges Jahr ein Projekt gestartet. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGeld
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