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Kirche zu interreligiösem Dialog verurteilt

26. Oktober 2014 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Kardinal Tauran: Religiöser Analphabetismus sei besorgniserregend.


Frankfurt (kaqth.net/ KNA)
Der Präsident des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog sieht die katholische Kirche gerade angesichts der Flucht vieler Christen aus dem Nahen Osten zu einem Dialog mit der islamischen Welt aufgerufen. Kardinal Jean-Louis Tauran betonte, Religion sei nicht die Ursache von Konflikten, sondern könne zu ihrer Lösung beitragen. Demnach sei die Kirche zum Dialog „verurteilt“. Tauran äußerte sich bei der Einweihung der neuen Stiftungsprofessur „Katholische Theologie im Angesicht des Islam“ an der Philosophisch-Theologischen Fakultät Sankt Georgen am Freitagabend.


„Der interreligiöse Dialog beginnt immer damit, dass man seine eigene religiöse Überzeugung vertritt“, so Tauran. Aktuell habe im Westen aber ein „religiöser Analphabetismus“ besorgniserregende Ausmaße angenommen. „Es ist wichtig für die europäischen Gesellschaften, dass sie ihre religiösen und kulturellen Wurzeln wiederfinden“, so Tauran. Sonst seien die jüngeren Generationen Erben ohne Erbe.

Zudem befinde sich der Westen in einer „Krise der Information“. Die ständige Mobilität und eine Überfütterung mit Informationen führe dazu, dass „der Mensch nicht mehr liest, nicht mehr nachdenkt und außerstande ist, sein Wissen zu organisieren“, so der Kardinal. Interreligiöser Dialog setze unter anderem den Willen voraus, „alles Menschenmögliche“ zu tun, um die Sichtweise des anderen zu verstehen.

Muslime und Christen sind Tauran zufolge dazu aufgerufen, eine „Pädagogik des Zusammenlebens“ zu entwickeln, wodurch sich die Angst vor dem Anderen in eine Angst um den Anderen wandle. Religiöse Führer hätten zudem die Pflicht, ihren Anhängern eine bürgerliche Verantwortung nahezulegen, so dass niemand dem Unrecht gleichgültig gegenüberstehe.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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