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| ![]() Bundestagsdebatte: Führt PID zu einem Dammbruch?15. April 2011 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Parlament berät über Gentests an künstlich erzeugten Embryonen Berlin (kath.net/idea) Sollen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib strikt verboten werden oder sollen Ausnahmen möglich sein? Über dieses als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnete Verfahren beriet der Bundestag in erster Lesung am 14. April in Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli 2010 das bis dahin geltende Verbot der PID aufgehoben und sie in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Daher muss das Embryonenschutzgesetz überarbeitet werden. Mit der PID werden künstlich befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Kritiker sehen darin eine Selektion sogenannten unwerten Lebens. Parteiübergreifend gehen die Meinungen über die ethische Bewertung von PID auseinander. Der Fraktionszwang ist daher bei der voraussichtlich im Sommer stattfindenden Abstimmung aufgehoben. Drei Gesetzentwürfe stehen zur Diskussion: 192 Abgeordnete um Volker Kauder (CDU/CSU), Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Pascal Kober (FDP) haben einen Gesetzentwurf für ein Verbot der PID eingebracht. Zu den Unterstützern zählen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Dagegen setzen sich 215 Abgeordnete um Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU) und Carola Reimann (SPD) mit ihrem Gesetzentwurf für eine Zulassung in Ausnahmefällen ein. Danach wäre die PID erlaubt, wenn ein Elternteil für eine schwerwiegende Erbkrankheit veranlagt ist oder falls eine Fehl- oder Totgeburt wahrscheinlich ist. Noch strengere Ausnahmebestimmungen sieht der Entwurf der Abgeordneten Priska Hinz (Grüne), René Röspel (SPD) und Patrick Meinhardt (FDP) vor. Ihr Antrag hat derzeit 36 Unterstützer, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Diesem Entwurf zufolge soll PID nur dann möglich sein, wenn bei einem Elternteil eine genetische Disposition vorliegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führt. Knapp ein Drittel der Abgeordneten noch nicht festgelegt Folgt man den Unterschriftenlisten der drei Entwürfe, so haben sich 178 der 620 Abgeordneten bisher auf keine Position festgelegt. In der dreistündigen, sachlich geführten Debatte argumentierte die FDP-Abgeordnete Flach, der Gesetzgeber dürfe Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nicht in eine noch schwerere Notlage bringen. Es sei ethisch nicht verantwortbar, Frauen das Wissen vorzuenthalten, das sie in der Lage versetzt, eine Entscheidung zu fällen. Eine begrenzte Zulassung sei von der Zahl der PID-Fälle her kein Dammbruch. In Großbritannien gebe es jährlich 215 Fälle, in Frankreich seien es 320. Selbst in der evangelischen Kirche gebe es Stimmen, die sich für eine begrenzte Zulassung aussprechen. Peter Hintze (CDU) zufolge ist es ein Gebot der Menschenwürde, Frauen in Not zu helfen. Die PID sei eine wichtige medizinische Hilfe für Frauen mit sehnlichem Kinderwunsch und belasteten Erbanlagen. Sie solle nur für diesen eng begrenzten Kreis zugelassen werden, so der evangelische Theologe. Steinmeier: Menschen in Seelennot die Hilfe nicht verweigern Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier (SPD) sprach sich für eine Zulassung der PID in Ausnahmefällen aus. Man dürfe Menschen in äußerster Seelennot die Hilfe nicht verweigern. Die Büchse der Pandora stehe nach dem BGH-Urteil sperrangelweit offen, es gehe nun darum, einen verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen. Sonst bestehe die Gefahr, dass sich Menschen die Hilfe außerhalb gesetzlicher Wege suchen. Nach den Worten von Krista Sager (Bündnis 90/Die Grünen) passt es nicht zusammen, Abtreibungen zuzulassen, die PID jedoch zu verbieten. Ein deutscher Sonderweg sei nicht sinnvoll. Die Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern hätten gezeigt, dass PID kein Dammbruch sei. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) wies darauf hin, dass der wissenschaftliche Fortschritt nicht rückgängig zu machen sei. In fast allen europäischen Ländern sei das Verfahren inzwischen zugelassen. Wer PID verbiete, verschiebe den Konflikt nur auf die Schwangerschaft und mache eine Abtreibung wahrscheinlicher. Die PID sei daher im Sinne der Nächstenliebe im Ausnahmefall zuzulassen. PID nur bei strengen Ausnahmen zulassen Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) forderte dazu auf, die PID nur in besonders strengen Ausnahmefällen zuzulassen. So dürfe keine Auslese über lebenswertes und nicht lebenswertes Leben getroffen werden, indem man etwa Embryonen mit möglichen erblichen Belastungen für eventuell später auftretende Krankheiten verwerfe. Behinderte Menschen dürften nicht ausgegrenzt werden. Patrick Meinhardt (FDP) erklärte, als Christ suche er nach einer Balance zwischen der Ethik des Lebens und der Ethik des Helfens. Es sei ein Gebot der Menschlichkeit, neben dem Lebensschutz des Embryos auch das Schicksal der Eltern zu berücksichtigen. In strengen Ausnahmefällen müsse PID daher möglich sein. Keine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens Dem widersprach Johannes Singhammer (CSU). Ihm zufolge überfordert eine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens den Menschen. Keine Institution habe das Recht über das Leben anderer Menschen zu entscheiden. Singhammer: Ich möchte nicht, dass Eltern von behinderten Kindern einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sind. Günter Krings (CDU) warb für ein Verbot der PID. Es sei eine ethische Klugheitsregel, sich im Zweifelsfall für das Leben zu entscheiden. Dies gelte in besonderer Weise für den schutzlosen Embryo in der Petrischale. Warum Behinderte PID fürchten Auch der nach einem Badeunfall querschnittgelähmte Abgeordnete Ilja Seifert (Die Linke) sprach sich für ein Verbot der PID aus. Er wies darauf hin, dass Behinderte Angst davor hätten, vom Gesetz abgelehnt zu werden. Viele von ihnen sagten: Hätte es die PID schon vor meiner Geburt gegeben, gäbe es mich nicht. Es gebe kein Recht auf ein Kind, schon gar nicht auf ein makelloses, so Seifert. Pascal Kober (FDP) sprach sich ebenfalls gegen eine Zulassung der PID aus. Der Staat dürfe kein Expertengremium ermächtigen, Entscheidungen über das Leben anderer Menschen zu treffen. Vielmehr sei es seine Aufgabe, jeden Menschen - so wie er ist - zu achten und zu schützen. Julia Klöckner (CDU) vertrat die Ansicht, dass die Politik Leid und Tränen niemals vollends verhindern könne. Die PID entlaste Frauen nicht, sondern erhöhe den Druck, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Die PID bedeute Aussortieren. Göring-Eckardt: PID bald Standarduntersuchung? Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte ebenfalls für ein Verbot. Es gehe nicht um die Zulassung einiger weniger Grenzfälle, sondern darum, was man in der Mitte der Gesellschaft zulassen wolle. PID garantiere weder eine Schwangerschaft noch ein gesundes Kind. Die Untersuchungen seien für Frauen seelisch extrem belastend. Göring-Eckardt: Die PID wendet nicht das Leid von Eltern ab, sondern es wendet das Kind selbst ab. Wenn man die PID zulasse, könne diese bald zur Standarduntersuchung werden, so die Politikerin, die auch als Präses der EKD-Synode amtiert und dem Rat der EKD angehört. Gegensätzliche Positionen in der EKD Die Kirchen beurteilen PID unterschiedlich. Während die katholische Kirche eine Zulassung geschlossen ablehnt, gibt es innerhalb der EKD gegensätzliche Positionen. In einer Mitte Februar veröffentlichten Erklärung sprach sich der Rat einmütig dafür aus, die PID gesetzlich zu verbieten. Gleichwohl halten einige Mitglieder eine Zulassung der Untersuchung in eng begrenzten Ausnahmefällen für ethisch vertretbar. So plädiert der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), dafür, die PID unter strengen Bedingungen zu gestatten, etwa bei schweren Erbkrankheiten. Auch in dem von der Bundesregierung eingesetzten Ethikrat ist die Meinung geteilt. 13 Mitglieder sind für eine begrenzte Zulassung der PID, 11 dagegen. Bundesverband Lebensrecht für klares Verbot Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann (Bonn), forderte die Abgeordneten zu einem klaren Verbot der PID auf. Das Lebensrecht sei weder teilbar noch Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. 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