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CDL weist Jens-Spahn-Vorschlag zur PID entschieden zurück

22. Jänner 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Lebensschützer in Deutschland mahnen: Keine Selektion von Embryonen auf Kosten der Versichertengemeinschaft


Berlin (kath.net/pm) Im Zusammenhang mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun unversehens eine Änderung eingebracht, die die volle Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.

Hierzu nimmt die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Mechthild Löhr, wie folgt Stellung:

„Die CDL weist den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Übernahme der Kosten einer PID durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden zurück. Es kann nicht sein, dass die Selektion von Embryonen künftig durch die Solidargemeinschaft gesamtgesellschaftlich finanziert und damit staatlicherseits als unterstützungswürdig deklariert wird. Auch ein Embryo in der Petrischale hat ein Recht auf Leben (lt. EschG), selbst wenn dessen genetische Disposition nicht den gesundheitlichen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern entspricht.

Bei einer vollständigen Kostenübernahme wird die PID mit Sicherheit demnächst als Regelleistung in Anspruch genommen. Schon jetzt steigen die Zahlen bei der PID-Nutzung jährlich stetig weiter an. Die Kostenübernahme durch Dritte würde eine zusätzliche starke Anreizstruktur schaffen, ein unter Umständen behindertes Kind auf jeden Fall genetisch auf bestimmte Indikationen testen zu lassen und dann gegebenenfalls zu „entsorgen“.


Der Gesetzgeber hat 2011 die PID nur unter bestimmten, wenn nicht präzisen Bedingungen zugelassen. Weil es nicht zu einer wahllosen Ausweitung der Indikationen kommen sollte und um zu verhindern, dass die PID zu einer „normalen Regelleistung“ würde, hatte der Gesetzgeber die PID bewusst nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
Sollte der Änderungsantrag von Minister Spahn eine Mehrheit im Bundestag finden, wäre nicht nur der Ausweitung der Indikationen der Weg geebnet, sondern auch eine zusätzliche Hemmschwelle genommen, die PID als Selektionsinstrument kostenfrei durchzuführen. Die Selektion von Embryonen würde damit ein weiteres Mal staatlich legitimiert. Der Staat signalisierte damit deutlich, dass er die Geburt genetisch „unbedenklicher“ Kinder unterstützt und stigmatisiert damit gleichzeitig alle Eltern, die trotz potentieller genetischer Risiken ohne IVF und PID ihre Kinder auf natürlichem Wege zeugen und sie dann trotz eventueller Behinderungen auch annehmen.
Gerade vor dem Hintergrund der in Kürze stattfindenden Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zum Umgang mit nichtinvasiven vorgeburtlichen Bluttests setzt der Bundesgesundheitsminister aus Sicht der CDL bedauerlicherweise ein weiteres völlig falsches und irritierendes Signal. Ganz offensichtlich ist dies weder Linie noch Beschlusslage der Unionsparteien. Im Gegenteil: Wie bereits bei der von ihm eingebrachten und favorisierten Widerspruchslösung bei der Organspende provoziert er hier in befremdlicher Weise mit einer ministerlichen Einzelaktionen, die das Recht auf Leben und Unversehrtheit gerade in der besonders verletzlichen Situation am Lebensanfang und am Lebensende zur Disposition stellen will.

Nachdem Jens Spahn erst in der jüngsten Vergangenheit, gerade auch während seiner Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz und in Gesprächen erfreulicherweise immer wieder darauf hingewiesen hatte, wie wichtig ihm das Lebensrecht ist, muss hier an seiner Glaubwürdigkeit ernsthaft gezweifelt werden.

Es ist höchste Zeit, dass die Partei und die neue Vorsitzende Annette Kramp-Karrenbauer jetzt ein klares Signal setzt, dass Minister Spahn nicht die Zukunftsposition der Union markiert! Denn die Union darf nach vielen falschen Entscheidungen in der Vergangenheit jetzt unter neuer Führung beim Schutz des Lebens nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit verlieren. Im Gegenteil, dies muss vielmehr, wie derzeitig z. B. durch die erfreulich klare Ablehnung der Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) durch die CDU/CSU-Fraktion, wieder neu als besonderes Anliegen der Unionsparteien erkannt aufgebaut werden.“

Foto: Symbolbild


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