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Kardinal Meisner zur Bundesratsentscheidung über PID

6. Februar 2013 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Meisner kritisiert Entscheidung des Bundesrates über die Präimplantationsdiagnostik: Der Schutz sei nun noch mehr abgebaut worden. „Hier wird ja nicht nur das Leid aus der Welt geschafft, sondern gleich der Leidende: der geschädigte Embryo.“


Köln (kath.net/pek) Zur Entscheidung des Bundesrates über die Präimplantationsdiagnostik am 1. Februar erklärt Erzbischof Joachim Kardinal Meisner:

Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat einer Gesetzesverordnung zugestimmt, die es Eltern mit genetischen Risiken erlaubt, ihre im Reagenzglas gezeugten Embryonen auf schwere Defekte untersuchen und gegebenenfalls abtöten zu lassen. Nach der bedingten Straffreiheit von Abtreibungen ist dies nun der nächste Schritt, der in unerbittlicher Konsequenz wegführt von der unbedingten Achtung und dem Schutz des ungeborenen Lebens.


Selbstverständlich lassen sich viele Befürworter der neuen Gesetzesregelung subjektiv von guten Motiven leiten: Sie wollen das Leid verhindern, das durch erblich bedingte Schädigungen von Kindern entsteht. Dennoch heiligt auch der beste Zweck nicht jedes Mittel. Hier wird ja nicht nur das Leid aus der Welt geschafft, sondern gleich der Leidende: der geschädigte Embryo.

Die Verantwortlichen haben eine soziale Dynamik außer Acht gelassen, die bewirkt, dass sich solche Aufweichungen immer weiter ausbreiten. „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären“: So hat Friedrich Schiller diesen Automatismus formuliert. Wenn man meint, beim Lebensschutz die Wahrheit zugunsten anderer Werte hintanstellen zu dürfen, gerät man nur in immer schlimmere Bedrängnis.

„Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben…“ Man muss nicht Jude oder Christ ein, um den Wert dieser Weisung aus dem alttestamentlichen Buch Exodus (23,7) zu erkennen. Das Wort schließt aber die unbedingte Schutzwürdigkeit des unschuldigen, ungeborenen Kindes ein. Trotz aller mit dem neuen Gesetz verbundenen Auflagen ist dieser Schutz nun noch mehr abgebaut worden. Das Tor zur Willkür steht wieder einen Spalt weiter offen; das hätte nicht geschehen können, wenn es mit dem unbedingten Respekt vor dem Leben versiegelt gewesen wäre.


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