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Bundesländer fordern wesentliche Änderungen an PID-Verordnung

20. Jänner 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Gesundheitsminister der Länder fordern u.a. Begrenzung der geplanten PID-Zentren für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie mehr Kompetenzen für die einzurichtenden Ethikkommissionen.


Berlin (kath.net/KNA) Die Bundesländer verlangen vom Bundesgesundheitsministerium grundlegende Änderungen an der Verordnung zum Umgang mit Gentests an Embryonen außerhalb des Mutterleibes. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) fordern die Gesundheitsminister der Länder unter anderem eine Begrenzung der geplanten Zentren für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie mehr Kompetenzen für die einzurichtenden Ethikkommissionen. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung im November beschlossen, nun muss ihr noch der Bundesrat zustimmen. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt die PID nach dem Gesetz weiter verboten.


Der Bundestag hatte die PID 2011 für Paare zugelassen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Ohne Verordnung darf die PID nicht durchgeführt werden. Nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundesrats Mitte der Woche getagt hat, wird die Länderkammer voraussichtlich am 1. Februar über die entsprechenden Anträge der Länder abstimmen.

Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) erklärte auf Anfrage, die PID dürfe nur Anwendung finden, sofern sie «zwingend notwendig» sei. «So fordern wir, die Zahl der PID-Zentren zu beschränken. Auch die Anzahl der Ethikkommissionen muss niedrig gehalten werden: Wir wollen keinen Medizintourismus auf Kosten des Lebens», sagte der Minister. «Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben.»

Unions-Fraktions-Vize Johannes Singhammer (CSU) bekräftigte seine Kritik an der Vorlage aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Daniel Bar (FDP). «Die vorliegende Verordnung wird dem Ausnahmecharakter der PID nicht gerecht», sagte Singhammer der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). «Vielmehr ist entgegen der Intention des Gesetzgebers eine erhebliche Ausweitung zu befürchten.» Er äußerte die Hoffnung, dass der Bundesrat mit seinem Votum «dem Willen des Gesetzgebers wieder Geltung verschafft». Zugleich kündigte er ein gemeinsames Schreiben von sieben Abgeordneten aus allen Fraktionen an, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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