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Kirchenrechtler: Zollitsch doch für Missbrauchsfall zuständig

21. Juli 2010 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Knalleffekt: Bekannter Kirchenrechtler Georg Bier widerruft Aussagen zum Birnauer Missbrauchsfall und erklärt: Zollitsch doch für Bernauer Missbrauchsfall zuständig! Soll damit gegen die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz verstoßen hab


Freiburg (kath.net)
Brisante Entwicklung im Erzbistum Freiburg. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch soll anscheind doch für die Bearbeitung eines Missbrauchsfalles an der Klosterkirche Birnau zuständig gewesen sein. Diese Auffassung vertritt jetzt der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Georg Bier wie die "Badische Zeitung" berichtet. Besonders brisant: Bier hatte vor einigen Wochen anders argumentiert. Jetzt widerrief er seine Position. "Anfang Juni habe ich (. . .) die Auskunft gegeben, die Pfarrkuratie Birnau gehöre zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau. Ich habe diese Auskunft auf Grundlage der mir damals vorliegenden Informationen und meines damaligen Kenntnisstandes gegeben. Sie hält einer eingehenden Überprüfung nicht stand. Ich korrigiere sie hiermit",


Laut der Zeitung habe Zollitsch damit gegen die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz verstoßen. Im Frühjahr 2010 ist ein Missbrauchsfall bekannt geworden, der in den 60er Jahren in Birnau am Bodensee mindestens einen Ministranten missbraucht hat. Die Diözese hatte vor einigen Wochen die Version verbreiten lassen, dass die betreffende Klosterkircheals Priorat zur Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich gehöre und diese als sogenannte Territorialabtei unabhängig vom jeweiligen Diözesanbischof sei. Bier stellte jetzt klar, dass die Wallfahrtskirche im Gebiet der Erzdiözese Freiburg liege und die Pfarrkuratie beziehungsweise Seelsorgeeinheit zur Erzdiözese gehöre. Der zuständiger Oberhirte für die Gläubigen ist Erzbischof Zollitsch.

Auch der US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchs-Experte Thomas Doyle kommt laut der "Badischen Zeitung" in einem Gutachten zum selben Befund. Laut dem Erzbistum Freiburg wurde das Ordinariat 2006 über den Birnauer Fall informiert, seit 2002 gelt die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. In diesen steht wörtlich: "Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese." Kirchenrechtler Bier sagte zur BZ dazu: "Ein bloßes Weiterreichen der Informationen über einen möglichen Täter (und dessen Opfer) an den zuständigen Oberen, zumal wenn dies ohne nachfolgende Kontrolle geschähe, entspräche nicht dem Anspruch der Leitlinien." Von Seiten der Pressestelle des Bistums gibt es bis jetzt keine Stellungnahme zu den neuen Entwicklungen.

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