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| ![]() Kritik am PID-Urteil des Bundesgerichtshofes7. Juli 2010 in Deutschland, 18 Lesermeinungen Die deutsche Bischofskonferenz und der Bundesverband Lebensrecht kritisieren die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die teilweise Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Bonn (Kath.net) Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte gestern festgestellt, dass sich ein Frauenarzt durch die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik nicht wegen Verletzung des Embryonenschutzgesetzes strafbar gemacht hat. Gegenstand der Entscheidung sei nur die Untersuchung auf schwerwiegende genetische Schäden gewesen. Eine unbegrenzte Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale sei damit nicht zugelassen, betonte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung. Die deutsche Bischofskonferenz übt daran Kritik. Sie lehnt jede Form der PID ab. Eine auch nur begrenzte Zulassung der PID setzt voraus, dass dem Embryo kein mit dem geborenen Menschen gleichwertiger Status zuerkannt und eine Stufenfolge des Menschwerdens angenommen wird. Für solche Einschnitte in der Entwicklung des Embryos, die ein mehr oder weniger Menschsein begründen sollen, gibt es keine überzeugenden Argumente. Darum halten wir daran fest, dass dem Embryo von Anfang an das volle Recht auf das Menschsein und die Würde eines Menschen zukommen, heißt es in der Presseaussendung. Daher sei auch die Tötung von Embryonen, die nach einer PID nicht mehr in die Gebärmutter eingesetzt würden, nicht erlaubt, und widerspricht unserem Verständnis vom Menschen, schreibt die DBK. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes könnte den Rechtfertigungsdruck für behinderte Menschen und deren Eltern weiter erhöhen, befürchten die deutschen Bischöfe. Selektion ist Tür und Tor geöffnet Noch schärfer fällt die Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) aus. In einer Pressemitteilung spricht der BVL im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes von einem schlimmen Tag für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Er sieht darin einen Dammbruch. Nun sei einer Selektion Tür und Tor geöffnet, am Ende blieben nur noch PID-geprüfte Kinder übrig, während die Aussortierten getötet würden, heißt es in der Pressemitteilung. Die PID ermögliche eine Auswahl zwischen guten und schlechten Embryonen und sei deshalb eine schallende Ohrfeige für alle Behinderten, die durch einen obersten Richterspruch regelrecht diskriminiert würden, schreibt der BVL. Abschließend fordert er die Bundesregierung, den Bundestag und das Bundesverfassungsgericht auf, den Embryonenschutz rasch wiederherzustellen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPräimplantationsdiag
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