Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  5. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  13. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  14. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  15. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz

Kritik am PID-Urteil des Bundesgerichtshofes

7. Juli 2010 in Deutschland, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die deutsche Bischofskonferenz und der Bundesverband Lebensrecht kritisieren die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die teilweise Zulassung der Präimplantationsdiagnostik.


Bonn (Kath.net)
Die deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kritisiert. „Die Tötung von Embryonen, die nach einer Untersuchung auf genetische Schäden nicht mehr in die Gebärmutter eingesetzt werden sollen, kann nicht erlaubt sein“, heißt es in einer Presseaussendung der DBK.

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte gestern festgestellt, dass sich ein Frauenarzt durch die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik nicht wegen Verletzung des Embryonenschutzgesetzes strafbar gemacht hat. Gegenstand der Entscheidung sei nur die Untersuchung auf schwerwiegende genetische Schäden gewesen. Eine unbegrenzte Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale sei damit nicht zugelassen, betonte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung.


Die deutsche Bischofskonferenz übt daran Kritik. Sie lehnt jede Form der PID ab. „Eine – auch nur begrenzte – Zulassung der PID setzt voraus, dass dem Embryo kein mit dem geborenen Menschen gleichwertiger Status zuerkannt und eine Stufenfolge des Menschwerdens angenommen wird. Für solche Einschnitte in der Entwicklung des Embryos, die ein ‚mehr’ oder ‚weniger’ Menschsein begründen sollen, gibt es keine überzeugenden Argumente. Darum halten wir daran fest, dass dem Embryo von Anfang an das volle Recht auf das Menschsein und die Würde eines Menschen zukommen“, heißt es in der Presseaussendung.

Daher sei auch die Tötung von Embryonen, die nach einer PID nicht mehr in die Gebärmutter eingesetzt würden, nicht erlaubt, „und widerspricht unserem Verständnis vom Menschen“, schreibt die DBK.

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes könnte den Rechtfertigungsdruck für behinderte Menschen und deren Eltern weiter erhöhen, befürchten die deutschen Bischöfe.

Selektion ist Tür und Tor geöffnet

Noch schärfer fällt die Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) aus. In einer Pressemitteilung spricht der BVL im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes von einem „schlimmen Tag für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen“. Er sieht darin einen Dammbruch. Nun sei „einer Selektion Tür und Tor geöffnet“, am Ende blieben nur noch „PID-geprüfte Kinder“ übrig, während die „Aussortierten“ getötet würden, heißt es in der Pressemitteilung. Die PID ermögliche eine Auswahl zwischen guten und schlechten Embryonen und sei deshalb „eine schallende Ohrfeige für alle Behinderten, die durch einen obersten Richterspruch regelrecht diskriminiert würden“, schreibt der BVL. Abschließend fordert er die Bundesregierung, den Bundestag und das Bundesverfassungsgericht auf, den Embryonenschutz rasch wiederherzustellen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Präimplantationsdiag

  1. Schutz vor Missbrauch in eklatanter Weise verletzt
  2. CDL weist Jens-Spahn-Vorschlag zur PID entschieden zurück
  3. "Sind für Jens Spahn Pharmainteressen wichtiger als Lebensschutz?"
  4. Schweizer Referendum gegen Fortpflanzungsmedizingesetz geplant
  5. Schweiz: Nach Ja zur PID befürchten Bischöfe Designerbabys
  6. 'PID verhindert nicht Leid, sondern eliminiert Leidende'
  7. Lebensrechtler rufen zur Transparenz bei PID auf
  8. Kardinal Meisner zur Bundesratsentscheidung über PID
  9. Bundesländer fordern wesentliche Änderungen an PID-Verordnung
  10. Ethikrat-Chefin warnt vor Selektion von Embryos nach Geschlecht






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  13. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz