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Wenn dein Bruder sündigt…

7. September 2008 in Spirituelles, keine Lesermeinung
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"Wer jemanden zurechtweisen will, muss auch bereit sein, sich seinerseits zurechtweisen zu lassen" - Kommentar von P. Raniero Cantalamessa zum Evangelium des 23. Sonntags im Jahreskreis (Lesejahr A)


Rom (kath.net/Zenit.org)
„Wer jemanden zurechtweisen will, muss auch bereit sein, sich seinerseits zurechtweisen zu lassen“, bekräftigt der Prediger des päpstlichen Hauses, P. Raniero Cantalamessa OFM Cap., in seinem Evangeliumskommentar zum kommenden Sonntag (Ez 33,7-9; Röm 13, 8-10; Mt 18,15-20). Er verweist nicht nur auf den Wert der christlichen brüderlichen Zurechtweisung, sondern erklärt zudem, wie sie getan wird. Eine Zurechtweisung im Sinn Christi ist eher eine Ermutigung denn eine Herabsetzung.

***

Wenn dein Bruder sündigt…

Im Evangelium dieses Sonntags lesen wir: „In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.“ Jesus spricht von jeder Sünde, nicht nur von der Sünde, die uns gegenüber begangen worden ist. In diesem letzteren Fall nämlich ist es praktisch unmöglich zu unterscheiden, ob es der Eifer für die Wahrheit ist, der uns bewegt, oder nicht vielmehr unsere verletzte Eigenliebe. Wie dem auch sei, es wäre eher ein Akt der Selbstverteidigung, als eine brüderliche Zurechtweisung. Wenn gegen uns gefehlt wird, so besteht die erste Pflicht nicht in der Zurechtweisung, sondern in der Vergebung.

Warum sagt Jesus: „Weise ihn unter vier Augen zurecht“? Vor allem wegen des Respekts gegenüber dem guten Namen des Bruders, gegenüber seiner Würde. Das Schlechteste wäre es, einen Ehemann in Gegenwart seiner Frau zu maßregeln beziehungsweise eine Ehefrau in Gegenwart ihres Mannes; einen Vater vor seinen Kindern, einen Lehrer vor den Schülern, oder einen Vorgesetzten vor denen, die ihm unterstellt sind - also in Gegenwart jener Menschen, an deren Respekt und Achtung einem am meisten liegt. Die Sache verwandelt sich sofort in einen öffentlichen Prozess. So ist es sehr schwierig, dass der Betroffene die Maßregelung positiv aufnimmt. Es geht um seine Würde.


Jesus sagt auch deshalb „unter vier Augen“, um dem Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen und sein Handeln in aller Freiheit zu erklären. Viele Male nämlich ist das, was in den Augen eines äußeren Beobachters als Sünde erscheint, in den Absichten desjenigen, der sie begangen hat, keine Sünde. Eine offene Erklärung zerstreut viele Missverständnisse. Das ist aber nicht möglich, wenn die Angelegenheit vielen zur Kenntnis gebracht wird.

Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein sollte, jemanden, der einen Fehler begangen hat, brüderlich und unter vier Augen zurechtzuweisen, so muss eines absolut vermieden werden: die Sünde des Bruders ohne Notwendigkeit weiter bekannt zu machen; über ihn zu klatschen oder ihn gar zu diffamieren, indem man das als erwiesen hinstellt, was nicht erwiesen ist, oder seine Schuld übertreibt. „Verleumdet einander nicht“, heißt es in der Schrift (Jak 4,11).

Einmal ging eine Frau beim heiligen Philipp Neri zur Beichte und klagte sich an, über einige Menschen geklatscht zu haben. Der Heilige erteilte ihr die Absolution, gab ihr allerdings eine merkwürdige Buße auf. Er sagte ihr, sie solle nach Hause gehen und mit einem Huhn zu ihm zurückkehren. Auf dem Weg möge sie das Tier rupfen. – Als sie wieder vor ihm stand, sagte er zu ihr: „Jetzt geh heim, und sammle alle Federn wieder auf, die du auf deinem Weg hierher fallen gelassen hast.“ Die Frau erwiderte, dass dies doch unmöglich sei: In der Zwischenzeit seien die Federn gewiss vom Wind verweht worden. – Genau darauf hatte der hl. Philipp Neri gewartet: „Siehst du, so wie es unmöglich ist, die einmal vom Wind verwehten Federn einzusammeln, so ist es auch unmöglich, Klatsch und Diffamierung wieder zurückzunehmen, sind sie erst einmal dem Mund entflohen.“

Kehren wir aber nun zum Thema der Zurechtweisung zurück: Es muss gesagt werden, dass es nicht immer von uns abhängt, ob eine Zurechtweisung ein gutes Ende nimmt – trotz der besten Vorsätze kann es passieren, dass der Betroffene sie nicht akzeptiert und sich versteift. Dagegen hängt von uns immer und ausschließlich das gute Gelingen des Empfangs einer Zurechtweisung ab. „Wer eine Sünde begangen hat“, das könnte sehr wohl auch ich selbst sein – und der „Zurechtweiser“ eben der andere: der Mann, die Frau, der Freund, der Mitbruder oder der Obere.

Es gibt also nicht nur eine „aktive“ Zurechtweisung, sondern auch eine „passive“: Es gibt nicht nur die Pflicht zurechtzuweisen, sondern auch die Pflicht, sich zurechtweisen zu lassen. Und vor allem hier sieht man, ob jemand reif genug ist, um andere zurechtzuweisen. Wer jemanden zurechtweisen will, muss auch bereit sein, sich seinerseits zurechtweisen zu lassen. Wenn ihr jemanden seht, der eine Zurechtweisung erfährt und mit Einfachheit antwortet: „Du hast Recht! Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast!“, so zieht euren Hut! Ihr steht vor einem Mann beziehungsweise einer Frau, der oder die wahre Größe zeigt.

Die Lehre Christi über die brüderliche Zurechtweisung sollte immer im Zusammenhang mit dem gelesen werden, was er bei einer anderen Gelegenheit sagt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem eigenen Auge bemerkst du nicht? Wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Bruder, lass mich den Splitter aus deinem Auge herausziehen!, während du den Balken in deinem eigenen Auge nicht siehst?“ (Lk 6,41f.).

Was Jesus uns über die brüderliche Zurechtweisung lehrt, kann bei der Kindererziehung sehr nützlich sein. Die Zurechtweisung ist eine der grundlegenden Pflichten der Eltern. „Denn wo ist ein Sohn, den sein Vater nicht züchtigt?“ (Hebr 12,7). Außerdem heißt es auch: „Mach die Pflanze gerade, solange sie noch weich ist, wenn du nicht willst, dass sie krumm wächst.“ Der totale Verzicht auf jede Form von Zurechtweisung ist einer der schlechtesten Dienste, den man den Kindern erweisen kann – was heute leider sehr verbreitet ist.

Allerdings muss vermieden werden, dass die Zurechtweisung zur Anklage oder Kritik wird. Bei der Zurechtweisung gilt es, den Tadel auf den begangenen Fehler zu richten und ihn nicht verallgemeinern, um den ganzen Menschen und sein Verhalten maßzuregeln. Man sollte vielmehr die Gelegenheit nutzen, um zuerst all das Gute ins Licht zu setzen, das man am betroffenen Jugendlichen schätzt, und ihm dann zu erklären, dass man sich viel von ihm erwartet, so dass auf diese Weise die Zurechtweisung eher zu einer Ermutigung als zu einer Herabsetzung wird. Dies war die Methode, die der heilige Johannes Bosco bei seinen Jugendlichen anwandte.

In manchen Fällen ist es nicht leicht zu verstehen, ob es besser wäre, zurechtzuweisen oder die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen, zu schweigen oder etwas zu sagen. Deshalb ist es erforderlich, jene Goldene Regel zu befolgen, die immer Gültigkeit hat und die der Apostel in der zweiten Lesung beschreibt: „Bleibt niemand etwas schuldig; nur die Liebe schuldet ihr einander immer. Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt… Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses.“

Augustinus hat all das in der Maxime zusammengefasst: „Liebe und tue, was du willst.“ Wir müssen vor allem sicherstellen, dass in unseren Herzen die grundlegende Bereitschaft zur Annahme des Anderen gegeben ist. Wozu wir uns dann auch immer entscheiden mögen, ob zurechtzuweisen oder zu schweigen, wird dann richtig sein – denn die Liebe „tut dem Nächsten nichts Böses“.


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