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Erzbischof Zollitsch: Kein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

25. April 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz: Familie entsteht dadurch, dass Mann und Frau miteinander Kinder zeugen – und auch beide für die Kinder da sind - Von Regina Einig / Die Tagespost


Würzburg (DT/om)
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare strikt abgelehnt. In einem Interview mit der in Würzburg erscheinenden katholischen Tageszeitung „Die Tagespost“ (Samstagsausgabe) sagte der
Freiburger Erzbischof: „Familie entsteht dadurch, dass Mann und Frau miteinander Kinder zeugen.“ Er halte es deshalb nicht für richtig, Kinder ohne diesen von der natürlichen Ordnung gewollten Bezug zu Vater und Mutter
aufwachsen zu lassen. Zollitsch wörtlich: „Auf diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum man eine solche, für die Entwicklung eines Kindes nachteilige Situation konstruieren und gesetzlich auch noch untermauern
will.“

Im selben Gespräch hat Zollitsch auch Forderungen nach einem Wahlrecht für Familien eine Absage erteilt. „Bei aller Sympathie – es gibt zu viele
schwerwiegende Bedenken, um sich zu diesem Zeitpunkt für dieses Anliegen zu entscheiden.“ So ergäben sich grundsätzliche Probleme mit dem traditionellen Demokratieverständnis. Danach habe ein Bürger eine Stimme.
Konkrete Schwierigkeiten sieht Zollitsch etwa in der Frage, welches Elternteil das Wahlrecht für die Kinder wahrnehmen solle. „Für all diese Fragen sehe ich derzeit keine angemessene Lösung.“ Diese Bedenken würden
von einer Mehrzahl der Bischöfe geteilt. Er würdigte den Vorschlag aber als einen Versuch, das politische Mitspracherecht von Familien mit Kindern zu
stärken.


Das Interview im Original:

Erzbischof Robert Zollitsch sieht noch keine sinnvolle Lösung für die Frage nach einem Familienwahlrecht - Von Regina Einig

Tagespost: Die Bischöfe haben vor drei Jahren die Tnitiative „Hier beginnt die Zukunft – Ehe und Familie“ gestartet. Ihre vorläufige Bilanz?

Zollitsch: Ja, uns ist einiges geglückt. Positiv fällt mir auf, dass in Politik und Gesellschaft mehr über das Thema Familie gesprochen wird. Es gibt
Familienkongresse und die Öffentlichkeit debattiert darüber, wie Eltern für ihre Kinder sorgen sollen. Für mich zählt dabei vor allem, dass in der
Diskussion deutlich wird: Kinder sind ein Geschenk und eine Freude. Es ist ein Segen, Leben weitergeben zu dürfen. Wir haben auch in der letzten
Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe einen Studientag diesem Thema gewidmet und uns ernsthaft mit den derzeitigen Fragen und Herausforderungen der Familien auseinandergesetzt. Und wir bleiben auch weiter an diesem
wichtigen Thema dran.

Tagespost: Wie beurteilen Sie die Forderung nach Einführung eines Familienwahlrechts?

Zollitsch: Ich verstehe die Diskussion als einen Versuch, das politische Mitspracherecht von Familien mit Kindern zu stärken. Die Kommission Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz hat verschiedentlich darüber
beraten. Dabei ist eine Reihe von Fragen und Problemen deutlich geworden, die ernsthaft zu bedenken sind. In erster Linie geht es um das Demokratieverständnis. Traditionellerweise gehen wir davon aus, dass ein Bürger eine Stimme hat und über diese selbst entscheidet. Beim Familienwahlrecht ergäben sich konkrete Schwierigkeiten. Wenn
beispielsweise die Kinder dreizehn, vierzehn oder fünfzehn Jahre alt und anderer Meinung sind als ihre Eltern, die ihr Stimmrecht wahrnehmen. Ein
anderes Problem betrifft die Klärung der Frage: Welches Elternteil ist berechtigt, das Wahlrecht auszuüben: Vater oder Mutter? Manche Überlegungen
gehen von einer halben Stimme für das Kind aus. Für all diese Fragen sehe ich persönlich derzeit keine angemessene Lösung, die sowohl mit unserem
Demokratieverständnis vereinbar als auch tatsächlich praktikabel wäre. Bei aller Sympathie – es gibt zu viele schwerwiegende Bedenken, um sich zu diesem Zeitpunkt für dieses Anliegen zu entscheiden. Die meisten Bischöfe
sehen das ähnlich. Deswegen gibt es auch keine abschließende Stellungnahme der Kommission der Bischofskonferenz.

Tagespost: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat zu Beginn
dieses Jahres adoptionswilligen gleichgeschlechtlichen Paaren durch ein Urteil den Rücken gestärkt. Was hat die katholische Kirche zu diesem sehr kontrovers diskutierten Thema zu sagen?

Zollitsch: In der Debatte um das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wird
übersehen, dass es Mann und Frau sind, die für neues Leben sorgen. Familie entsteht dadurch, dass Mann und Frau miteinander Kinder zeugen – und auch beide für die Kinder da sind. Deswegen sehe ich ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche zusammenlebende Menschen nicht im Sinne dessen, was Familie ist und auch nicht im Sinne dessen, was dem Naturrecht entspricht. Ich halte es in diesem Zusammenhang nicht für richtig, Kinder ohne diesen von der natürlichen Ordnung gewollten Bezug zu Vater und Mutter aufwachsen zu lassen. Wir bedauern es, wenn in einer Familie ein Elternteil stirbt und
ein Kind deswegen nicht mehr beide Eltern erleben kann. Das sehen wir als Nachteil an. Auf diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum man eine solche, für die Entwicklung eines Kindes nachteilige Situation konstruieren
und gesetzlich auch noch untermauern will, nur um bestimmten Wünschen mancher Menschen Rechnung zu tragen.

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