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Evangelische Schule schmeißt Jungen mit Down-Syndrom raus

5. August 2024 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Ein Jahr hätte dem elfjährigen Thorsten noch zum Abschluss der Grundschule gefehlt. Nun gibt es keinen Platz mehr für ihn.


Schmalkalden (kath.net / pk) Eine evangelische Privatschule in Thüringen hat einen elfjährigen Schüler mit Down-Syndrom von der Schule verwiesen. Vier Jahre lang hat Thorben Westphal die Martin-Luther-Schule in Schmalkalden besucht. Dort betreuen sechs Lehrer und ebenso viele Erzieher insgesamt 135 Kinder.

Am Wochenende vor der Zeugnisausgabe seien sie per WhatsApp um ein Gespräch in der Schule gebeten worden, erzählen die Eltern laut Bericht der „Bild“. Sie erfuhren, dass ihr Sohn die Grundschule nicht abschließen könne – dabei hätte ihm nur noch ein Jahr gefehlt.


Die Eltern fühlen sich verraten: „An diesem Tag ist für mich die Inklusion gestorben“, sagt seine Mutter enttäuscht. „Wir haben Thorben hier angemeldet, damit er trotz des Handicaps wie ein normaler Junge aufwächst.“ Ihr Sohn sei beliebt und voll integriert gewesen.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) in Hessen, erklärte, an der Schule herrsche ein Lehrermangel, sodass sie den „hohen Ansprüchen bei der Beschulung von Kindern mit Förderbedarf nicht gerecht werden“ könnten und vorläufig keine weiteren Inklusionsplätze mehr vorhanden seien. Thorbens Eltern wehren sich gegen diese Entscheidung und haben einen Anwalt eingeschaltet.


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Lesermeinungen

 elmar69 7. August 2024 
 

@wahrheit1960

Laut der Homepage der Schule findet der Unterricht in Doppeljahrgängen statt, d.h. 3./4. Klassenstufe werden gemeinsam unterrichtet. Von dem gewohnten Klassenverband wechselt also jedes Jahr die Hälfte. Anscheinend haben die bisherigen Halbwechsel der Klasse keine größeren Probleme verursacht.

Das Argument passt leider nicht.

Ansonsten berichten nur Bild, Kath.net und ein mir unbekannter Schlagersänger auf seiner Homepage darüber.


0
 
 wahrheit1960 6. August 2024 
 

Recherche? 2

Im Übrigen muss auch im staatlichen Bildungsbereich bei sonderpäagogischem Förderbedarf geprüft werden ob die einmal getroffene Entscheidung wie dieser für das einzelne Kind am Besten erfüllt wird noch "trägt".
Auch Down-Syndrom kann ja unterschiedlich starke Folgen/Ausprägungen haben.
Ein (noch) ein Jahr längerer Besuch dieser Grundschule - vorausgesetzt wie gesagt dieser Fall wäre echt - würde ja bei 4 Grundschuljahren auch den Wechsel in einen komplett neuen Klassenverband bedingen. Ob das so gut gewesen wäre?

P.S.: Bin selbst Mitgleid einer Kirchengemeinde der EKKW - aber nicht in Thüringen sondern in Hessen.


0
 
 wahrheit1960 6. August 2024 
 

Recherche?

So, so - laut der BILD Zeitung.
Früher hieß es mal da müsse man auf den Kalender gucken ob das Datum stimmt.
Wer sagt dass das nicht frei erfunden ist? Bevor so eine Meldung weiter verbreitet wird sollte bei der
Schule und der EKKW nachgefragt werden ob da überhaupt was dran ist.
Wenn es stimmen sollte ist es natürlich nicht in Ordnung.
Aber ich arbeite selbst in einem Schulverwaltungsamt - und was Eltern sagen ist auch nicht immer die reine Wahrheit. In diesem Fall soll es um eine Behinderung gehen - das ist eine Sache.
Aber wir erleben es in der Verwaltung auch oft genug dass Eletern behaupten ihr Kind werde an der Schule gemobbt und wenn die Schulaufsicht dem nachgeht stellt sich heraus dass dem nicht so ist - sondern genau dieses Kind der "Problembär".


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 elmar69 5. August 2024 
 

Blöde Begründung

Die direkte Folge von Lehrermangel sollte erstmal eine verringerte Aufnahme neuer Schüler sein - das hat man sich aber anscheinend nicht getraut.

Einen bereits aufgenommenen Schüler rauszuwerfen ist immer schwierig - auch wenn er anscheinend ein Jahr länger braucht als normal.

Ob eine rechtliche Klärung mit Anwalt und Gericht sinnvoll ist, sei dahingestellt. Die Situation bleibt schlecht, wenn alle wissen, dass "wegen Thorben" eine Eingangsklasse ausfallen musste.


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 athanasius1957 5. August 2024 
 

spanien

deutschland und die protestantische gemeinde in schmalkalden sind lichtjahre von spanien entfernt, wo einem jungen mann mit down-syndrom vor gut 10 jahren oder mehr ein akademischen uni-abschluß gelungen ist. daran sollte sich die gemeinde ein beispiel nehmen.


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 Herbstlicht 5. August 2024 
 

Rote Karte!

Die Schule stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus!
Ein Jahr vor Grundschulabschluss einen Jungen mit Down-Syndrom ausschließen - wie antichristlich!

Noch ein Gedanke:
Wie mag diese Entscheidung der Schulleitung auf die Psyche des Jungen wirken - heute, aber auch langfristig?
Vertrauen in die Kompetenz und auch der Einfühlsamkeit einiger angeblich religiösen "Bildungs"-Leute wird sich wohl kaum einstellen.


0
 
 Marianus 5. August 2024 

Würde dieser Schule ein christliches Menschenbild

Orientierung und Verpflichtung sein, wäre eine solche Entscheidung undenkbar.

So aber haben sie sich vor Gott ihr eigenes Urteil gesprochen.

Gleiches gilt für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) in Hessen.

Diese Entscheidung lässt sich nicht, wie sie das versucht, durch „Lehrermangel“ begründen, sondern schlicht und einfach durch Mangel an Glauben. Punkt.

Das erlaube ich mir zu sagen nach langen Jahren als Lehrer an einer Förderschule.


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