Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Niedersachsen: Razzia in Moscheeverein15. Juni 2024 in Deutschland, keine Lesermeinung NDR: Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Mittwoch den Verein „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft“ verboten Braunschweig (kath.net) Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Mittwoch den Verein "Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft" (DMG) verboten. Dem Innenministerium zufolge gilt die DMG als Anlaufpunkt für Islamisten. Das berichtete der NDR. Behrens erläuterte in eine Pressemitteilung: „Wir dulden keine Vereine, in denen regelmäßig vermeintlich Ungläubige, Frauen oder Juden sowie unsere Gesellschaftsordnung im Gesamten abgewertet werden und zu deren Bekämpfung aufgerufen“ werde. Nach Einschätzung der Innenministerin sei das Verbot ein harter Schlag gegen die salafistische Szene. Es gab Razzien in Braunschweig und Berlin, Fahnder beschlagnahmten dabei auch Vereinsvermögen. Gemäß Darstellung des Innenministeriums bot der Verein überregionalen salafistischen Predigern eine Plattform, sowohl in der Moschee wie vor allem auch im reichhaltigen Onlineangebot. Videos, die der Verein auf Youtube, Instagramm und TikTok hochgeladen hatte, wurden tausendfach angeschaut. Die dort verbreitete Ideologie förderte, so das Innenministerium, unter anderem die Bildung von Parallelgesellschaften, die Ungleichbehandlung von Frauen und Antisemitismus sowie Israelfeindlichkeit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die DMG als dem globalen Netzwerk der Muslimbruderschaft angehörig ein. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |