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Georgia ermöglicht steuerliche Begünstigungen für ungeborene Kinder

12. August 2022 in Prolife, 22 Lesermeinungen
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Außerdem dürfte dort demnächst ein Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Abtreibungen ab dem feststellbaren Herzschlag so gut wie verbietet.


Atlanta/Georgia (kath.net/mk) Der US-Bundesstaat Georgia hat einen weiteren rechtlichen Schritt in Richtung Lebensschutz gesetzt, wie LifeNews berichtet: Von nun an können Bürger bereits für ungeborene Kinder ab einem Alter von 6 Wochen (also sobald der Herzschlag feststellbar ist) steuerliche Vergünstigungen erhalten. Ungeborene können wie geborene Kinder in der jährlichen Steuererklärung als unterhaltsberechtigte Angehörige angegeben werden, woraufhin $ 3.000 von der Einkommenssteuer abgezogen bzw. refundiert werden. Die Regierung unterstreicht damit, dass auch Georgia ein „Pro-Life-Staat“ ist.


Dies wurde auch in anderer Hinsicht schon deutlich: Im Gefolge der höchstgerichtlichen Rückgabe der Lebensschutz-Kompetenz an die einzelnen Bundesstaaten beantragten staatliche Amtsträger von Georgia bei Gericht, ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen, das Abtreibungen ab der 6. Woche bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Das Gesetz war 2020 von einem Gericht wegen Widerspruchs zu Roe v. Wade außer Kraft gesetzt worden, hat aber jetzt gute Chancen auf eine Neuauflage. Eine Abtreibungsklinik in der Stadt Savannah schloss bereits vor wenigen Wochen nach über 40 Jahren Tätigkeit ihre Pforten. In mittlerweile 13 (von 50) US-Bundesstaaten wurde Abtreibung nach der Höchstgerichtsentscheidung so gut wie verboten.


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