Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  6. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  9. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  10. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  11. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  12. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  13. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  14. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  15. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“

Georgia ermöglicht steuerliche Begünstigungen für ungeborene Kinder

12. August 2022 in Prolife, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Außerdem dürfte dort demnächst ein Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Abtreibungen ab dem feststellbaren Herzschlag so gut wie verbietet.


Atlanta/Georgia (kath.net/mk) Der US-Bundesstaat Georgia hat einen weiteren rechtlichen Schritt in Richtung Lebensschutz gesetzt, wie LifeNews berichtet: Von nun an können Bürger bereits für ungeborene Kinder ab einem Alter von 6 Wochen (also sobald der Herzschlag feststellbar ist) steuerliche Vergünstigungen erhalten. Ungeborene können wie geborene Kinder in der jährlichen Steuererklärung als unterhaltsberechtigte Angehörige angegeben werden, woraufhin $ 3.000 von der Einkommenssteuer abgezogen bzw. refundiert werden. Die Regierung unterstreicht damit, dass auch Georgia ein „Pro-Life-Staat“ ist.


Dies wurde auch in anderer Hinsicht schon deutlich: Im Gefolge der höchstgerichtlichen Rückgabe der Lebensschutz-Kompetenz an die einzelnen Bundesstaaten beantragten staatliche Amtsträger von Georgia bei Gericht, ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen, das Abtreibungen ab der 6. Woche bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Das Gesetz war 2020 von einem Gericht wegen Widerspruchs zu Roe v. Wade außer Kraft gesetzt worden, hat aber jetzt gute Chancen auf eine Neuauflage. Eine Abtreibungsklinik in der Stadt Savannah schloss bereits vor wenigen Wochen nach über 40 Jahren Tätigkeit ihre Pforten. In mittlerweile 13 (von 50) US-Bundesstaaten wurde Abtreibung nach der Höchstgerichtsentscheidung so gut wie verboten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  10. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  11. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  12. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  13. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  14. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
  15. Leipzig: Christliches Café schließt nach 26 Angriffen von Linkextremisten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz