Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  5. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  6. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  7. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  8. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  9. Gottes Wirken vollzieht sich im Verborgenen
  10. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  11. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  12. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  13. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  14. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  15. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘

Georgia ermöglicht steuerliche Begünstigungen für ungeborene Kinder

12. August 2022 in Prolife, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Außerdem dürfte dort demnächst ein Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Abtreibungen ab dem feststellbaren Herzschlag so gut wie verbietet.


Atlanta/Georgia (kath.net/mk) Der US-Bundesstaat Georgia hat einen weiteren rechtlichen Schritt in Richtung Lebensschutz gesetzt, wie LifeNews berichtet: Von nun an können Bürger bereits für ungeborene Kinder ab einem Alter von 6 Wochen (also sobald der Herzschlag feststellbar ist) steuerliche Vergünstigungen erhalten. Ungeborene können wie geborene Kinder in der jährlichen Steuererklärung als unterhaltsberechtigte Angehörige angegeben werden, woraufhin $ 3.000 von der Einkommenssteuer abgezogen bzw. refundiert werden. Die Regierung unterstreicht damit, dass auch Georgia ein „Pro-Life-Staat“ ist.


Dies wurde auch in anderer Hinsicht schon deutlich: Im Gefolge der höchstgerichtlichen Rückgabe der Lebensschutz-Kompetenz an die einzelnen Bundesstaaten beantragten staatliche Amtsträger von Georgia bei Gericht, ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen, das Abtreibungen ab der 6. Woche bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Das Gesetz war 2020 von einem Gericht wegen Widerspruchs zu Roe v. Wade außer Kraft gesetzt worden, hat aber jetzt gute Chancen auf eine Neuauflage. Eine Abtreibungsklinik in der Stadt Savannah schloss bereits vor wenigen Wochen nach über 40 Jahren Tätigkeit ihre Pforten. In mittlerweile 13 (von 50) US-Bundesstaaten wurde Abtreibung nach der Höchstgerichtsentscheidung so gut wie verboten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  5. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  6. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  7. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  8. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  9. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  15. Neue Verhöre im Fall Emanuela Orlandi

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz