Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  5. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  6. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  7. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  14. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  15. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert

Georgia ermöglicht steuerliche Begünstigungen für ungeborene Kinder

12. August 2022 in Prolife, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Außerdem dürfte dort demnächst ein Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Abtreibungen ab dem feststellbaren Herzschlag so gut wie verbietet.


Atlanta/Georgia (kath.net/mk) Der US-Bundesstaat Georgia hat einen weiteren rechtlichen Schritt in Richtung Lebensschutz gesetzt, wie LifeNews berichtet: Von nun an können Bürger bereits für ungeborene Kinder ab einem Alter von 6 Wochen (also sobald der Herzschlag feststellbar ist) steuerliche Vergünstigungen erhalten. Ungeborene können wie geborene Kinder in der jährlichen Steuererklärung als unterhaltsberechtigte Angehörige angegeben werden, woraufhin $ 3.000 von der Einkommenssteuer abgezogen bzw. refundiert werden. Die Regierung unterstreicht damit, dass auch Georgia ein „Pro-Life-Staat“ ist.


Dies wurde auch in anderer Hinsicht schon deutlich: Im Gefolge der höchstgerichtlichen Rückgabe der Lebensschutz-Kompetenz an die einzelnen Bundesstaaten beantragten staatliche Amtsträger von Georgia bei Gericht, ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen, das Abtreibungen ab der 6. Woche bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Das Gesetz war 2020 von einem Gericht wegen Widerspruchs zu Roe v. Wade außer Kraft gesetzt worden, hat aber jetzt gute Chancen auf eine Neuauflage. Eine Abtreibungsklinik in der Stadt Savannah schloss bereits vor wenigen Wochen nach über 40 Jahren Tätigkeit ihre Pforten. In mittlerweile 13 (von 50) US-Bundesstaaten wurde Abtreibung nach der Höchstgerichtsentscheidung so gut wie verboten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert
  3. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  4. Kardinal Aveline: Motto von Leos Frankreichreise hat auch mit dem Lebensschutz zu tun
  5. X ist Nummer 1 unter Europas Nachrichten-Apps
  6. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  7. Messermann brüllte „Allahu Akbar” in französischer Kirche – Festnahme
  8. Britisches Unterhaus stimmt erneut über Sterbehilfe-Gesetz ab
  9. 'Gott ist gut'
  10. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  11. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  12. Spanischer Erzbischof erinnert angesichts der Migrationskrise an die Reconquista
  13. Drei katholische Bischöfe werden am Marsch für das Leben teilnehmen
  14. Archäologen ‚absolut‘ sicher: Bethsaida gefunden
  15. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz