Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  5. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  6. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  9. Gottes Wirken vollzieht sich im Verborgenen
  10. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  11. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  12. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  13. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  14. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  15. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende

Steiermark: Anklage gegen Priester wegen Kinderpornografie

14. Dezember 2021 in Österreich, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft Graz hat Strafantrag an Landesgericht übermittelt - Diözese Graz-Seckau: "Schutz von Kindern hat oberste Priorität"


Graz (kath.net/KAP) In der Kinderporno-Affäre rund um einen in der Weststeiermark tätigen Geistlichen wurde Anklage erhoben. Das hat die Staatsanwaltschaft Graz laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" (Wochenende) bestätigt. "Der Strafantrag wurde an das Landesgericht für Strafsachen übermittelt", so Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Es geht konkret um das Beschaffen und Besitzen pornografischer Darstellungen Minderjähriger sowie um das Überlassen ebenjener Inhalte an Dritte." Die Höchststrafe für diese Handlungen liegt bei drei Jahren Haft. Der Ball liegt nun beim Gericht, das einen Termin zur Hauptverhandlung ausschreiben wird.


Von der Diözese Graz-Seckau war der Priester beurlaubt worden, sobald der Tatverdacht der Kinderpornografie bekannt war. Eine Hausdurchsuchung in den Privaträumen und im Büro des Priesters war schon vor einigen Monaten durchgeführt worden. Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, was nun der Fall ist, zieht dies auch ein kirchenrechtliches Verfahren nach sich. Man stehe hier in einem ständigen Dialog mit Rom, heißt es dazu vonseiten der Diözese. Und im Falle der Erhärtung des Verdachts sei neben einem strafrechtlichen zusätzlich auch ein kirchenrechtliches Urteil zu erwarten, das der Schwere des zugrundeliegenden Deliktes entspricht.

Der Fachbereich "Kinder und Jugend" der Diözese hat in einer "Kathpress" vorliegenden Stellungnahme aus aktuellem Anlass Kinderpornografie in welcher Form auch immer schärfstens verurteilt. Man setze sich unermüdlich für Sicherheit und Wohl aller jungen Menschen ein, erklärte Anton Nguyen, Kinder- und Jugendseelsorger der Diözese Graz-Seckau: "Der Schutz von Kindern hat oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden sehen sich verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung zu schützen."

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  5. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  6. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  9. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Neue Verhöre im Fall Emanuela Orlandi
  15. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz