Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  6. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  7. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  8. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  9. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  10. Was auch immer Synodalität sein soll
  11. Wir können NICHT schweigen!
  12. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  13. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  14. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  15. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand

Beschämender Vorgang darf sich nicht wiederholen

22. Jänner 2013 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner veröffentlicht Erklärung zur Behandlung eines Vergewaltigungsopfers in einem katholischen Krankenhaus im Erzbistum


Köln (kath.net/PEK/red)
Die Erklärung im Wortlaut auf kath.net:

Was im Dezember des vergangenen Jahres einer jungen Frau in zwei katholischen Krankenhäusern widerfuhr, hätte nie geschehen dürfen: Sie suchte Hilfe in großer Not und fand keine Aufnahme. Dieser Vorgang beschämt uns zutiefst, denn er widerspricht unserem christlichen Auftrag und Selbstverständnis. Es gab und gibt auch keine kirchliche Anweisung, Vergewaltigungsopfer anders zu behandeln oder gar abzuweisen. Deshalb muss jetzt genau erforscht werden, was dazu führte, diese Frau nicht aufzunehmen. So etwas darf sich auf keinen Fall wiederholen.


Die beiden Krankenhäuser haben sich inzwischen bei der Patientin entschuldigt. Ich schließe mich dieser Entschuldigung auch persönlich an. Denn die tätige Hilfe ist für unser Kirche- und Christsein wesentlich. Deshalb stehen unsere Krankenhäuser ausnahmslos allen Hilfesuchenden offen.

Eine Vergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechen. Gerade hier müssen wir jede notwendige medizinische, seelsorgliche und menschliche Hilfe leisten, einschließlich der so genannten Anonymen Spurensicherung. Ausgenommen sind nach unserem Selbstverständnis allerdings alle Maßnahmen, welche die Tötung eines möglicherweise schon gezeugten Kindes bedeuten.

Die Vorgänge in Köln haben auch eine Diskussion über die kirchliche Ethik ausgelöst, weil diese Grundhaltung von vielen Menschen nicht geteilt wird. Die Position der katholischen Kirche wird dabei schnell als überholt oder realitätsfern bezeichnet. Realität aber ist: wir stehen hier vor einer grundsätzlichen und bedrängenden moralischen Entscheidung.

Die Kirche vertritt eine klare Position für das Leben: Der Schutz eines Menschenlebens gilt uneingeschränkt und von der Zeugung an. Der Lebensschutz ist, auch nach meiner festen Gewissensüberzeugung, eine unüberschreitbare Grenze und jedem menschlichen Eingriff entzogen. Ich bin mir bewusst, dass dies – wie in diesem Fall – in geradezu unerträgliche Entscheidungssituationen führt. Ich bin aber überzeugt, dass wir diese Position des absoluten Lebensschutzes nicht relativieren dürfen, weil wir sonst die Menschenwürde insgesamt relativieren. Sie ist unteilbar. Auf ihr ruht unser Bild vom Menschen als Ebenbild Gottes, unser Verständnis von der menschlichen Person und nicht zuletzt das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft. Der Ruf unseres Gewissens verpflichtet uns, alles zu tun, dass die Entscheidung immer zugunsten des Lebens ausfällt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Erzbistum Köln

  1. Katholische Kirchgemeinde in Düsseldorf lädt zu Gottesdienst zum CSD ein
  2. Erzbistum Köln wehrt sich gegen DDR-Vergleich von ‚Maria 2.0’
  3. Kita des Erzbistums Köln – Kritik an ‚geschütztem Raum’ für Masturbation
  4. Kölner Erzbistum streicht Dom aus dem Logo
  5. Angriffe auf Kardinal Woelki aus den eigenen Reihen
  6. Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD vor Gericht
  7. "Anbetung ist unser Dienst"
  8. Kölner Theologie-Hochschule weist FAZ-Behauptungen zurück!
  9. Deutsche Medien verbreiten nach Kleriker-Hetze Fake-News über Kardinal Woelki
  10. Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Was eine Messe wiegt
  3. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  6. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  7. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  8. Frankreich: Über 23 Millionen Zuschauer verfolgten die Reise von Papst am Bildschirm
  9. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  10. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  11. ‚Mundus reconciliatus Ecclesia‘ – Die Sendung der Kirche in der Welt
  12. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  13. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  14. Satire aus den USA: Ungeborene tarnen sich als Todestrakt-Häftlinge, um Schutz zu erhalten
  15. Verwandtenheirat: Darwin vs. Heilige Schrift - Die Bibel hat Recht!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz