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"Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie"

15. Juli 2020 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Alexandra Linder/Bundesverband Lebensrecht: „Es ist pervers, bevorzugt medizinisches Personal einzustellen, das zu Tötungshandlungen bereit ist.“


Stuttgart-Berlin (kath.net) „Seit vielen Jahren schon haben Menschen, die im gynäkologischen Bereich arbeiten, Probleme, wenn sie nicht an Abtreibungen mitwirken möchten. Sie werden entlassen oder nicht zur Hebammen- oder Facharztausbildung zugelassen. Gewissensfreiheit und in der Folge die Weigerung aus Gewissensgründen, an bestimmten Handlungen mitzuwirken, ist ein hohes Gut, weshalb internationale Abtreibungsorganisationen versuchen, diese Haltung durch Begriffe wie ‚unehrenhafter Ungehorsam‘ (dishonorable disobedience) zu diskreditieren. Wer Skrupel hat, Patienten zu töten, nimmt seine Berufung und seine medizinische Ethik ernst. Das gilt nicht nur für Abtreibung, sondern ganz aktuell auch für die begleitete Selbsttötung. Es ist schlicht pervers, in Kliniken bevorzugt medizinisches Personal einzustellen, das zu Tötungshandlungen bereit ist.“ Darauf weist die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, hin. Sie äußerte sich Vorstoß aus Baden-Württemberg, in Universitätskliniken nur noch Gynäkologen einzustellen, die Abtreibungen durchführen.


 

„Wenn die Gewissensfreiheit abgeschafft wird, werden Menschen zu Handlangern und Spielbällen politischer Entscheidungen gemacht, die offensichtlich nicht immer vorrangig Humanität und Menschenwürde im Blick haben“, warnte Linder gemäß Presseaussendung weiter.

 

Versorgungslücken gebe es tatsächlich in vielen medizinischen Bereichen, informierte die BVL-Vorsitzende weiter: „zum Beispiel in der Kardiologie, der Pneumologie, der Onkologie oder der Kiefernchirurgie. Für Behandlungen und Operationen muss man zum Teil weite Wege in Kauf nehmen, häufig mehrfach. Immer mehr Geburtseinrichtungen werden geschlossen, Hebammen haben Schwierigkeiten, ihren Beruf selbständig auszuüben. Hier gibt es in der Tat Handlungsbedarf, der im Sinne der Gesundheitsversorgung gegenüber einer Ausweitung von Abtreibungsangeboten eindeutig Vorrang hat. Des weiteren werden etwa ein Viertel der Abtreibungen in Deutschland mit chemischen Mitteln vollzogen, die angeblich so harmlos sind, dass Frauen sie ganz ohne medizinische Betreuung zu Hause nehmen können. So jedenfalls lautete ein Antrag der Linken-Bundestagsfraktion in der Corona-Zeit. Auch hier opferte man die Frauengesundheit der Ideologie, denn die chemische Abtreibung ist alles andere als harmlos. Da es außerdem konstant hohe Abtreibungszahlen und keine Frauen gibt, die aufgrund zu weiter Anreise ihre Kinder nicht abtreiben lassen konnten oder wegen eines fehlenden Abtreibungszugangs gestorben sind, ist eine „Versorgungslücke“ auch faktisch nicht nachweisbar.“

 

Dann informierte Linder: „Begriffe wie Ethik oder Gewissensfreiheit, Grundlagen der Medizin und unseres Rechtsstaates, sollen keine Rolle spielen, wenn es um eine angeblich lückenhafte Versorgung im Bereich der Abtreibung geht. Der Zugang zu ‚reproduktiver Gesundheitsversorgung‘, wie es Ricarda Lang von den Grünen ausdrückt, muss natürlich gewährleistet sein. Abtreibung ist jedoch keine Gesundheitsversorgung, sie dient weder der Heilung noch der medizinischen Behandlung. Und es gibt auf der ganzen Welt keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegt, dass Abtreibung einen gesundheitlichen oder psychischen Vorteil für die Frauen hat, sehr wohl aber zahlreiche Studien, die nachteilige Folgen und Schäden für die Frauen nachweisen. Aus logischer medizinischer Sicht und im Sinne der Frauengesundheit dürfte man also eigentlich gar keine Abtreibungen durchführen.“

Archivfoto BVL-Vorsitzende Linder (c) BVL


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