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Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht ‚Recht auf Eigensinn’

30. November 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Niemand erhalte den Rat, einfach seinem Gewissen zu folgen, wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, sondern meistens in Fragen der Sexualmoral und des Lebensschutzes


London (kath.net/jg) Das Gewissen muss sich stets an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientieren, betonte George Kardinal Pell bei einem Vortrag in London. Viele praktizierende Katholiken seien wegen falscher Theorien über den Zusammenhang von Gewissen und Moralgesetz „entnervt“, fügte er wörtlich hinzu.

Das Konzept vom „Primat des Gewissens“ könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Pell zitierte in diesem Zusammenhang den seligen Kardinal John Henry Newman, der eine „schlechte Fälschung“ des Gewissensbegriffes deutlich abgelehnt hatte, welche das Gewissen als „Recht auf Eigensinn“ definiere. Newman habe Pius IX. und Gregor XVI. verteidigt, die ein Gewissen ohne Bezug zu Gott und das Naturrecht zurückgewiesen hätten.


Kardinal Pell würdigte den heiligen Papst Johannes Paul II. und seine beiden Enzykliken „Veritatis splendor“ und „Evangelium vitae“. In beiden Schreiben begründe Johannes Paul II., warum das Moralgesetz in allen Fällen bindend sei.

Der „Vorrang des Gewissens“ gelte offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz. Niemand erhalte je den Rat einfach seinem Gewissen zu folgen wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, merkte der Kardinal an.


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