Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

Papst: Umsicht bei Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen

18. Mai 2019 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Papst an katholische Mitarbeiter im Gesundheitswesen: In extremen Fällen, "in denen die Unversehrtheit des menschlichen Lebens in Gefahr ist", müsse man nicht gegen die eigene ethische Überzeugung handeln.


Vatikanstadt (kaht.net/KAP) Papst Franziskus hat katholische Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu einem respektvollen Vorgehen bei einer Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen gemahnt. In extremen Fällen, "in denen die Unversehrtheit des menschlichen Lebens in Gefahr ist", müsse man nicht gegen die eigene ethische Überzeugung handeln, sagte er am Freitag im Vatikan. "Eine Verweigerung aus Gewissensgründen muss, wenn sie nötig ist, jedoch mit Respekt erfolgen, damit sie nicht Grund für Verachtung wird", so das Kirchenoberhaupt.


Wenn die Entscheidung nicht demütig getroffen werde, könne sie arrogant wirken und anderen das Verständnis der Gründe für die Verweigerung erschweren, sagte er vor rund 300 Mitgliedern eines Verbands italienischer Katholiken, die im Gesundheitssektor tätig sind.

Im Falle einer Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen rief er zum Dialog auf: "Nicht wie jemand, der von der Kanzel spricht, sondern wie jemand, der das wahre Wohl der Menschen sucht." Es gehe darum, den Leuten in schwierigen Situationen beizustehen. Zugleich kritisierte der Papst eine zunehmende wirtschaftliche Ausrichtung im Gesundheitswesen. Sparmaßnahmen seien oft wichtiger als das Wohl der Menschen. Für Gott seien die Menschen jedoch keine Nummern. Es gehe darum, sie wieder ins Zentrum zu rücken.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 18. Mai 2019 
 

Tut mir leid

Der Text im ersten Absatz ist nicht klar:
Wer hat Gewissen, der Bahandelte oder der Bwhandler?
Welches Gewissen steht gegen wessen Gewissen bei welchen Maßnahmen?


5
 
 Stefan Fleischer 18. Mai 2019 

Während mehr als 2000 Jahren

hat der Eid des Hypokrates (um 460 bis 370 v. Chr.) die Ethik der Medizin bestimmt:
"Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. "
Das ist nicht einmal nur genuin christlich, sodass sich sogar Atheisten damit identifizieren konnten. Der Mensch von heute aber weiss natürlich alles besser, oder anders gesagt, klassiert alles, was ihm nicht passt, in die Schublade "nicht mehr zeitgemäss". Es ist traurig, dass sogar unsere Kirche es anscheinend nicht mehr wagt, diese Forderungen unmissverständlich als zeitunabhängig, als Naturgesetz zu erklären und seine Verletzung als immer und in sich schlechte Akte zu verbieten. (vgl. "veritas splendor" 115)


8
 
 wedlerg 18. Mai 2019 
 

ganz im Gegenteil

Der Kampf für die Würde des Lebens (am Ende und Anfang des irdischen Abschnitts) muss offen und laut geführt werden.

Er muss auf den Straßen geführt werden und in der Öffentlichkeit.

Franziskus, der sonst immer zum Krachmachen aufruft, zeigt wieder einmal sein sophistische Ader. LAssen wir uns nicht blenden.


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gewissen

  1. "Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie"
  2. Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“
  3. Die Gewissensfreiheit muss geschützt werden!
  4. Deus Homo! – Gott ist Mensch geworden
  5. Wenn Fragen an das Gewissen klopfen - Wie reagieren wir?
  6. Optimierung zum Besseren und Minimierung des Schlechteren
  7. Franz Reinisch – ein prophetischer 'Aussteiger'?
  8. Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht ‚Recht auf Eigensinn’
  9. Pfingsten: Geld macht nicht glücklich – aber Gott!






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  9. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. ‚Per aspera ad astra‘. Bildung, Heiligkeit und das ‚freundliche Licht’ John Henry Newmans

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz