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Freiburg: Lebenslange Haft für Mord an bekennender Christin

31. Jänner 2017 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Landgerichts-Richterin: „Er hat sie stellvertretend für alle Gläubigen getötet, weil er nicht alle Gläubigen töten konnte.“ – Opfer war eine 31-Jährige, die in einem überkonfessionellen Gebetshaus mitarbeiten wollte.


Freiburg (kath.net) Der 25-jährige Angeklagte hatte zugegeben, im August 2016 eine Mitbewohnerin einer Studenten-WG getötet zu haben. Er habe sie wegen ihrer Religiosität verachtet. Das Landgericht Freiburg entschied am Montag, dass der 25-Jährige die Tat geplant habe und trotz einer Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig sei. Seine Unterbringung in der Psychiatrie sei rechtlich nicht möglich. Das berichtete „Baden online“. Die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack erläuterte in der Urteilsbegründung: „Er hat sie stellvertretend für alle Gläubigen getötet, weil er nicht alle Gläubigen töten konnte.“ Tage zuvor habe er seinen Hass auf Religion in einem „Manifest“ ausgedrückt, das die Ermittler auf seinem Computer fanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Die ermordete 31-Jährige stammte aus Paderborn und war erst vor kurzem nach Freiburg gezogen, die gläubige Christin wolle ein Jahr lang in einem überkonfessionellen Gebetshaus in der Freiburger Innenstadt mitarbeiten.


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 31. Jänner 2017 
 

@ThomasAquinas: Das kann ich erklären

Nachdem ich in der Quelle "Baden Online" gelesen habe (mich machte der Satz nämlich auch stutzig) verbirgt sich hinter der unglücklichen Formulierung dies:
Der Verteidiger hatte die Unterbringung in einer Psychatrie gefordert.
Dies hätte aber bedeutet, dass der Täter nicht schuldfähig gewesen wäre.
Weil das Gericht die Schuldfähigkeit auch eingedenkt der attestierten Persönlichkeitsstörungen dennoch festgestellt hat, MUSS das Ergebnis eine Haftstrafe sein (Wo er diese verbüßt, ist dabei offen; es gibt auch Haftanstalten, die an Psychatrien angelehnt sind).
Also: Entweder Zwangseinweisung, aber dann war er nicht schuldfähig, verbüßt keine Strafe und kann nach medizinischen Kriterien entlassen werden. Oder Haftstrafe, dann kann er - aber nur im Rahmen wie jede andere Person auch - behandelt werden und wird, egal ob die Behandlung wirkt oder nicht, nach normalem Ablauf der Strafe entlassen.
Das Urteil "lebenslänglich in der Psychatrie" gibt es nicht!


1
 
 wedlerg 31. Jänner 2017 
 

Mord nach Auseinandersetzung über Homo-Ehe

Dem Mord war eine Auseinandersetzung über die Homo-Ehe vorhergegangen, die der Mörder einforderte. Mord im Namen der Toleranz also.

Ein düsteres Kapitel gutmenschlicher Fehlleitung.


8
 
 ThomasAquinas 31. Jänner 2017 

Wieso kann der Täter nicht in einer Psychiatrie untergebracht werden wenn doch erwiesen ist das er derartige Probleme hat und sogar einen Mord begangen hat?


3
 
 Ehrmann 31. Jänner 2017 

Christen werden wieder wahrgenommen, sogar von Gerichten (in Deutschland).

Ja, das Blut der Märtyrer....das gilt nicht nur für Afrika und Asien.


14
 

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