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Kardinal Wuerl: ‚Amoris laetitia’ ändert Lehre nicht, betont Gewissen

29. Jänner 2017 in Weltkirche, 52 Lesermeinungen
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Priester hätten die Aufgabe, die Lehre zu vermitteln und das Gewissen zu bilden. Das Gewissensurteil sei der betroffenen Person überlassen, sagte Kardinal Wuerl zu Seminaristen seines Erzbistums.


Washington D.C. (kath.net/CWN/jg)
Das nachsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ ändere die Lehre der katholischen Kirche nicht, lege aber größeren Wert auf die Rolle des individuellen Gewissens in der Anwendung der Normen auf die konkreten Umstände. Das sagte Donald Kardinal Wuerl, der Erzbischof von Washington, vor den Seminaristen seines Erzbistums.


Die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bestimmungen des Kirchenrechts und die Rolle des Gewissens bei der Beurteilung der persönlichen Schuldhaftigkeit hätten nach wie vor ihre Gültigkeit

„Die apostolische Exhortation legt einen barmherzigen pastoralen Umgang mit vielen Menschen nahe – verheirateten, alleinstehenden und geschiedenen – die in ihrem Leben mit Problemen konfrontiert sind, mit der Lehre der Kirche und ihrem Wunsch, all dies miteinander in Einklang zu bringen“, sagte der Kardinal wörtlich.

Priester hätten die Aufgabe, die Lehre der Kirche zu vermitteln und das Gewissen zu bilden. Das konkrete Gewissensurteil sei aber der betroffenen Person überlassen, betonte Kardinal Wuerl.


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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 1. Februar 2017 
 

Darf ich hier auch nochmals den Präfekten der Glaubenskongregation zitieren:

Auf die Frage: "Kann es einen Widerspruch zwischen der Lehre und dem persönlichen Gewissen geben?" anwortet Kardinal Müller:
"Nein, das ist unmöglich. Zum Beispiel kann man nicht sagen, dass es Umstände gibt, aufgrund derer ein Ehebruch keine Todsünde bildet. Für die katholische Lehre ist das gleichzeitige Bestehen von Todsünde und rechtfertigender Gnade unmöglich. Um diesen absurden Widerspruch zu überwinden, hat Christus für die Gläubigen das Sakrament der Buße und Versöhnung mit Gott und mit der Kirche eingesetzt."

Und dann hebt er noch hervor:
"Für uns ist die Ehe Ausdruck der Teilhabe an der Einheit zwischen Christus und seiner Braut, der Kirche. Das ist nicht einfach eine vage Analogie, wie einige während der Synode gesagt haben. Nein! Das ist die Substanz des Sakraments, und keine Macht im Himmel oder auf Erden, weder ein Engel noch der Papst noch ein Konzil noch ein Gesetz der Bischöfe vermögen dies zu ändern."


2
 
 lesa 1. Februar 2017 

Glaube

Glaube ist nicht Phantasie und kein frommes Gefühl, sondern ….Erfassen der ewigen Wahrheit; (Hl. Edith Stein)


2
 
 Elija-Paul 31. Jänner 2017 
 

@Rolando @Kathole

Ob die Einsprechungen von Jesus kommen oder eigene Gedanken sind, will ich nicht beurteilen. Doch kann ich aus dem von Ihnen angegeben Text nicht lesen, daß WvG. ohne Umkehr, d.h. im Verzicht auf intime Beziehung mit einem anderen Partner zur hl. Kommunion gehen können. Das Gegenteil lese ich. Das ist doch der entscheidende Punkt. Will der Betroffene aufrichtig enthaltsam leben und ergreift die Mittel dafür, dann ist das in Übereinstimmung mit der Lehre und Praxis der vorherigen Päpste. Dann brauchen wir nicht mehr diskutieren.
Leider sieht es aber nicht so aus, also ob AL mit der Fußnote das möchte, sie wäre dann nicht nötig, da wir das ja schon wissen. Würde der Papst öffentlich sagen, daß es sich genauso verhält und z.B. die dubia beantworten - die unruhigen Stimmen würden verstummen. Allerdings nicht diejenigen, die anderes möchten.
Malta und andere werden nicht von Rom korrigiert, bedenklicher Umstand!
@ Kathole - lange nichts mehr gehört von Ihnen! Gruß!


4
 
 Rolando 31. Jänner 2017 
 

Kathole

Ich befürworte nicht den Kommunionempfang für WvGesch, sondern nur in besonderen Fällen mit seelenführerischer Begleitung, ich habe darauf hingewiesen das nicht alles über einen Kamm zu scheren ist. Es gibt soo viele Päpste, die den Papst kritisieren, doch ihn zu verstehen.......


0
 
 Kathole 31. Jänner 2017 
 

@Rolando

Wenn Sie hier kommentar- und kritiklos eine angebliche Privatoffenbarung verbreiten, die zum "Empfang der Eucharistie für geschiedene Wiederverheiratete" Antworten gibt, die im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehen, die ihrerseits auf der öffentlichen Offenbarung Gottes und der Vernunft gründet, so müssen Sie sich den Schuh schon selber anziehen.


7
 
 Konrad Georg 30. Jänner 2017 
 

Das Gewissen wird durch den Glauben geprägt

@ Stefan Fleischer

Die wichtigsten Punkte werden einfach wegen Einfalt [oder geistiger Faulheit] nicht erkannt.
1. Zwei Geschlechter ausschließlich wegen der Fortpflanzung.
2. Der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern.
3. Die Ehe ist eine öffentliche Angelegenheit.

War das Paulus wegen Opferfleisch?

Wer öffentlich Treue verspricht, muß auch öffentlich Enthaltsamkeit geloben.

Damit ist natürlich keine Sünde ausgeschlossen, aber die Reihenfolge stimmt:
2 + 2 = 4


2
 
 Kathole 30. Jänner 2017 
 

@Rolando, Ihre Globalitätsmoral wurde schon von Johannes Paul II. verurteilt

"Die eigentliche Frage (..) besteht darin, zu erfahren, ob sie ein “Ja” zu Gott oder zu sich selbst sagt." - @Rolando, Sie vertreten hier über mehrere Posts eine Globalitätsmoral, die aber von Johannes Paul II. in "Reconciliatio et paenitentia" 17 bereits ausdrücklich verurteilt worden ist:

"Gleichfalls muß man vermeiden, die Todsünde zu beschränken auf den Akt einer Grundentscheidung gegen Gott (»optio fundamentalis«), wie man heute zu sagen pflegt, unter der man dann eine ausdrückliche und formale Beleidigung Gottes oder des Nächsten versteht. Es handelt sich nämlich auch um Todsünde, wenn sich der Mensch bewußt und frei aus irgendeinem Grunde für etwas entscheidet, was in schwerwiegender Weise der Ordnung widerspricht. (..) Die Grundentscheidung kann also durch einzelne Akte völlig umgeworfen werden. (..) Aus der Betrachtung des psychologischen Bereichs kann man jedoch nicht zur Aufstellung einer theologischen Kategorie übergehen, wie es gerade die »optio fundamentalis« ist(..)".


5
 
 Kathole 30. Jänner 2017 
 

Kardinal Wuerl wirft Nebelgranate, um Klarheit zu schaffen

Dieser Kardinal trägt leider nichts zur Klärung bei, sondern wirft nur eine weitere Nebelgranate in die Nebelschwaden, mit denen "Amoris Laetitia" die neuen Wegweiser, welche die mit dem steilen Weg und der engen Pforte des Evangeliums Jesu Christi hadernden Katholiken "guten Gewissens" mühelos in den Abgrund rasen lässt, ein wenig gegen die zu erwartende Kritik der "hartherzigen Rigoristen und unbarmherzigen Legalisten" zu tarnen versucht, die den geplagten Zeitgenossen diese bequeme Alternativroute ins himmlische Paradies einfach nicht gönnen.

@Bernhard_k resümiert hier Kardinal Wuerls Scheinlösung treffend: "Die Mathematik wird nicht geändert, aber von ihr abweichende Rechenergebnisse gelten ebenso!". Und @Elija-Paul entlarvt ihn als "eine menschlich konstruierte Barmherzigkeit, die einen Irrtum deckt". Muss man da nicht unweigerlich an KKK 675 denken: "Ein religiöser Lügenwahn bringt den Menschen um den Preis ihres Abfalls von der Wahrheit eine Scheinlösung ihrer Probleme"?


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 christine.mm 30. Jänner 2017 
 

@Franzi2 : Staatliche Ehe Kirchliche Ehe

Sie haben Recht. Unsere staatliche Rechtsprechung gilt nicht für die religiöse Rechtsprechung. Trotzdem ist Bigamie vom Staat verboten. Der Staat kennt aber die Einehe auf Zeit und verlangt daher eine gültige staatliche Scheidung. Da der Staat mittlerweile nur mehr die Heirat zwischen Mensch und Tier und Inzucht verbietet kann jeder ungestraft alles inklusive Abtreibung ungestraft tun. Nur Vermögensdelikte wiegen schwer.
Der Geschlechtsverkehr ist nur mehr mit Kindern verpönt. Wenn man ihnen glaubt.
Die Katholische gültige Ehe ist nach Ehevorbereitung = Kenntnis des Gebotes Gottes was freier Wille, Treue, Ehefähigkeit, Ehewille, offen für Kinder,auch Keuschheit innerhalb und auf jeden Fall außerhalb der Ehe angeht.
Ungetaufte Menschen können maximal eine staatliche Ehe eingehen. Diese erste (!) Ehe gilt für einen späteren Konvertiten und vor Gott und der Kirche als Naturehe.Sie unterliegt der Unauflöslichkeit.Meiner Meinung nach.
Der Staat löst aber seine Ehegesetze immer mehr auf.


3
 
 Igypop83 30. Jänner 2017 
 

@Franzi2

Doch sind sie, denn Katholiken unterstehen in erster Linie der Jurisdiktion der Kirche. Heiratet jemand standesamtlich, so ist diese Ehe für die Kirche nichtig.
Das bedeutet allerdings nicht dass es einen Gegensatz zwischen kirchlichem und weltlichem Recht gibt, denn die kirchliche Praxis ist ja nicht illegal.


2
 
 christine.mm 30. Jänner 2017 
 

Gott Gebot Freier Wille Gewissen Vertauen Liebe Ent-scheidung

All das hängt ganz eng miteinander zusammen.
Als allererstes ist es nötig den Dreifaltigen Gott anzuerkennen. Jesus sagt: WER MICH SIEHT SIEHT DEN VATER. DER VATER UND ICH SIND EINS. Diese Einheit ist im HEILIGEN GEIST, der die LIEBE selbst ist.

GEBOTE GOTTES: sind uns gegeben damit wir unser Leben in der rechten Weise, uns zum Heile bewältigen können.

FREIER WILLE : Im Alten Testament wird das Erwählte Volk gefragt ob es diese Gebote zum Zeichen des Bundes mit Gott annehmen will oder nicht. ICH LEGE EUCH HEIL ODER UNHEIL,
LEBEN ODER TOD vor. Ihr habt die Wahl. Und das Volk wählt den Bund mit Gott.

GEWISSEN kommt für mich für mich von gewiss wissen. Dazu müssen die Gebote genau gewußt werden.

VERTRAUEN LIEBE ENTSCHEIDUNG
gehören ganz, ganz eng zusammen.
Wobei Liebe nicht mit Verlangen gleich zu setzen ist. Liebe ist Hingabe, Verschenken, kein Geschäft zu eigenen Gunsten, keine Versklavung.

Gutes tun ist kein Wohlfühlentscheid. Es kann Verzicht und Schmerz sein für DICH


1
 
 Rolando 30. Jänner 2017 
 

Fortsetzung

Diese Haltung erfordert viel Glauben, um diesen Sprung zu wagen, nachdem man lange vom rechten Weg abgewichen ist; sie erfordert auch viel Glauben beim geistlichen Berater.

Betet also, damit der Glaube zurückkommt und alles wird wieder in Ordnung sein. Urteilt niemals, denn ihr wißt nicht, was im Herzen der Menschen geschieht; vielleicht haben sie gerade ihre Schuld erkannt und beschlossen, nach Gottes Willen zu leben, während der Augenschein das Gegenteil vermuten läßt. Wie dem auch sei, ein solcher Mensch braucht nicht euer Urteil, sondern er braucht ganz notwendig eure Gebet und eure Liebe, damit auch er Liebe wird.


0
 
 Rolando 30. Jänner 2017 
 

Jesus zu Léandre Lachance,

Herr Jesus, heute morgen legst Du die Frage von Pater D., die den Empfang der Eucharistie für geschiedene Wiederverheiratete betrifft, in mein Herz.

Ich spüre, daß es um eine heikle Frage geht. Wenn Du mich benützen willst, um darauf zu antworten, gebe ich Dir ein “totales Ja”; ich bin Dein ganz kleiner Diener. Ich liebe Dich.

«Mein ganz Kleiner, Ich habe dir gesagt und wiederhole, daß die Liebe, die der Vater allen Seinen Kindern auf der Erde entge- genbringt, ohne Grenzen ist. Ich habe dir auch gesagt, daß Er jedem eine sehr große Entscheidungsfreiheit geschenkt hat. Denen, die durch die Taufe in Gottes Volk aufgenommen wurden und die beständig Seinen Willen tun wollen, hat Er erlaubt, daß ihnen Mein Leib und mein Blut zu einer geistlichen Nahrung werden.

Um jedem zu ermöglichen, diese Seelennahrung mit reinem Herzen aufzunehmen, hat er Mir erlaubt, das Sakrament der Ver- söhnung einzusetzen, das bei allen, die ihre Verfehlungen bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht wied


0
 
 Franzi2 30. Jänner 2017 
 

@Igypop83 zur Klarstellung:

Wenn WvG nach den gültigen staatlichen Gesetzen verheiratet sind, dann sind sie weder unzüchtig noch Ehebrecher. Wenn Sie das behaupten, dann betreiben Sie religiös motivierte Hetze gegen Mitbürger.

Für Katholiken gilt genauso wie für Muslime: Die staatlichen Gesetze stehen über den religiösen!


0
 
 Igypop83 30. Jänner 2017 
 

@rolando

Ob die erste Ehe gültig war oder nicht, ändert nichts daran, dass es die zweite eben NICHT ist (Formmangel, man muss im katholischen Ritus heiraten). Somit gibt's nur die zwei Optionen, ob die zweite Verbindung ein Ehebruch oder "nur" Unzucht ist. In beiden Fällen darf es keine Kommunion geben.


1
 
 lesa 30. Jänner 2017 

Unterschiedlich interpretierbar

Rolando:
Rainer Beckmann als Betroffener in Tagespost 14.1.: Die Kritik an „Amoris laetitia“ entzündet sich an wenigen Absätzen im achten Kapitel. Insbesondere ein Absatz scheint für „wiederverheiratete Geschiedene“ eine Neuerung zu bringen. Dort heißt es, aufgrund „mildernder Faktoren“ könne es möglich sein, „dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, ... und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt“ (Nr. 305). Die dazugehörige Fußnote lautet: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein“.
Diese Stelle des Papstschreibens ist unterschiedlich interpretierbar."

Diese Unklarheit öffnet Tür und Tor. Der Beliebigkeitsmentalität wird Nachschub erteilt. Praktische Vorkommnisse haben die Befürchtung bestätigt.


3
 
 Rolando 30. Jänner 2017 
 

lesa

Da gebe ich vollkommen recht, ich betone ja die vorausgehende Hl. Beichte, und die seelenführerische Begleitung, und dies nur in besonderen Fällen. Keine Änderung oder Aufhebung der geltenden Lehre. KEINE allgemeine Zulassung zur Hl. Kommunion, nach wie vor auch streben nach Enthaltsamkeit oder geistige Kommunion. Anders hat's auch der Papst nicht gemeint.


0
 
 lesa 30. Jänner 2017 

Nicht ausgeschlossen

Rolando: Ihr Anliegen, dass niemand sich ausgeschlossen fühlt, teile ich. Aber sollten wir nicht von der ideologisierten Fixierung auf den Kommunionempfang wegkommen, bzw. die Hl. Messe wieder ernster nehmen? Jeder von uns muss sich prüfen vor dem Kommunionempfang, nicht nur die WVG..
"Die Messe ist das gemeinsame Opfer der Kirche, in dem der Herr mit uns und für uns betet und sich uns mitteilt. Sie ist die sakramentale Erneuerung des Opfers Christi: Folglich erstreckt sich die erlösende Kraft auf alle Menschen, auf Anwesende und Ferne, Lebende und Tote. Wir müssen wieder das Bewusstsein erlangen, dass die Eucharistie nicht wertlos ist, wenn man die Kommunion nicht empfängt: Durch dieses Bewusstsein können dramatisch sich zuspitzende Probleme, wie die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zum Sakrament, viel von ihrer drückenden Last verlieren. (Josef Ratzinger, ZLDG, 136)Die Solidarität mit der Ordnung der Kirche führt zu einer reifen, vertieften Form des "Dazugehörens".


0
 
 Stefan Fleischer 30. Jänner 2017 

Je mehr ich es mir überlege

Desto mehr wünschte ich mir, unser Heiliger Vater würde zumindest einmal sagen, was unter einem Gewissensentscheid zu verstehen ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit von einem solchen gesprochen werden kann und wie sich ein solcher von Besserwisserei, Eigensinn, Rechthaberei und Eigenmächtigkeit unterscheidet. Ich habe das Gefühl, dass nur noch die wenigsten Katholiken eine klare Vorstellung haben (auch hier mangels Verkündigung!). Auch ich hätte Mühe, wenn ich eine Definition geben müsste. Ich weiss nur noch aus unserem Religionsunterricht von damals, dass dabei das Prinzip eine entscheidende Rolle spielt: „Man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen!“ wobei ich anfügen würde: „und nicht zuletzt auch mehr als sich selber!“


6
 
 Rolando 29. Jänner 2017 
 

Igypop83

Der oder die Zeuge/in lebt nicht mehr, der, die die Aussage beweisen kann, "die oder den heirate ich nur wegen...... Der Partner lebt noch, sonst würde sich die Diskussion erübrigen, war evtl. etwas unklar geschrieben.


0
 
 enigma1 29. Jänner 2017 
 

Man muss unterscheiden (Fortsetzung)

Die Gewwissensentscheidung die Heilige Kommunion zu empfangen, liegt generell bei jedem Glaeubigen selber (Kanonisches Recht, c. 916).
Es gibt aber auch c. 915: Zum Empfang der Kommunion darf gemäß c. 915 nicht zugelassen werden, wer
„hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharrt“.

Geschiedene, die in einer neuen Beziehung leben, fallen generall unter c.916. Wenn aber diese neue, ungueltige Beziehung
durch zivile Eheschliessung oeffentlich, offiziell und permanent wird, greift c. 915.

Ist c. 915 jetzt ueberfluessig?


9
 
 enigma1 29. Jänner 2017 
 

Man muss unterscheiden

@Savanorola
"Thomas von Aquin Quodlibet III, q. 12, a. 2.
Infolgedessen muß gesagt werden, daß
jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen,
die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen,
verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen
handelt, sündigt.“"

Das muss etwas differenzierter gesehen werden.
Dazu ein Beispiel:
Jemand verbietet mir ein Butterbrot zu essen, da es Suende ist.
Nach meinem Gewissen ist es das nicht. Wenn ich dennoch gehorsam bin und das
Butterbrot nicht esse, begehe ich keine Suende. Im Gegenteil, der Gehorsam hier waere eine Tugend.
Wenn mir aber jemand befielt ein Butterbrot zu essen, und mein Gewissen das als Suende einstuft,
dann kann ich mit Berufung auf mein Gewissen den Befehl verweigern.


4
 
 bernhard_k 29. Jänner 2017 
 

Logik?

"Das nachsynodale Schreiben 'Amoris laetitia' ändere die Lehre der katholischen Kirche nicht, lege aber größeren Wert auf die Rolle des individuellen Gewissens."

Klingt in etwa so wie: "Die Mathematik wird nicht geändert, aber von ihr abweichende Rechenergebnisse gelten ebenso!"

--> Man lege nun eben größeren Wert auf die individuellen Ergebnisse der Matheschüler in ihren je eigenen Lebensrealitäten ... pädagogische Begleitung inklusive, eh klar ...


--> Alles klar???


10
 
 bernhard_k 29. Jänner 2017 
 

Sagte nicht Kardinal Pell ...

Gewissen bedeute nicht "Recht auf Eigensinn"!

Das Gewissen muss sich an Gottes Wahrheit orientieren, damit es nicht eigensinnig-falsch entscheidet.

Und genau darum geht es auch in der 5. Frage der "Dubia". Diese 5. Frage betrifft einen Kern des christlichen Lebens - von daher ist eine Papst-Antwort darauf sehr-sehr-sehr WICHTIG!


11
 
 Christa Dr.ILLERA 29. Jänner 2017 
 

Elija-Paul

bin mit Ihnen einer Meinung.


5
 
 Stefan Fleischer 29. Jänner 2017 

Eine grosse Schwäche der Fussnote in AL

ist es - von unserem Heiligen Vater wohl ganz unbeabsichtigt, wenn wir den Stellenwert sehen, welchen er dem Gehorsam gegenüber seinem Amt zumisst - dass sie de facto jedem Katholiken erlaubt, seinen "Gewissensentscheid" über den der Kirche geschuldeten Gehorsam zu setzen. Diese Neigung aber ist nicht erst - gerade in unseren Breitengraden - seit Papst Franziskus zu beobachten. Ihr müsste man, nach meiner ganz persönlichen Ansicht, mit dem Hinweis auf das von uns allen geforderte Gottvertrauen begegnen, von welchem allein wir absolute Gerechtigkeit (und natürlich auch Barmherzigkeit) erwarten dürfen.


6
 
 Diadochus 29. Jänner 2017 
 

Quadratur

Die Quadratur des Kreises hat noch nie funktioniert, so auch hier. Ein Übel bleibt ein eben Übel. Es äußern sich zu dem Thema viele zu Wort. Die äußerst delikate Lehr-, bzw. Streitfrage kann indes niemand klarstellen als der Papst allein. Das gehört zu seinem Petrusamt. In Demut erwarten wir die Beantwortung der berechtigten Zweifel. Obwohl wir einen Papst haben, sind wir gewissermaßen führungslos - eine ziemlich merkwürdige Situation.


13
 
 Montfort 29. Jänner 2017 

@Rolando - Na, was denn nun?

Sie sagen: "Wenn nach diesen Punkten eine Ehe ungültig ist, doch die Beweise nicht klar erbringbar sind dann greift die Fußnote in AL."

Wie kann man denn mit Gewissheit feststellen, dass die Ehe ungültig sei, wo doch die Beweise der Ungültigkeit nicht erbringbar sind? Bei fehlenden BeweisMITTELN wäre es doch immer noch Aufgabe der kirchlichen Instanzen, einen Schiedsspruch über die Gültigkeit/Ungültigkeit der Ehe zu treffen. Warum sollten die Eheleute selbst oder der einzelne Seelsorger da zu größerer Gewissheit kommen können? Ich nehme an, dass auch deren Befangenheit weit größer ist als die der zuständigen kirchlichen Instanzen.


8
 
 Rolando 29. Jänner 2017 
 

Elija-Paul

Nein, keine Selbstüngüldigkeitserklärung, sondern der Fall kommt vor das Ehegericht, der Betroffene erzählt seine Situation, (Gott hört da zu), es ist ein klarer Fall, die Ehe wurde z.B. aufgrund von Habsucht geschlossen, (Erbfallerwartung), dann Scheidung, dann Wiederheirat, dann Bekehrung, (Erkenntnis, das Habsucht und Heiraten um reicher zu werden Sünde ist), doch die jetzige Situation durch die Wiederheirat und gezeugte Kinder eine Verantwortung ist, dann das Ringen mit Gott in dieser Situation, die Sehnsucht, ihn nach der Hl. Beichte zu empfangen, dann Ehegericht, dann eindeutige Üngüldigkeit, doch keine Beweise möglich, (der,die, zu der gesagt wurde, die Heirate ich nur, weil.....), lebt nicht mehr, dann in ehrlicher Absicht, (Gott hört zu und sieht auf die Gesinnung das Herzens), in priesterlicher, seelenführerischer Begleitung Kommunionempfang. Ich kenne Ihre Befürchtungen des Mißbrauchs, doch deswegen dürfen die Ehrlichen nicht ausgeschlossen werden.


2
 
 Gandalf 29. Jänner 2017 

Die Einheit der Kirche gibts schon lange nicht mehr...


11
 
 Elija-Paul 29. Jänner 2017 
 

Ungültigkeitserklärung durch den Betroffenen!

@Rolando - Also erklären wir die Ehe in Zukunft selbst für ungültig, wenn keine Beweise möglich sind,denn dies müßte man ja tun, wenn man mit einer neuen Frau zusammenlebt, sonst wäre es ja Ehebruch.
Nun, vielleicht merken Sie selbst, daß hier eine Verlagerung in den subjektiven Gewissensbereich stattfindet. Woher soll man nun wissen, was Gott darüber denkt? Immerhin hat seine Kirche es jahrhundertelang anders gelehrt (übrigens offiziell auch heute noch). Sollte sie ihn an diesem Punkt bisher nie richtig verstanden haben? Hat damals Kardinal Ratzinger, als er die Initiative der oberrheinischen Bischöfe theologisch zurückwies (alle Argumente waren schon da) Gott nicht richtig verstanden?
Ich hoffe und glaube, daß der Heilige Geist selbst die Wahrheit verteidigen wird. Wie das geschieht und was die Folgen sind, wird man vermutlich im Laufe der kommenden Zeit erkennen. Möglicherweise kommt es zu einer großen Scheidung der Geister!


13
 
 Stefan Fleischer 29. Jänner 2017 

Gewissensentscheid - ein Beispiel

Wenn ein Sanitätsfahrer in einem Fall, wo es um Leben und Tod geht, eine Höchstgeschwindigkeit überschreitet, so kann er einen Gewissensentscheid geltend machen. Wenn aber jemand deswegen zu schnell unterwegs ist, weil er überzeugt ist, dass die vorgegebene Limite unter den gegebenen Umständen (Strassenverhältnisse etc.) zu tief ist, dann wird ihm niemand einen solchen Gewissensentscheid abkaufen.


7
 
 gebsy 29. Jänner 2017 

"Ausgelernte Gewissen"

sind die gefährdetsten.
Solange ich überzeugt bin, bis zum Lebensende mit dem Erkennen der Liebe Gottes nicht fertig werden zu können, bin ich gut unterwegs ...
JEDE Versuchung als Möglichkeit zur Erfahrung der HELFENDEN LIEBE Gottes zu schätzen, fordert das Sündenbewußtsein.


5
 
 myschkin 29. Jänner 2017 
 

Kardinal Wuerl

hat die Sache auf den Punkt gebracht. Letztlich geht es um eine Stärkung der Verantwortung, die bei den Priestern liegt. Es ist dies eine Aufforderung, noch aufmerksamer in der Pastoral zu sein, als dies früher vielleicht der Fall war. Ob das ein gangbarer Weg ist? Die terminliche Überlastung von Priestern ist ja bereits jetzt gegeben. Aber letztlich führt kein Weg daran vorbei, dass die seelsorgerische Arbeit intensiviert werden muss.


2
 
 Elija-Paul 29. Jänner 2017 
 

Illusionen und Grenzüberschreitungen!

@ Rolando. Zwei Dinge laufen in Ihrem statement schief. a) Es ist Illusion zu glauben, daß nur solche Fälle wie Sie sie geschildert haben, zum Tragen kommen. Die jetzige und zukünftige Praxis wird dies bitter bestätigen. b) Selbst wenn es so wäre, daß man nicht mehr nachweisen kann, daß die erste Ehe ungültig wäre, woher weiß man dann, daß sie es ist? Bis jetzt war es so, daß die Kirche die Ehe für ungültig erklärt und nicht man selbst, also eine mehr objektive Situation entstand. Muß man dann nicht auch solche Umstände ertragen können und darin Gottes Führung erkennen? Außerdem: wieso kann man, wenn es nicht erwiesen ist, daß die Ehe ungültig war, zur hl. Kommunion gehen, wenn man mit der anderen Person fortwährend eheliche Akte vollzieht? Diese ganze Geschichte mangelt der Klarheit, darum sollte die Dubia, die es klären könnte, beantwortet werden. Es handelt sich leider um eine menschlich konstruierte Barmherzigkeit, die einen Irrtum deckt! No way!


17
 
 Stefan Fleischer 29. Jänner 2017 

Der Gewissensentscheid

Das gut ausgebildete und in der Lehre der Kirche einigermassen sattelfeste Gewissen wird in schwerwiegenden Fällen nie allein entscheiden, sondern einen gläubigen und lehramttreuen Seelenführer beiziehen. Es weiss: "Niemand ist Richter in seinem eigenen Fall!" Wo dies natürlich beim besten Willen nicht möglich ist, und es nach reiflicher Prüfung zur Überzeugung gelangt, ein Abweichen von den Weisungen der Kirche sei unumgänglich, zum Heil seiner Seele und um anderen Unrecht und Leid zu ersparen, da wird es einen Gewissensentscheid beanspruchen. Dabei wird es sich aber immer bewusst bleiben, dass es in letzter Instanz diesen Entscheid vor Gott dem allwissenden und gerechten Richter wird verantworten müssen, welcher zwar barmherzig ist, aber keine faulen Ausreden akzeptiert. Nochmals: Das Problem heute sind die Verkündigung und die Gewissensbildung!


10
 
 bergkristall 29. Jänner 2017 
 

@Elija-Paul
vielen Dank, ich bin ganz Ihrer Meinung.


7
 
 Igypop83 29. Jänner 2017 
 

@Savanorola

Thomas sagt aber in der nächsten Frage: "Irrt demgemäß das Gewissen oder die Vernunft, sei es direkt oder indirekt, in freigewollter Weise oder auf Grund von Nachlässigkeit, also in dem [S. 249] nämlich, was gekannt sein müßte; dann ist diese Unkenntnis kein Entschuldigungsgrund für den schlechten Willen, der einer so irrenden Vernunft folgt."


10
 
 dalet 29. Jänner 2017 

Unklar

Geschiedene und wieder verheiratete Personen können also im Rahmen der Entscheidung ihres gebildeten Gewissens zur Kommunion hinzu treten, obwohl sie im Ehebruch leben und obwohl sie mit dem neuen Partner nicht verheiratet sind.

Lässt sich daraus dann eine allgemeine Regel ableiten, dass Unzucht nun auch bei Unverheirateten keine schwere Sünde mehr darstellt?


13
 
 Waldi 29. Jänner 2017 
 

Da die Sündenschuld...

im Bewusstsein der Gläubigen in den vergangenen Jahrzehnten, innerhalb der kath. Kirche, weitläufig relativiert und verharmlost wurde, wird es äußerst schwierig sein, das dadurch verschüttete Gewissen wieder zu reaktivieren. Ein deutliches Zeichen dafür ist die kaum noch in Anspruch genommene Beichte, bei gleichzeitig hoher Zahl derer, die die Kommunion empfangen. Erschreckend an AL aber ist, dass eine regelrechter Kampf zwischen Befürwortern und Gegnern innerhalb des Klerus ausgebrochen ist und die Gläubigen wie Zaungäste daneben stehen und nicht mehr wissen, an wen sie sich zur Gewissensbildung noch ausrichten können. Stefan Fleischer hat sinngemäß gleichlautend kommentiert. In einem leer gelaufenen Schwimmbecken lassen sich keine erfolgreichen Schwimm- oder Tauchkurse abhalten - weder mit gutem, noch mit schlechtem Gewissen!


10
 
 lesa 29. Jänner 2017 

Gut gemeint aber aussichtslos

Rolando. Ihre Argumentation ist differenzierend und feinfühlig. Aber die nötige, sichere Unterscheidung ist, wie die Realität zeigt, über weite Strecken nicht gegeben. Wie die Wirklichkeit aussieht, hat m.E. DonjbBosco in seinem Kommentar vorhin aufs Trefflichste beschrieben. "Zu viel Gewissensentscheid ... führt in der Praxis jedoch nicht zu größerer Gottes- und Glaubenstreue sondern zu einer individualistisch verstandenen Narrenfreiheit und es gibt viele Beispiele die das belegen, nur einige Abtreibung, Segnung homosex. Paare, beliebiges Eheverständnis, Jesus der gute Mensch, Gleichmacherei der Geschlechter u.v.m."
Der Katholischen Kirche droht somit die Auflösung in einen nichtssagenden, salzlosen Verein, der niemandem Halt, Kraft und Licht gibt.


12
 
 Rolando 29. Jänner 2017 
 

Worum geht es?

Es geht keineswegs darum, daß wiederverheiratete Geschiedene zu Hl. Kommunion gehen können, sondern darum, wo eine Ehe ungültig ist, die Beweise nicht mehr zu erbringen sind, (verstorben), wo echte Reue da ist, mit Begleitung eines Priesters, besser noch eines Seelenführers die Menschen, die echte Sehnsucht haben die Hl. Kommunion empfangen zu lassen. Es darf nicht alles über einen Kamm geschert werden, es ist auch keine Änderung der Lehre. Voraussetzung ist Sündenerkenntnis und Sündenbewusstsein. Viele gehen als WvGeschiedene zur Hl. Kommunion und wissen nicht wen oder was sie da empfangen.


12
 
 lesa 29. Jänner 2017 

Ausgeliefert

Elija Paul Danke für Ihre unermüdliche, stichhaltige Argumentation. Leider fühlten sich schon vor AL nicht alle Priester in ihrer Beratung nicht an die Gewissensnorm gebunden. Einer Frau, die nicht kommunizierte, weil sie nach der Scheidung in wilder Ehe lebte, redete einer zu, sie dürfe doch zur Kommunion gehen. (Es ist zu fürchten, dass er nicht der einzige war, der so verantwortungslos vorging.) Man kann sich vorstellen, was einreißt, wenn AL nicht geklärt wird. Damit liefert man Betroffene mitunter einem großen Unsegen aus.


23
 
 doda 29. Jänner 2017 

Das ist nicht die ganze Wahrheit, Herr Kardinal Wuerl!


16
 
 donjbosco 29. Jänner 2017 

Zu viel Gewissensentscheid

Seit dem II. Vat. haben wir eine Gewisenslehre und -dominanz in der Moraltheologie entwickelt, die selbst die Offenbarung in Frage stellt, weil wir den Gewissensentscheid mittlerweile selbst zum (verfügbaren)Gott im Menschen gemacht haben. Die führt in der Praxis jedoch nicht zu größerer Gottes- und Glaubenstreue sondern zu einer individualistisch verstandenen Narrenfreiheit und es gibt viele Beispile die das belegen, nur einige Abtreibung, Segnung homosex. Paare, beliebiges Eheverständnis, Jesus der gute Mensch, Gleichmacherei der Geschelchter u.v.m. Ich bin mir sicher, dass spätestens in 20 Jahren auch die RKKirche zumindest in den Industriestaaten zu einer Kulturreligion verkommen wird.


20
 
 Elija-Paul 29. Jänner 2017 
 

Noch einmal!

Da das Gewissen ausnahmslos an die obige Norm gebunden ist, kann der Priester gar nicht ein falsches Gewissensurteil irgendwie fördern. Er muß nicht nur die richtige Lehre fest verkünden, sondern auch deutlich machen, daß die Praxis der Lehre zu folgen hat. Wenn dann der Betroffene doch zur Kommunion geht, ist das seine eigenmächtige Entscheidung, aber die Kirche kann ihm n i e den Weg dafür frei machen. Das ist der Punkt und hier schwimmt AL und die daraus folgenden weiteren Irrtümern! Das erinnert sehr an den Konflikt mit der Schwangerenberatung, den Johannes Paul II unter schwerem Einsatz lösen mußte gegen fast das gesamte deutsche Episkopat. Kardinal Wuerl läßt die Türe für den (geduldeten) Mißbrauch offen. Man kann nicht alles mit allem verbinden. Der menschliche Integrationswunsch von allem ist nicht unbedingt geistlich. Reif werden heißt schärfer trennen und inniger verbinden. Als Christen sollten wir möglichst nicht in grauen Zonen leben!


27
 
 Savanorola 29. Jänner 2017 

Thomas von Aquin Quodlibet III, q. 12, a. 2.

Infolgedessen muß gesagt werden, daß
jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen,
die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen,
verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen
handelt, sündigt.“


5
 
 lesa 29. Jänner 2017 

Realität

2015 Jahre hindurch hat Christus durch die Lehre der Kirche dem Gewissen eindeutige Richtung gegeben. In unserem Zeitalter sind wir religiös so gut gebildet und rundum vor Irrtümern beschützt, dass wir das nicht mehr brauchen.


3
 
 Elija-Paul 29. Jänner 2017 
 

keine Begeisterung!

Was Kardinal Wuerl löst das Problem nicht und beantwortet auch nicht die Dubia! Papst Benedikt: Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm g e b u n d e n!!!!
Es geht übrigens natürlich nicht um Beschimpfung des Papstes, sondern darum ihn und die Kirche vor Irrtümern zu bewahren! Einheit ist nur in der Wahrheit möglich und man kann den Irrtum nicht in die Wahrheit integrieren! Also keine Löäsung bisher, arme Seminaristen!


27
 
 Stefan Fleischer 29. Jänner 2017 

Was unserer Kirche (wieder) werden sollte

und was nach meinem Schriftverständnis auch Christus der Herr war:
- unerbittlich in der Lehre
- situationsgerecht an der Anwendung
- barmherzig gegenüber dem (reumütigen) Sünder.


20
 
 EinfacherGeist 29. Jänner 2017 
 

Ein klares Wort

das auch allen Dubia den Boden entzieht. Jetzt sollte endlich aufgehört werden, den Papst zu beschimpfen, sondern um die Einheit der Katholiken, vorrangig vor der
Einheit mit anderen Kirchen, gebetet und gerungen werden.


7
 
 Stefan Fleischer 29. Jänner 2017 

Siebenmal zu unterstreichen!

"Priester (und alle mit der Verkündigung Beauftragten) hätten die Aufgabe, die Lehre der Kirche zu vermitteln und das Gewissen zu bilden."
Wäre dies in der jüngsten Vergangenheit auch nur einigermassen genügend befolgt worden, wir hätten den ganzen Schlamassel von heute nicht. Höchste Zeit also, das Steuer herum zu reissen und die Wahrheit zu verkünden, ob man sie hören will oder nicht. Dann kann man mit ruhigem Gewissen das konkrete Gewissensurteil der betroffenen Person überlassen.


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