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Theologe: ‚Barmherzigkeit heißt, Zweitehe ist nicht immer Ehebruch’

29. November 2017 in Weltkirche, 36 Lesermeinungen
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Papst Franziskus habe mit ‚Amoris laetitia’ einen Weg der barmherzigen Anwendung des Gesetzes aufzeigen wollen. Das könne auch bedeuten, eine ‚Zweitehe’ nicht unveränderlich als Ehebruch zu sehen, schreibt Gerald Bednar im Osservatore Romano.


Rom (kath.net/LSN/jg)
Indem er den Schwerpunkt mehr auf die Barmherzigkeit als auf das Gesetz lege, sei es Papst Franziskus möglich, eine „zweite Ehe“ während einer bestehenden ersten Ehe nicht unveränderlich als Ehebruch zu sehen. Das schreibt Gerald Bednar, Vizerektor und Professor für Systematische Theologie am St. Mary Seminar des Bistums Cleveland (USA) in einem Artikel der in der Vatikanzeitung L’Osservatore Romano veröffentlicht worden ist.

Papst Franziskus habe in der nachsynodalen Exhortation „Amoris laetitia“ nicht versucht, eine neue Lehre zu verkünden. Er habe vielmehr einen Weg gesucht, der eine barmherzige Anwendung des Gesetzes ermögliche. Kritiker von „Amoris laetitia“ hätten diesen „subtilen, aber wichtigen Unterschied zwischen Gesetz und Barmherzigkeit“ nicht verstanden, schreibt Bednar.


Selbstverständlich sei eine Scheidung nach wie vor nicht möglich. Die Frage sei vielmehr, ob eine „zweite Ehe“ stets als Ehebruch zu charakterisieren sei. Diese Frage ist nach Bednars Ansicht vorher nie gestellt worden, auch nicht im nachsynodalen Schreiben „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II.

Papst Franziskus bringe nun die Möglichkeit ein, dass in geeigneten Fällen Partner in einer „Zweitehe“ eine Phase der Unterscheidung einlegen. Sie sollten dabei von einem erfahrenen Priester begleitet werden, damit sie die relevanten Fragen klären können. Nach einer angemessenen Zeit könnten sie eine sakramentale Beichte ablegen, eine entsprechende Buße auferlegt bekommen und die Lossprechung empfangen. Diesem Schritt könne, entsprechend „Amoris laetitia“ Absatz 305 der Empfang der Kommunion folgen, schreibt Bednar.

Mit diesem Weg zeige Papst Franziskus Barmherzigkeit gegenüber jenen, die in einer ersten Ehe durch persönliches moralisches Versagen gescheitert seien. Alle seien sich darin einig, dass nach einer Scheidung der schuldige Partner seine Fehler bereuen und umkehren solle. Wenn es keine Versöhnung gebe, könne sich die Situation der Betroffenen ändern. „Die Barmherzigkeit kann dafür sprechen, die zweite Ehe zu belassen“, schreibt Bednar wörtlich.



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Lesermeinungen

 UnivProf 25. Jänner 2018 
 

Gerald Bednar hat keine Ahnung von Theologie

Was für ein Unsinn,von Zweitehe zu sprechen! Ist B.auch für Bigamie und Polygamie oder gar Inzest - unter gewissen Umständen?


0
 
 Hadrianus Antonius 5. Dezember 2017 
 

Gotcha

Der Artikel von Hr. Bednar in dem Osservatore Romano ist insoweit sehr interessant, als die Kirchenlehre jetzt wirklich geändert wurde.
Die correctio filialis hat hierzu ausdrücklich Stellung genommen und explizit die schriftliche Worte v. P. Franziskus zu dem Brief der argentinischen Bischöfe referiert: "No hay oras interpretaciones".
Viele brave Kommentatoren haben inzwischen- teils sicher mit großen Bauchschmerzen- andere und beschönigende Interpretierungen und Sichtweisen produziert.
Leider alles umsonst, weil der Artikel v. Bednar in der Osserv. Rom. das alles ad absurdum führt und, wie auf sehr gut informierten traditionsfreundliche us-amerikanische zu lesen, die "interpretacion" inzwischen zum "authentischem Lehramt" gehört.
Bingo!


2
 
 Zeitzeuge 2. Dezember 2017 
 

Kardinal Frings wäre empört gewesen, wenn jemand

Notaneignung einer Sache (Mundraub) mit Ehebruch auf eine Stufe gestellt hätte!

Natürlich bin ich gegen jeder Art Diebstahl, aber es schon vom sündhaften Charakter ein Unterschied zwischen
z.B. 4 Weintrauben oder Ehebruch, wozu es niemals eine "Erlaubnis" gegeben hat oder legitim geben kann!

Es gibt keine vor Gott erlaubten geschlechtlichen Beziehungen außerhalb einer rechtmäßigen Ehe.

Todsünder dürfen niemals die Hl. Kommunion empfangen, wenn sie nicht vorher gültig gebeichtet haben mit Reue und Vorsatz, Bekenntnis und Buße bzgl. der sündigen Handlungen.

Für besondere Fälle hat FC 84 das Zusammemleben wie Bruder und Schwester gestattet, was aus echter Liebe zu Gott mit Hilfe seiner Gnade dann nach Beichte auch durchfürbar ist!


5
 
 christine.mm 2. Dezember 2017 
 

Lukas 22, 31-34

Heute bin ich beim Lesen der Hl.Schrift zu dieser Stelle gekommen:
"Simon, Simon, siehe, der Satan hat verlangt, daß er euch wie Weizen sieben darf. ICH aber habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht erlischt.
Und wenn du wieder umgekehrt bist, dann stärke deine Brüder!
Darauf sagte Petrus zu IHM: HERR, ich bin bereit, mit dir sogar ins Gefängnis und in den Tod zu gehen.
JESUS aber sagte: ICH sage dir, Petrus, ehe heute der Hahn kräht, wirst du dreimal leugnen, mich zu kennen."

So lege ich all meine Hoffnung auf dieses Gebet unseres HERRN. Es gilt für alle Zeiten.


1
 
 Sefa 1. Dezember 2017 
 

Ich habe wenig Zeit und mach's mal kurz:

"Du sollst nicht stehlen" und "Du sollst nicht ehebrechen" zählen beide zu den 10 Geboten. Die Relativierungen sagen einiges aus über die, die sie schreiben.

Gemeinsam ist meinen Beispielen die Not. Kardinal Frings ist da ein besserer Gewährsmann als einige hiesige Poster.


0
 
 lakota 1. Dezember 2017 
 

@Fischlein

So sehe ich es auch. Der Vergleich mit dem Mundraub passt auch nicht, denn die Notlage, in der Kardinal Frings den Mundraub erlaubt hatte, war ja mal zu Ende. Die zweite Ehe nicht (nun ja, es gibt auch Leute die 2-3mal geschieden sind). Worüber ich manchmal nachdenke, wenn ich mich so umsehe: gibt es noch so viele Katholiken, erfüllt vom Glauben an Jesus und tiefer Sehnsucht nach der Kommunion? Allein beim Prozentsatz der Gottesdienstbesucher und dem Altersdurchschnitt können da nicht viele WvG sein. Sie sind auch nicht ausgestoßen: sie können wie alle anderen die Hl.Messe besuchen usw. Es geht allein um die Kommunion und die kann man geistigerweise empfangen. Würde ich, wenn ich zu schwach wäre nach der 1.Ehe allein zu bleiben, aber einen festen kath. Glauben habe, von der Kirche erwarten, daß sie meinetwegen die Gebote abschwächt? Nein! Das wäre eine größere Sünde, als meine 2.Ehe.


5
 
 Hadrianus Antonius 1. Dezember 2017 
 

@sefa "Mundraub"

Wenn Sie von "Mundraub" sprechen bei unbefriedigten sexuellen Gelüsten in der bestehenden Ehe, muß ich an meine Schullektüre Französisch denken vor 45 Jahren, wo der streitbare Atheist und hassende Antikatholik Hervé Bazin von "Hunger" betr. hormonelle Umtiriebe sprach.
Sie sind auf dem besten Weg in die Polygamie (kommt mit dem Islam sowieso).


5
 
 Fischlein 1. Dezember 2017 
 

Christus suchte die Sünder

@sefa
Nicht selten berufen Sie sich auf dieselben Bibeltexte, jedoch verstehen Sie diese aber anders. Er hat die öffentlichen Sünder nicht gemieden, hat sogar mit ihnen gegessen, ihren Lebensstil aber nicht gutgeheißen.
Wenn Er mit ihnen war, zeigte Er, dass sie Ihm wichtig sind. So wie das Evangelium ist, können wir nur vermuten, dass Jesus ihnen sagte, dass jeder Mensch umkehren kann.
Wie schließen Sie daraus, dass Er sie zur Kommunion eingeladen hätte?
Mundraub mit einer zweiten Beziehung zu vergleichen, ist für mich krass. Dabei geben Sie zu, in D. wäre so eine "Notwendigkeit" eher selten. Das Problem aber ist, dass es gerade in Ländern so wie Deutschland der Ruf nach der Kommunion für WvG am stärksten ist.


2
 
 Sefa 30. November 2017 
 

@girsberg74 - Was ich vergessen hatte:

Der Kölner Kardinal Frings hat in seiner Silvesterpredigt 1946 Mundraub in Notfällen für gerechtfertigt erklärt. Klarer Verstoß gegen das 7. Gebot, aber keine Rede von einem Verbot der Eucharistie...

Laut Wikipedia gibt es eine interessante Parallele zur AL-Dikussion. Frings:

„Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.“

Unterschlagen wird aber meist der nächste Satz:

„Aber ich glaube, dass in vielen Fällen weit darüber hinausgegangen worden ist. Und da gibt es nur einen Weg: unverzüglich unrechtes Gut zurückgeben, sonst gibt es keine Verzeihung bei Gott.“

Eine wichtige Unterscheidung, auch für AL: Beide Fälle gelten nur in echten Notlagen, bei akutem Hunger oder objektiver Not. In Deutschland dürfte beides selten greifen, aber wie gesagt, der Papst hat die ganze Welt im Blick.


3
 
 Bengsch 30. November 2017 
 

Erklärung

Der Sohn fragt seine Mutter, warum darf der Vater mit seiner neuen Frau zur Kommunion gehen?
Die Mutter antwortet: Die Kirche tut so als ob ich tot bin.


5
 
 Sefa 30. November 2017 
 

@girsberg74

Danke, dass Sie so sachlich schreiben.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Das reine Verlassenwerden kann eine weltiche Zweitehe nicht rechtfertigen. Als Witwe "dürfte" ich erneut heiraten. Wenn mein Mann mich aber lebend verlassen hätte, hätte ich mein Schicksal angenommen, auch wenn es zusätzliches Leid bedeutet hätte, ihn mit einer anderen zu sehen. Aber ich wäre immer noch einigermaßen gesund, die Kinder stehen auf eigenen Beinen und ich selbst bin durch Rente und notfalls Hartz IV abgesichert.

Was aber, wenn nicht? Wenn ich in einem Drittweltland ohne soziale Absicherung geboren wäre, ohne versorgende Familie, womöglich mit kleinen Kindern? Wohlfeile Sprüche wie "dass das unverwässerte Evangelium die beste Absicherung für alle ist und dies auf der ganzen Welt" (@lesa) sind dann einfach nur widerlich.

Und nochmal: Christus hat sich immer wieder mit Sündern an einen Tisch gesetzt (ohne die Sünden gutzuheißen), und Christus ist der Maßstab, nicht die selbstgerechten Pharisäer.


2
 
 Vermeer 30. November 2017 

Was Herr Bednar da schreibt

ist Verirrung und macht alles kaputt. Das ist keine Barmherzigkeit sondern Häresie. Sehr einfach.


7
 
 Stefan Fleischer 30. November 2017 

Eine "Zweitehe"

fällt nicht vom Himmel. Sie ist immer ein freier und normalerweise ein wissender falscher Entscheid. Die Schuldfrage im konkreten Einzelfall müssen wir Gott überlassen und die Fehlbaren Gottes Barmherzigkeit anvertrauen. Die Konsequenzen allerdings bleiben bestehen, genauso wie das Ärgernis einer solchen Tat und eines solchen Zustandes und damit die Verführung Anderer. Wie schon oft gesagt: Der Tatbestand an sich und die Schuldfrage im Einzelnen dürfen nie durcheinander gewirbelt werden. Das wäre die Taktik des Verwirrers von Anbeginn.


9
 
 Fischlein 30. November 2017 
 

Wirkung der Sakramente

@Paddel
Ich habe gelernt, dass die Sakramente heilend wirken, wenn wir diese würdig empfangen (nicht missbrauchen) und versuchen, nach der Lehre Jesu zu leben.
Das bedeutet im Falle der unschuldig Verlassenen, das Kreuz mit Christus tragen zu wollen. Das Problem, das Sie ansprechen ist: Wer schaut aufs Leben durch die Perspektive des Evangeliums statt zu psychologisieren?
Berechtigt finde ich die Frage, wie viele Heiratslustigen erfahren das im besonders in der Ehevorbereitung?
Ich bin der Meinung, dass das ausreichende Glaubenswissen gestärkt durch den Willen, danach zu leben, helfen den Menschen, sogar heroisch zu leben. Wenn aber die Pastoral mehr auf Psychologie baut als auf das Evangelium, dann müssen wir immer mehr mit der Verwirrung leben. Wie es mehrere erwähnt haben, Barmherzigkeit bedeutet nicht, das Auge zuzudrücken, sondern die Hilfe für sündige Menschen, sich vom Bösen zu befreien.
Die meisten von uns wissen das, ob das der gelehrte Professor weiß, ist fraglich. Mt 5,19!


9
 
 ottokar 29. November 2017 
 

Die missverstandene Barmherzigkeit

Menschliche Barmherzigkeit und göttliche Barmherzigkeit sind zwei grundsätzlich unterschiedliche, nicht vergleichbare Wertigkeiten.
Menschliche Barmherzigkeit ist praktizierte Nächstenliebe ,Verständnis für die Last des Anderen und Mithilfe, dessen Lasten zu tragen.
Göttliche Barmherzigkeit hingegen setzt Reue und Vorsatz zur Besserung eines sündhaften Zustandes voraus (Beichte).
Inwieweit kann sich nun ein/e wiederverheiratete/r Geschiedene/r im Zustand des permanenten Ehebruchs lebend auf göttliche Barmherzigkeit berufen?Wer darf sie ihm zusagen? Er kann darauf hoffen, aber kein menschliches Wesen, auch nicht der Papst, darf Gottes Entscheid vorgreifen.


10
 
 Paddel 29. November 2017 

Wirken Sakramente heilend?

Ist die Hl. Ehe ein Sakrament? Wenn sie scheitert, warum wirkte sie nicht heilend?
Wenn also das eine Sakrament nicht heilend wirkt, warum sollte es dann ein anderes? Die Hl. Beichte? Die Hl. Eucharistie?
Was ist es denn, was die Gnade nicht durchkommen ließ? Ist es die Verhütung? ist es, weil das Sonntagsgebot dauernd gebrochen wird (Hausaufgaben, Rasen mähen, Auto waschen,...) was ist es? Ist es lächerlich, an so etwas zu denken?
Wie viele Priester assistieren bei einer Eheschließung ohne die Partner vorher auf obige Punkte angesprochen zu haben?
Was unterscheidet eine kirchliche Heirat eigentlich von einer standesamtlichen?


8
 
 Hoppe 29. November 2017 
 

Zweitehe?

Wenn die Zweitehe aus Barmherzigkeit kein Ehebruch ist und trotz Fortbestehens der Erstehe gültig sein soll, dann handelt es sich um Bigamie. Jetzt sind wir also schon so weit gekommen, aus Barmherzigkeit die Wiedereinführung der Bigamie zu gestatten.


21
 
 Aschermittwoch 29. November 2017 
 

Barmherzigkeit

Ab jetzt darf ein Dieb nicht mehr bestraft werden. (Bis einem Theologen etwas gestohlen wird....)


14
 
 Zeitzeuge 29. November 2017 
 

Ausser einer weiteren Bankrotterklärung eines "Theologen"

bietet der Artikel nichts Neues, Falsches wird auch durch ständige Wiederholung nicht zu etwas Richtigem, sondern bleibt falsch und dringend korrekturbedürftig!

Schon vielfach habe ich hier mit weiterführender Literatur alles zur Darlegung der unumstößlichen Lehrüberlieferung zu diesem Thema gesagt, so daß jetzt nicht noch einmal mich wiederholen muß!

Allein den Betern kann es noch gelingen!


20
 
 girsberg74 29. November 2017 
 

Unterschied und Übereinstimmung

Sehr geehrte @Sefa,

ich habe Ihre Beiträge immer lesen können, wie ich meine. Heute kriege ich Schwierigkeiten. Es ist nicht so, dass ich Ihren Einsatz für verlassene Frauen nicht nachvollziehen kann; Männer mal ganz beiseite gelassen.

Das Problem diese Pontifikats scheint mir darin zu bestehen, dass Wahrheit und Logik mehr und mehr ins Fließen geraten; in etwas einfacherer Sprache: es macht bald jeder, was er will. (Und alle beanspruchen, recht zu tun.)

Ich stimme mit Ihnen aber überein, dass der Heilige Geist die Wahl des letzten Konklaves zugelassen hat, sei es auch nur, dass die Saat gedroschen wird.


11
 
 Thomasss 29. November 2017 
 

es kann keine Zweitehe geben, wenn auch die Erste ungültig ist.

im Grunde kann es auch keine Annullierung der ersten Ehe geben!
Welcher Priester Bischof Gutachter oder Richter kann von sich behaupten zu erkennen ob die Aussagen, Gutachten usw. der betroffenen Personen in Ordnung sind d.h. ohne Lügen, oder wird etwas verschwiegen, ohne Verfahrensfehler usw.
usw.
zb.Wie will ein Gutachter nach nur ca.40Min erkennen ob eine Frau vor dem Altar vor 20Jahren mit freiem Willen ohne Zwang oder Druck ihrer eigenen Familie Ja gesagt hat?


7
 
 lesa 29. November 2017 

Lebenserfahrung

@sefa: Sie schreiben: Viele Foristen argumentieren aus einem abgesicherten Wohlfahrtsstaat mit Rundumversicherung."
Mein Eindruck ist: Viele argumentieren hier aus einer Portion Lebenserfahrung heraus, die den Beweis liefert, dass das unverwässerte Evangelium die beste Absicherung für alle ist und dies auf der ganzen Welt. Und sie argumentieren aus einer klaren Sicht der Kirchengeschichte. Chrisseb. hat es so formuliert, was möglich ist: Die Kirche muss in solchen Fällen mit entsprechenden seelsorgerischen Akzenten Hilfe leisten, nicht aber, in dem sie versucht die gängige Kirchenlehre zu ändern.Sonst gild das von Laus Deo zitierte Pauluswort.


16
 
 Laus Deo 29. November 2017 

WER EUCH EIN ANDERES EVANGELIUM ....

VERKÜNDET SEI VERFLUCHT SAGT DER HEILIGE PAULUS. Hier müssen wir viel für den Heiligen Vater beten, denn kein Papst, Kardinal, Bischof, Priester oder Laie kann die Worte und Lehre ändern. Das Gericht wird für solche Personen noch härter. Die Worte sind glas klar:Mk 10,12 Und wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.

HERR VERGIB DEN HIRTEN WELCHE WAS ANDERS LERNEN, DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN.


23
 
 Sefa 29. November 2017 
 

Hä? - Fortsetzung

Leider nennt AL keine konkreten Beispiele, die die Zulassung zur Kommunion rechtfertigen. Die Diskussion der letzten Jahre hat hier aber Licht ins Dunkle gebracht:

Neben der Frage der Schuld und der Einsicht muss vor allem das Wohl der Kinder berücksichtigt werden. Viele Foristen argumentieren aus der bequemen Situation, in einem Wohlfahrtsstaat mit Rundumversorgung zu leben, aber in vielen Ländern sind verlassene Frauen Armut, Hunger und Not ausgeliefert. Besonders schlimm muss es in muslimischen Ländern sein, in denen unverheiratete Frauen rechtlos und Freiwild sind.

Der Heilige Vater kennt aufgrund seiner Herkunft solche Probleme viel besser als wir. Ich bin überzeugt, dass der Heilige Geist das letzte Konklave deswegen gerade ihn auswählen ließ. Und immer daran denken: Christus hat den Judas zwar verflucht, ihn aber trotdem zum Letzten Abendmahl geladen.

(Prominente und Politiker, die stolz die x-te Frau oder uneheliche Kinder präsentieren, sind definitiv nicht gemeint!!!)


7
 
 Christa Dr.ILLERA 29. November 2017 
 

Leider kein Witz!

Das erinnert mich an die Erzählung hier in kath.net, die ich noch einmal bringen möchte:
Der Junge fragt seine Mutter: "Mama, was heißt pastoral?" Die Mutter antwortet: "Das ist, wenn Dein Vater mit seine neuen, zweiten 'Ehefrau' in die Kirche geht und der Herr Pfarrer so tut als wäre ich tot."


20
 
 Sefa 29. November 2017 
 

Hä?

Diese sicher gut gemeinte Verteidigung richtet mehr Schaden an als sie nützt.

Klar ist: Eine "Zweitehe" kann es nicht geben. Nach weltlichen Gesetzen sind hierzulande Scheidung und erneute Heirat möglich, aber eben nur standesamtlich. Das verstößt aber gegen Gottes Gebote, so dass solche Verhältnisse als Ehebruch anzusehen sind. Das gilt auch nach Amoris laetitia!

AL, so wie ich sie verstehe, sagt nun: Auch wenn die durch eine erneute weltliche Heirat entstehenden Verhältnisse illegitim und sündhaft sind, kann der betroffene Christ zur Eucharistie zugelassen werden, wenn der Bischof dies nach sorgfältiger Prüfung der Umstände genehmigt. Die (erste) Ehe besteht aber fort und die Verhältnisse selber bleiben illegitim.


8
 
 DamianBLogos 29. November 2017 
 

6. Gebot, nicht Gesetz

Was hier zur Debatte steht, ist nicht ein Gesetz, sondern das 6. Gebot. Indem Prof. Bednar auf dem Wege dieser sprachlichen Finte "Gebot" durch "Gesetz" ersetzt, rückt er diejenigen, die an der Einhaltung der Gebote festhalten wollen, in die Nähe einer kleinlichen Gesetzlichkeit.
- Der Herr Jesus besteht darauf, dass, wer ihn liebt, seine Gebote hält.
- Die vorsätzliche Verachtung der sakramentalen - von Gott selbst verbundenen - Ehe ist nicht mit dem Ährenabrupfen am Sabbat zu vergleichen.
- Barmherzigkeit hat Bußfertigkeit zur Voraussetzung
- die barmherzige Anwendung eines Gesetzes besteht darin, dem bußfertigen Sünder die (Wieder-)Einhaltung des Gebotes zu erleichtern, nicht dem unbußfertigen die Übertretung.


23
 
 bernhard_k 29. November 2017 
 

Logik?

"Selbstverständlich sei eine Scheidung nach wie vor nicht möglich. Die Frage sei vielmehr, ob eine „zweite Ehe“ stets als Ehebruch zu charakterisieren sei."

-> Was für ein Widerspruch!

Wir sehen einmal mehr: Wer die 5 präzisen dubia nicht beantwortet, kann unmöglich in die Diskussion einsteigen.


24
 
  29. November 2017 
 

Eine Zweitehe gibt es nicht!!!

Herr Bednar irrt,wenn er Barmherzigkeit
als eine Art Remedium gegen Ehebruch
versteht.Ehebruch ist und bleibt eine Schwere Sünde!
Etwas Anderes ist, die Barmherzigkeit
Gottes zu erflehen,damit der Sünder
Einsicht bekomme.
Noch etwas Anderes ist die Schuldhaf-
tigkeit durch die Schuld des Partners.
Und ist so etwas wie ein Irrtum in der
Person.Dieser Fall gehört vor die ROta
oder zwecks Annoullierung vor den
Bischof!


18
 
 Quirinusdecem 29. November 2017 
 

Eindeutige Verstärkung

...barmherzig wem gegenüber, dem ehemaligen Ehepartner, der im Zweifel auch noch dem vermeintlichen und durch Amoris laetitia gerechtfetigtem "Glück" des anderen zusehen darf und nach Gerechtigkeit ruft, oder den leidtragenden Kindern gegenüber, die sich jetzt einem "Ersatz" gegüber sehen, den sie nicht wollten, oder den weiteren Anghörigen und Umfeld, die der Tragödie betroffen folgen "durfte" und hier feststellen dürfen "Buisiness as Usual"

Nein, nein. Jesu eindeutige Verstärkung des Gebotes bezüglich des Ehebruchs hat schon seine Berechtigung und blickt wie immer weit über den Tellerrand der eigenen Befindlichkeiten hinaus. Ich habe noch nichts von einer Barmherzigkeit bezüglich dieser Betroffenen gehört, geschweige denn von Gerechtigkeit


17
 
 phillip 29. November 2017 
 

"2. Ehe kein Ehebruch"

Reine Häresie bei Nichtannulierung der ersten, sakramentalen Ehe oder Lebzeiten des ersten Ehegatten.


18
 
 priska 29. November 2017 
 

Muß immer alles geändert werden?


5
 
 Marcus, der mit dem C 29. November 2017 
 

Einmal mehr...

"Barmherzigkeit" gegen Wahrheit. Nur: Wer keine absolute Wahrheit kennt, der kennt Christus nicht!


20
 
 Smaragdos 29. November 2017 
 

"Barmherzige Anwendung des Gesetzes": ach wie niedlich...

"Die Frage sei vielmehr, ob eine „zweite Ehe“ stets als Ehebruch zu charakterisieren sei."

Nein, die Frage ist vielmehr, wie der Papst eine zweite Ehe NICHT als Ehebruch charakterisieren kann, solange die erste gülige Ehe besteht! Und das ist keine (euphemistisch genannte) "barmherzige Anwendung des Gesetzes", sondern eine neue Lehre bzw. ein Bruch mit der gesamten Lehrtradition der Kirche! Dass Papst Franziskus auf moraltheologischem Gebiet etwas "Neues" entdeckt hätte, was nicht nur Papst Benedikt und Johannes Paul II. entgangen wäre, sondern auch allen Päpsten und anderen Bischöfen vor ihm in über 2000 Jahren, ist so wahrscheinlich, wie dass z.B. heute sich alle Moslems der Welt ohne Eingreifen Gottes auf einen Schlag bekehren!


29
 
 Hermann-Josef 29. November 2017 
 

Auch die 3. 4.......


4
 
 chriseeb74 29. November 2017 
 

Wischiwaschi...

die Ehe als Sakrament ist und bleibt heilig und unantastbar.
Natürlich gibt es Fälle, in dem ein Ehe nicht weiterzuführen ist; bspw. wenn einer der Partner trinkt, Rauschgift nimmt o.ä. und kleinen Kindern dies nicht mehr zuzumuten ist.
Das dann der andere Partner sich trennt und nach einer Weile (auch zum Wohle der Kinder) in eine andere Partnerschaft eintritt, ist durchaus verständlich...trotzdem eben mit der Konsequenz, dass diese Partnerschaft keinen kirchlichen Segen bekommen kann, mit allen nach sich ziehenden Folgen...
Die Kirche muss in solchen Fällen mit entsprechenden seelsorgerischen Akzenten Hilfe leisten, nicht aber, in dem sie versucht die gängige Kirchenlehre zu ändern...
Manches in unserem Leben kann eben nur Gott selber heilen...so tragisch es nun eben ist!


28
 

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