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Union kritisiert Kirchenasyl - Bischofskonferenz widerspricht

4. Februar 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Union: «Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben».


Berlin (kath.net/KNA) Der kirchenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Franz Josef Jung, hat die von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (beide CDU) geäußerte Kritik an der Praxis des Kirchenasyls in deutschen Kirchengemeinden bekräftigt. «Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben», sagte Jung der «Welt» (Mittwoch). Diese Ablehnung, so der frühere Verteidigungsminister weiter, gelte «schon deshalb, weil es für genau die Fälle, um die es beim sogenannten Kirchenasyl geht, in Deutschland Härtefallregeln und -kommissionen gibt.»


Nach Angaben des «Spiegel» (Samstag) hatte de Maiziere bei einem Treffen mit katholischen Bischöfe und der CDU vergangene Woche in Berlin gesagt: «Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab.» Zwar habe er als Christ Verständnis dafür, dass die Kirchen «in Einzelfällen» unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Dennoch gehe es nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten, so der Minister laut «Spiegel».

Widerspruch kommt unterdessen von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Deren Pressesprecher Matthias Kopp sagte der «Welt»: «Unser Staat hat sich im Grundgesetz zu einem unbedingten Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Trotz eines grundsätzlich gut funktionierenden Asylsystems gibt es leider immer wieder Fälle, in denen die besonderen Umstände eines Einzelfalls nicht ausreichend gewürdigt wurden und in denen dies für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann.»

In den meisten Fällen von Kirchenasyl gelinge es, so Kopp weiter, «gemeinsam mit den Behörden andere Lösungen als eine Abschiebung zu finden - und zwar nach Recht und Gesetz. Gemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewähren, stellen sich also nicht über das Gesetz, sondern tragen dazu bei, den Menschenrechten zu ihrer Geltung zu verhelfen.»

Zuvor hatte bereits SPD-Vorstandsmitglied Kerstin Griese «pauschale Kritik» am Kirchenasyl als «unangemessen» zurückgewiesen. Die Gemeinden wüssten sehr genau, «dass das Kirchenasyl keinen rechtsfreien Raum bietet», sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion am Montag. Es handle sich jedoch um «die letzte Möglichkeit, Menschen beizustehen, wenn ihrer Meinung nach staatliches Handeln die individuelle Lage einzelner Flüchtlinge missachtet».

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Stefan Fleischer 5. Februar 2015 

@ Geheimrat

"Einzelfälle, in denen die Gemeinde erkannt hat, worin die tatsächliche Härte einer Ablehnung besteht."
Die Frage ist, wer sind jene, die im Namen der Gemeinde entscheiden? Ich nehme nicht an, dass dazu eine Gemeindeversammlung einberufen wird, denn das könnte dem Staat erlauben, vorbeugend aktiv zu werden. Und mit welcher Kompetenz handeln diese? Ist es einfach ihr Gewissen, oder haben sie von der Gemeinde / der Kirche Richtlinien? Auf Grund welcher Fakten entscheiden sie? Allein auf Grund der Aussagen der Betroffenen und/oder ihrer Anwälte? Stellen sie eigene Nachforschungen an (und haben sie dazu die Zeit und die Mittel) oder haben sie vielleicht Einsicht in die Akten der Behörden?
Dass der Staat im Asylwesen nur bedingt jedem Bewerber gerecht werden kann, ist unbestritten. Kann es die Gemeinde bzw. Ihre Verantwortlichen?
Übrigens, das Asylrecht des alten Bundes bot Schutz vor Blutrache, aber nicht vor der Staatsgewalt.


0
 
 efa123 5. Februar 2015 
 

Naja

ganz ehrlich, Barmherzigkeit und Nächstenliebe sehe ich beim Staat nicht sonderlich beachtet, zumindest nicht nach meinem christl.Verständnis.Auch finde ich es grenzwertig den Mitchristen die Kirchenasyl unterstützen unterschwellig Beihilfe zum Asylbetrug oder Leistungserschleichung zu unterstellen.Die Menschen die sich hier einsetzen werden schon einen genauen Blick auf die Sachverhalte haben. Auch die Kostenbetrachtung sehe ich nicht so.Wenn Deutschland anl.der "Bankenrettung" vor einiger Zeit binnen einer !! Woche 500 Milliarden Euro mit dem Segen des Parlamentes als Garantiesumme aus dem Boden stampfen kann ist für diesen (sehr) speziellen und eher seltenen Fall auch Geld vorhanden.Auch wäre mir mal ein "gestörtes" Verhältnis zum Staat und seinen Repräsentanten nicht ganz unrecht, ich sehe leider oft zuviel der Nähe.Das die "C"DU einen "kirchenpolitischen" Sprecher hat ist mir auch neu, benötigt sie diesen denn noch ? Und warum ?


2
 
 Geheimrat 5. Februar 2015 
 

zu pauschal!

Man sollte sich hüten vor jeder Art von Generalisierung. Das Kirchenasyl insofern rundweg abzulehnen ist Unsinn. Meiner Wahrnehmung nach handelt es sich hier nur um Einzelfälle, in denen die Gemeinde erkannt hat, worin die tatsächliche Härte einer Ablehnung besteht.


3
 
 Stefan Fleischer 5. Februar 2015 

mit dem Kirchenasyl retten wir vielleicht einzelne. Mit einem gestörten Verhältnis in der Zusammenarbeit zwischen Kirche und Statt auf diesem Bereich schaden wir vielen.


1
 
 Stefan Fleischer 5. Februar 2015 

Was man dabei auch noch genauer überlegen müsste:


0
 
 Holger R 4. Februar 2015 
 

Bürger und Kirchen sollten Asyl geben können

Wenn sie das komplett aus eigenen Mitteln, incl Krankenversicherung und Haftung für alles, was damit zusammen hängt, finanzieren.
Gute Taten, die andere bezahlen, sind zu billig.


7
 
 Rainer Ahrends 4. Februar 2015 

Asylmissbrauch

Beim Punkt Kirchenasyl müssen wir auch Asylmissbrauch in Betracht ziehen. Wenn sich jemand unter falschen Voraussetzungen Asyl erschleichen will, so ist das Kirchenasyl ein angenehmes Druckmittel, um dies durchzusetzen. Kirchenasyl bräuchte es nur, wenn Deutschland kein Rechtstaat mit unzureichenden Asylverfahren wäre. Das einzige Unrecht bei den Verfahren ist aber derzeit ihre lange Dauer. Daher ist auch ein Kirchenasyl nicht notwendig.


11
 

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