Union kritisiert Kirchenasyl - Bischofskonferenz widerspricht

4. Februar 2015 in Deutschland


Union: «Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben».


Berlin (kath.net/KNA) Der kirchenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Franz Josef Jung, hat die von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (beide CDU) geäußerte Kritik an der Praxis des Kirchenasyls in deutschen Kirchengemeinden bekräftigt. «Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben», sagte Jung der «Welt» (Mittwoch). Diese Ablehnung, so der frühere Verteidigungsminister weiter, gelte «schon deshalb, weil es für genau die Fälle, um die es beim sogenannten Kirchenasyl geht, in Deutschland Härtefallregeln und -kommissionen gibt.»

Nach Angaben des «Spiegel» (Samstag) hatte de Maiziere bei einem Treffen mit katholischen Bischöfe und der CDU vergangene Woche in Berlin gesagt: «Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab.» Zwar habe er als Christ Verständnis dafür, dass die Kirchen «in Einzelfällen» unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Dennoch gehe es nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten, so der Minister laut «Spiegel».

Widerspruch kommt unterdessen von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Deren Pressesprecher Matthias Kopp sagte der «Welt»: «Unser Staat hat sich im Grundgesetz zu einem unbedingten Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Trotz eines grundsätzlich gut funktionierenden Asylsystems gibt es leider immer wieder Fälle, in denen die besonderen Umstände eines Einzelfalls nicht ausreichend gewürdigt wurden und in denen dies für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann.»

In den meisten Fällen von Kirchenasyl gelinge es, so Kopp weiter, «gemeinsam mit den Behörden andere Lösungen als eine Abschiebung zu finden - und zwar nach Recht und Gesetz. Gemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewähren, stellen sich also nicht über das Gesetz, sondern tragen dazu bei, den Menschenrechten zu ihrer Geltung zu verhelfen.»

Zuvor hatte bereits SPD-Vorstandsmitglied Kerstin Griese «pauschale Kritik» am Kirchenasyl als «unangemessen» zurückgewiesen. Die Gemeinden wüssten sehr genau, «dass das Kirchenasyl keinen rechtsfreien Raum bietet», sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion am Montag. Es handle sich jedoch um «die letzte Möglichkeit, Menschen beizustehen, wenn ihrer Meinung nach staatliches Handeln die individuelle Lage einzelner Flüchtlinge missachtet».

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