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Bundesarbeitsgericht: Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung

25. April 2013 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Ein Austritt aus der katholischen Kirche rechtfertigt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Caritas


Erfurt (kath.net/KNA) Ein Austritt aus der katholischen Kirche rechtfertigt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Caritas. Die Richter stärkten damit am Donnerstag in Erfurt das gesonderte Arbeitsrecht der Kirchen, das von den Mitarbeitern besondere Loyalitätspflichten verlangt. Zuvor hatte auch schon das Landesarbeitsgericht Stuttgart die Entlassung des heute 60-jährigen Sozialpädagogen als rechtmäßig bezeichnet und auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verwiesen.


Der beim Mannheimer Caritasverband beschäftigte Sozialpädagoge hatte seinen Kirchenaustritt damit begründet, dass er von seinem Grundrecht auf Gewissensfreiheit Gebrauch gemacht habe. Er könne unter anderem wegen der Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen und den Vorgängen um die erzkonservative Piusbruderschaft nicht länger in der Kirche bleiben. Zudem wirke sich sein Kirchenaustritt nicht auf die konkrete Arbeit in der Betreuung von Schulkindern aus. Der 60-Jährige stand seit 1992 in Diensten des katholischen Wohlfahrtsverbands, eine sogenannte ordentliche Kündigung war nach den Richtlinien desDeutschen Caritasverbands deshalb nicht mehr möglich.

Das durch das Grundgesetz gedeckte kircheneigene Arbeitsrecht war zuletzt mehrfach von Gerichten überprüft und auch im Bundestag debattiert worden. Im November hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Streiks in kirchlichen Betrieben unter stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt sein können. Grundsätzlich stärkten die Richter aber das kirchliche Arbeitsrecht.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Marienzweig 27. April 2013 

Konsequenz

Wenn der Caritas-Mitarbeiter wegen bestimmter Vorfälle "nicht mehr länger in der Kirche bleiben" kann, sollte er sich aber auch nicht von ihr bezahlen lassen.
Sicher, eine Kündigung nach so vielen Jahren ist schmerzlich und wird als hart empfunden.
Wenn er jedoch konsequentes Handeln für sich beansprucht, muss er umgekehrt auch das konsequente Handeln der Kirche akzeptieren.


0
 
 Fröhlich 26. April 2013 

woanders wäre dieses gerichtsentscheidung eine selbstverständlichkeit

hat diesen einklagen der ausgetretenen etwas mit charakter zu tun? etwas mit konsequentem leben? unfassbar, wie einige durchs leben gehen wollen...


2
 
 girsberg74 26. April 2013 
 

@ Poldi

Ich stimme Ihrer Stellungnahme dem Grunde nach zu, allerdings nicht durchgängig in vollem Grade. Denn es geht immer um die Beweislast, wie auch in diesem Arbeitsgerichtsprozess.

Dass kirchlichen Arbeitgebern nicht immer viel an der christlichen Lebensführung ihrer Angestellten liegt, solange kein Skandal entsteht, ist noch ein gesondertes Kapitel.

Meine Frage nach der Stimmigkeit des im vorliegenden Fall beanspruchten Gewissens, – wo „Gewissen“ für fast alles zu Begründungen herhalten muss – die bleibt dennoch.


1
 
 Poldi 26. April 2013 
 

"Harte" Kirche, wenn es um Formalitäten geht?

Leider setzt die Kirche ihre "Linie" immer nur auf dem Papier durch. Viele Mitarbeiter/innen der Kirche sind zwar formell Mitglied der Kirche und objektiv nicht zu beanstanden, haben aber alles andere als eine der Kirche entsprechende Lebensführung. Doch hier handelt man nicht (weil man es auch meist gar nicht objektiv beschreiben kann). Im hier genannten Fall wird ganz streng geurteilt. Wenn er pro forma "katholisch" geblieben wäre, dann hätte das alles kein Aufhebens gemacht. Die Öffentlichkeit lernt: Es kommt nur auf den äußeren Schein an, der Rest ist egal. Doch diese Diskrepanz wird sehr sensibel wahrgenommen und trägt erheblich zum Vertrauensverlust der Kirche bei.


3
 

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