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| Litauen verbietet Werbung für Homosexualität22. September 2009 in Chronik, keine Lesermeinung Europaparlament übt scharfen Druck auf das baltische Land aus - Unterstützung für Litauen von CSU-Abgeordneten Bernd Posselt Vilnius/Straßburg (kath.net/idea) Mit dem Jugendschutzgesetz wollen die litauischen Parlamentarier in Vilnius Minderjährige besser vor Brutalisierung und sexueller Verwahrlosung schützen. So ist es auch verboten, Bilder von Geschlechtsverkehr, Tod und schweren Verletzungen öffentlich zu zeigen. Ebenso darf nicht zu homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen aufgerufen werden. Hingegen bezeichnet die Resolution des EU-Parlaments die sexuelle Orientierung als ein Recht, das durch internationale, europäische und nationale Menschenrechte garantiert sei. Deshalb müsse das litauische Gesetz geändert werden. Sowohl die schwedische Europaministerin Cecilia Malmström wie auch der französische EU-Kommissar für Justiz, Jacques Barrot, sprachen sich gegen die Jugendschutzmaßnahmen in Litauen aus. Der CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt kritisierte hingegen die EU-Entschließung. Sie schade Europa, weil sie sich unangemessen in die litauische Innenpolitik einmische. Unterstützung erhalten die litauischen Parlamentarier in Vilnius von der theologisch konservativen Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis (KSBB) in Bayern. Ihr Vorsitzender Andreas Späth (Ansbach) drückte gegenüber idea sein Bedauern aus, dass die Vorgänge von deutschen Medien weitgehend totgeschwiegen würden. Das Thema passe offenbar nicht in den Wahlkampf. Doch der Vorfall zeige, wie das EU-Parlament nationale Gesetze auszuhebeln versuche. 79 Prozent der rund 3,4 Millionen Einwohner Litauens sind katholisch, vier Prozent sind orthodox, 9 Prozent sind konfessionslos. Daneben gibt es protestantische und muslimische Minderheiten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuHomosexualität
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