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| Würzburger Bischof fordert Auftrittsverbot für Deathmetal-Band29. Juni 2007 in Deutschland, keine Lesermeinung Kritisiert wird "massivste Gotteslästerung" sowie das Gewaltpotential, das auch die Aufforderung zum Töten von Priestern enthalte. Würzburg (www.kath.net) Der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann will einen Auftritt der umstrittenen Band Belphegor verhindern. Die österreichische Gruppe tritt beim Würzburger Metal-Festival Rockfalls an diesem Sonntag auf. Mit ihren bisher veröffentlichten blasphemischen Liedtexten diffamiert die Band den Gottesglauben, die katholische Kirche und auch andere Religionen auf bösartige Weise, heißt es in einer Mitteilung des Bistums Würzburg am Donnerstag. Besonders entsetzt sind wir über die massivste Gotteslästerung sowie über das Gewaltpotential, das in den uns vorliegenden Texten auch die Aufforderung zum Töten von Priestern enthält. Die beabsichtigte Veranstaltung sei umso unverständlicher, als auch religiöse Gruppierungen von den bisher bekannten Texten dieser Gruppe betroffen sind, die in der Vergangenheit bei Verletzung ihrer religiösen Gefühle nicht nur friedliche Reaktionen zeigten, ist in der Mitteilung zu lesen. Unter diesen Umständen ist die potentielle Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens gegeben, den es durch eine Unterlassung des Auftritts zu wahren gilt. Es geht um die Achtung Gottes und die gegenseitige Achtung der Menschen in unserer Gesellschaft. Die Veranstalter reagierten, wie die Mainpost meldete: Die vierköpfige Band tritt in geschlossenen Räumen auf, ein besonders anstößiges Song wird nicht gespielt. Minderjährige brauchen zum Konzertbesuch außerdem die Genehmigung ihrer Eltern. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBlasphemie
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