Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  10. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  11. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  12. Leere der kirchlichen Lehre
  13. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  14. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  15. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist

Höhere Strafen für illegale Grenzübertritte in den Vatikan

17. Jänner 2025 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Aktuelles Dekret regelt auch Verbot von Drohnenflügen über dem Staat der Vatikanstadt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Wer versucht, illegal in den Vatikan einzudringen, muss in Zukunft mit höheren Strafen rechnen. Wie das private katholische Mediennetzwerk CNA/EWTN am Donnerstag berichtete, hat der Heilige Stuhl in einem Dekret vom 19. Dezember Geld- und Gefängnisstrafen für diejenigen, die gegen die Sicherheitsvorschriften des Vatikanstaates verstoßen, deutlich erhöht. Das von Kardinal Fernando Vergez Alzaga, dem Präsidenten der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, unterzeichnete Dokument sieht Geldstrafen von 10.000 bis 25.000 Euro vor, sowie Gefängnisstrafen von einem bis vier Jahren.


Das Dekret legt außerdem weitere Verwaltungsstrafen fest und weist darauf hin, dass erschwerende Umstände dazu führen können, dass die Strafe erhöht werde. Es hält fest, unbefugtes Befliegen des Luftraumes, "auch mit Hilfe von ferngesteuerten Luftfahrzeugen, die vom Ausland aus betrieben werden", werde mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro belegt.

Ein Vorfall im Mai 2023 könnte ausschlaggebend für die Verschärfungen gewesen sein: Damals fuhr ein Mann mit einem Auto durch das St. Anna-Tor des Vatikans. Erst im Innenhof des Apostolischen Palastes, dem Damasushof, konnte der Mann gestoppt werden.

Im Vatikan sind die Gendarmerie des Kleinstaates und die Schweizergarde für die Sicherheit zuständig, unterstehen aber getrennten Kommandos. Auf dem Petersplatz sowie im unmittelbaren Umfeld sind römische Polizisten und italienische Carabinieri zum Schutz des Papstes und der öffentlichen Ordnung im Einsatz.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Polnische Bischofskonferenz: „Leihmutterschaft ist eine in sich falsche Handlung“
  4. Die Kirche mitten in der Welt
  5. Nicht mehr ernst zu nehmen
  6. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  7. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  8. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“
  9. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  10. Papst würdigt „berühmten Hymnus ‚Lead, Kindly Light‘ (Führ, liebes Licht)“ des hl. John Henry Newman
  11. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet
  12. Wenn die Herrlichkeit auszieht
  13. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  14. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  15. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz