Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  3. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  7. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  8. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  9. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  10. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  13. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
  14. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  15. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘

ZdK-Präsident Sternberg gegen Abschaffung des § 219a StGB

6. Dezember 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Es ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein.“


Bonn (kath.net) „In der aktuellen Debatte über den § 219a des Strafgesetzbuches wird so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist. Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden.“ Das teilte Prof. Thomas Sternberg (Foto), Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), gemäß Presseaussendung mit. Er äußerte sich zur zu der aktuellen Debatte über das Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die dem Urteil des Gießener Amtsgerichts gegen Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibung folgte, die Medizinerin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, kath.net hat berichtet.


Sternberg wies weiter darauf hin, dass der Schwangerschaftsabbruch „außer bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen rechtswidrig und nur unter klar gefassten Bedingungen in den ersten drei Monaten straffrei“ sei. EEs ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein. Das Amtsgericht in Gießen hat im November 2017 eine Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Ansicht des Gerichtes die Schwelle von der Information zur Werbung überschritten hatte.“

Gleichzeitig bezeichnete es Sternberg als „völlig unstrittig“, „dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein Recht auf Information haben, die insbesondere durch die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet wird. Die Beratungsstellen haben die Aufgabe, der Frau zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung unter Berücksichtigung auch der Rechte des ungeborenen Kindes zu treffen. Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können. Es wäre mit Blick auf den noch nicht verheilten gesellschaftlichen Konflikt fahrlässig, wenn nun, wie in einem Gesetzentwurf vorgesehen, § 219a gestrichen werden sollte.“

Foto Prof. Sternberg © ZdK/Nadine Malzkorn


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

ZdK

  1. Erfurter Ex-OB Ruge legt nach mit Grundsatzkritik am bevorstehenden Erfurter Katholikentag und ZdK
  2. BKÄ weist Forderung flächendeckenden Abtreibungsmöglichkeiten zurück
  3. ZdK-Präsidentin fordert 'besseres Angebot' zur Tötung ungeborener Kinder in Deutschland
  4. Hartl: „Bereits die ersten Christen waren dafür bekannt, gegen Abtreibung zu sein“
  5. Wenn sich der ZDK-Präsident über kath.net ärgert ;-)
  6. Licht und Schatten im ZdK
  7. „Das Zentralkomitee beschließt, ich antworte“
  8. „Alle Getauften bilden die Kirche“
  9. Sternberg nicht legitimiert, für "die Katholiken" zu sprechen
  10. "ZDK erinnert mich an die 'unseligen Zeiten' des SED-Zentralkomitees"






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - MONTAG ANMELDESCHLUSS!!!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  5. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  6. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  7. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  8. Rückflug des Papstes von Teneriffa nach Rom um mehrere Stunden verzögert
  9. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  10. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  11. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  12. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  13. Nicht spektakuläre Gesten sondern kleine Taten der Treue
  14. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  15. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz