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Mordverdächtiger Afghane: Abschiebung war wegen Konversion unmöglich

6. Juni 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Afghanische Asylbewerber hatte in Bayern ein Kind erstochen und wurde von der Polizei erschossen wurde - Er war nicht abgeschoben worden, da er Übertritt zum Christentum geltend gemacht hatte - UPDATE zum Tatmotiv: Störender Lärm der Kinder


Arnschwang (kath.net) Der 41-jährige Afghane war „ein verurteilter Straftäter und trug eine Fußfessel“. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Der Asylbewerber war von der Polizei offenbar in einer Nothilfesituation erschossen worden, als er im bayrischen Arnschwang (Kreis Cham) einen fünfjährigen Jungen durch Messerstiche in den Hals tötete und dessen Mutter gefährlich verletzte. Der sechsjährige Bruder des Todesopfers blieb unverletzt, wurde aber Augenzeuge der Tat und steht unter Schock. Die Mutter ist derzeit noch nicht vernehmungsfähig.

Wieweit diese Konversion zum Christentum nur eine Schutzbehauptung gewesen sein könnte, darauf gibt es derzeit keine Antworten. Auch ist die Motivlage für den Konflikt zwischen dem Afghanen und der russischen Mutter mit ihren zwei Söhnen, die ebenfalls als Asylbewerber im Flüchtlingsheim Arnschwang lebten, noch völlig ungeklärt.


UPDATE 10.45 Uhr:
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz antwortete auf kath.net-Nachfrage: "unsere Ermittlungen, wieso es zu der dem Polizeieinsatz vorausgegangenen Streitigkeit in der Asylbewerberunterkunft gekommen ist, sind noch nicht abgeschlossen. Sobald wir neue Details wissen, in welchem Verhältnis der 41-Jährige zu der 47-jährigen Geschädigten stand, werden wir die Medien hierüber informieren. Wenn gleich derzeit nichts darauf hindeutet, dass es sich möglicherweise um einen religiösen Konflikt gehandelt hat, ermitteln wir dennoch in alle Richtungen und prüfen in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch eine derartige Möglichkeit.

UPDATE 16 Uhr:
DAs Polizeipräsidium Oberpfalz gab in einer Presseaussendung bekannt, dass am 05.06.2017 eine erste Vernehmung der geschädigten 47-Jährigen erfolgen konnte. Der Pressemeldung ist wörtlich zu entnehmen: "Erste Erkenntnisse aus dieser Vernehmung deuten darauf hin, dass der 41-jährige Täter sich durch die spielenden Kinder der Geschädigten in seiner Ruhe gestört fühlte. Es entstand deshalb eine Streitigkeit, in deren weiteren Verlauf der Täter zunächst auf die Geschädigte und schließlich auf deren fünfjährigen Sohn körperlich losging und dabei auch ein Messer einsetzte. Der Täter fügte dem Jungen schwerste Verletzungen im Halsbereich zu, an denen er trotz ärztlicher Bemühungen verstarb. Die geschädigte 47-Jährige wurde durch den Täter an Hals, Armen und Beinen schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. Der weitere, sechsjährige Junge der Geschädigten blieb körperlich unverletzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestand zwischen der Geschädigten und dem Täter außer der Nachbarschaft keinerlei Vorbeziehung. Die Geschädigte gab zudem an, dass es bereits mehrfach dazu gekommen sei, dass der Täter sich durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Frau befindet sich nach wie vor in ärztlicher Behandlung."


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