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Streit um Einweihungsfeier des Gotthard-Basistunnels

21. Mai 2016 in Schweiz, 3 Lesermeinungen
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Medien: Außer einem Katholiken sollten auch ein Rabbiner, ein Imam und ein Konfessionsloser, jedoch kein protestantischer Vertreter offiziell teilnehmen. Dies entspräche aber nicht den Verhältnissen der Schweizer Religionslandschaft.


Bern (kath.net/KNA) Zur Einweihung des Gotthard-Basistunnels am 1. Juni soll nun doch auch ein reformierter Geistlicher eingeladen werden. Das teilte der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) am Donnerstagabend mit. Ursprünglich hatte die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) den Altabt von Kloster Einsiedeln, Martin Werlen (54), als einzigen christlichen Vertreter delegiert.

Mehrere Medien hatten darauf hingewiesen, dass an der Feier außer Werlen auch ein Rabbiner, ein Imam und ein Konfessionsloser, jedoch kein protestantischer Vertreter teilnehmen werde. Dies entspräche nicht den Verhältnissen der Schweizer Religionslandschaft.


«Katholiken und Protestanten haben hier gemeinsam ein Jahrhundertwerk geschaffen», erklärte der Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Gottfried Locher. Zuletzt wurde in der Diskussion gar daran erinnert, dass der erste Tunnel im 19. Jahrhundert von reformierten Ingenieuren gebaut worden sei.

Werlen, der von der AGCK, den Schweizer Behörden und den Schweizerischen Bundesbahnen mit der Organisation der Segnung beauftragt und als Delegierter aller christlich Getauften bestimmt worden war, hatte sich dagegen ausgesprochen, dass die Christen mit je einem Katholiken und einem Protestanten vertreten würden: «Wenn eine Religion in dieser Feier durch zwei Personen vertreten wird, bezeugen wir in dieser Religion nicht das Miteinander, sondern das Nebeneinander», sagte er dem Portal kath.ch.

An der Einweihung des längsten Tunnels der Welt sollen am 1. Juni auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Francois Hollande teilnehmen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 ottokar 24. Mai 2016 
 

Imponiergehabe


0
 
 Stefan Fleischer 21. Mai 2016 

Ökumene auf dem Prüfstand

«Wenn eine Religion in dieser Feier durch zwei Personen vertreten wird, bezeugen wir in dieser Religion nicht das Miteinander, sondern das Nebeneinander».
Ökumene wird in der Schweiz gross geschrieben, solange man so tun kann als ob. Die Stunde der Wahrheit aber kommt in solchen Situationen. Ein mutiger Schritt wäre es meines Erachtens, wenn nun Ex-Abt Werlen die Konsequenzen seiner Aussage ziehen und zu Gunsten eines Geistlichen aus der reformierten, oder vielleicht sogar einer anderen, kleineren, nicht mit stattlichen Privilegien ausgestatteten christlichen Glaubensgemeinschaft, verzichten würde.


4
 
 dalet 21. Mai 2016 

Show

Geht es bei der Einweihung eigentlich irgendwie um den Segen Gottes oder nur um Show?
Ist der Segen des "katholischen" Gottes nicht ausreichend, so dass auch ein evangelischer Pastor den "evangelischen" Gott um den Segen bitten muss. Und falls es den "christlichen" Gott nicht gibt, hat man noch mit dem "jüdischen" Gott und dem "moslemischen" Gott eine zweite und dritte Chance.
Welchen Gott aber ein Konfessionsloser um den Segen bitten wird, das bleibt abzuwarten.


5
 

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