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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Beschneidung von Jungen

13. Dezember 2012 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Bischof Mussinghoff: Rechtssicherheit hergestellt. Die bisweilen sehr emotional und polemisch geführte Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat für erhebliche Irritationen in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesorgt.


Bonn (kath.net/dbk) Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages über die Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen erklärt der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen):

„Mit Erleichterung habe ich die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Jungen aufgenommen. Das nun verabschiedete Gesetz bekräftigt das Recht der Eltern, in eine Beschneidung ihres männlichen Kindes einzuwilligen, wenn der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Es ist zu begrüßen, dass damit die Rechtssicherheit in dieser sensiblen Angelegenheit wieder hergestellt und das Elternrecht auf religiöse Erziehung gestärkt wird. Gleichzeitig dient der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst dem Schutz des Kindes. Diese Anliegen hat die Deutsche Bischofskonferenz in der öffentlichen Debatte, die durch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 (Az: 151 Ns 169/11) ausgelöst wurde, mit Nachdruck vertreten.

Die bisweilen sehr emotional und polemisch geführte Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat für erhebliche Irritationen in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesorgt. Ich hoffe, dass nach dieser Entscheidung die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt und von allen respektiert wird.“

Foto Bischof Mussinghoff: © Bistum Aachen/Andreas Steindl



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Lesermeinungen

 Secundus 13. Dezember 2012 

Ich wünsche mir,

daß sich die deutschen Bischöfe mit ebenso großer Hingabe und Inbrunst mal für katholische Belange einsetzen, für die ständigen Angriffe auf die Kirche in Deutschland, die Beleidigungen und Beschmutzungen des Hl. Vaters. Da ducken sie sich jedesmal feige und halten sich ganz still in ihren Palais. Sie engargieren sich lieber für die Belange anderer Religionen. Das wird medienwirksam inzeniert, das tut ihrer Imagepflege gut. Bischöfe von wem und für wen?


1
 
 Calimero 13. Dezember 2012 
 

Mussinghoff:
\" ... und das Elternrecht auf religiöse Erziehung gestärkt wird\"
Was hat Beschneidung mit religiöser Erziehung zu tun?
Ich finde: Nichts!


1
 
 louisms 13. Dezember 2012 

Symbolische Beschneidung bei Kindern

wäre anzustreben, wenn sich die Debatte beruhigt hat. Erwachsene können dann immer noch beschneiden lassen, wenn sie wollen. Abraham ließ sich auch erst als Erwachsener und Familienpatriarch beschneiden. Die Zeit der Sippen- (Volks- oder Religions-)uniformität ist vorbei.


2
 
 dominique 13. Dezember 2012 
 

Dem deutschen Gesetzgeber ist es vollkommen egal,

aus welchen religiösen oder brauchtümlichen Gründen Kulturgemeinschaften meinen, Vorhäute abschneiden zu müssen. Er hat über Sinn oder Unsinn solcher blutigen Rituale nicht befunden und hat auch nicht darüber zu befinden. Der Gesetzgeber hat den Begriff des \"Kindeswohls\" bemüht und festgestellt, dass dieser kulturelle Brauch deutschen Kindern - seien sie dem jüdischen, muslimischen oder jedem anderen Kulturkreis zuzuordnen - zum Wohle (jur.: zum Kindeswohle) gereicht.


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